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Und jetzt warten wir mit weiteren Diskussionen, um die es ja thematisch gar nicht mehr geht, bzw die nicht angefragt worden sind, doch einfach bis sich die TE wieder meldet. Alles weitere artet nur aus oder führt zu nichts
Das man immer aus allen Themen das eigene machen muss, ich werde es nie verstehen.
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Hi
hast du hier Meine Hündin wurde attackiert, Hunde setzen sich zur Wehr - Ich bekomme Auflagen* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Ist ja auch sinnvoll. Da gibt es weit unnötige Dinge als ne Haftpflicht
In der Schweiz ist die Haftpflicht auch zwingend, egal, wie gross die Hunde sind. Es geht ja nicht nur um Beissvorfälle, sondern auch darum, dass ein Hund der Auslöser eines schweren Verkehrsunfalls sein könnte.
Ich glaube, dass die TE sich selber und ihren Einfluss auf die Hunde massiv überschätzte, weil "noch nie" was passiert war und sie sich halt darauf verliess, dass sie ihre hoch reaktiven Hunde (im Rasse-Standard so verankert) zu 100% unter Kontrolle haben könnte.
Hunde sind an sich schon ein Gefahren-Potential (wie ein Auto auch), deshalb kann man nie davon ausgehen, dass nichts passieren könne...
Ich weiss nicht, ob ein Anwalt da noch was ausrichten kann, denn ein "selber schuld" beim getöteten Border Collie ist keine Entschuldigung. Fakt ist, dass diese Hunde nicht unter Kontrolle waren und das auch in Zukunft nicht sein werden, ausser mit Leine und MK gesichert.Dabei frage ich mich aber gleichzeitig, wie das denn mit drei Hunden gehen soll, denn drei gleichzeitig losstürmende Malis (wieso auch immer) sind wohl kaum an der Leine zu halten durch eine einzige Person. Natürlich verlässt sich die TE dabei auf die Erziehung und Leinenführigkeit, aber wie gesagt, eine 100%-Sicherheit gibt es nie.
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In der Schweiz ist die Haftpflicht auch zwingend, egal, wie gross die Hunde sind
Nein, ist es nicht.
Es gibt Kantone wo das Pflicht ist, aber nicht in allen.
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Dachte ichs mir doch, das sowas auch in Deutschland sicher vielerorts verpflichtend ist. Sehr interessant aber, dass es bei euch kein einheitliches Gesetz dazu gibt. Macht das Fälle nicht manchmal sehr kompliziert, wenn sie Bundesland übergreifend passieren?
Bundesland übergreifend ist das eine, im Zweifel muss man sich die Kosten privatrechtlich vom Verursacher wiederholen. Das kann dann aber eben schnell ins Geld gehen.
In NRW sind 20/40er verpflichtend Haftpflicht zu versichern, auch die Versicherungssummen sind vorgeschrieben, gleiches für gefährliche Hunde (Liste und die entsprechend eingestuften), sowie die bestimmter Rassen (sog. Liste 2).
Soweit grundsätzlich. Das eben nicht alle ihre 20/40er ordnungsbehördlich anmelden und daher gf. auch nicht versichern ist leider das andere.
Für Hunde unter 20/40 gilt die Regelung nicht. Sinn? Denn wenn Fifi auf die Strasse rennt und dort für eine Massenkarambolage sorgt, möchte ich nicht unversichert sein...
Da ist die Regelung in Niedersachsen echt ausgereifter.
Vielen Dank für die Ausführungen!
Das ist wirklich interessant und andererseits klingt das echt problematisch und nach einem undebingt zu behebenden Mangel.
Das Problem is ja, wie du soeber feststellst, dass es den vielen geschädigten am Ende am meisten weh tut, denn sie können zwar das Geld einklagen, aber wo keines is, wird auch keines ausgeschüttet und so hast du zwar den gerichtlich zugesprichenen Titel, auf dessen Basis man den Besitzer besagten Hundes einer finanziellen Exekution unterziehen lassen kann, jedoch bringt das nicht mehr, als ein Taschentuch zum Tränen darüber abwischen, dass der neue audi hin is und die eigene Wirbelsäule eventuell auch, nachdem klein fiffi auf die Straße rannte.
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Hier gehts aktuell nicht um Versicherungsfragen. Die Versicherung reguliert zivilrechtlich geltend gemachte Ansprüche auf Schadensersatz und davon war hier nirgends die Rede. Hier gehts um ordnungsrechtlich verhängte Maßnahmen. Da bei Schadensersatzfragen die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung greift, wäre hier an sich zu erwarten, dass der „Verkehrswert“ des getöteten Hunds und die Tierarztkosten ersetzt werden müssen, ggf. anrechenbar ein Versäumnis der Schadensminderungspflucht beim Besitzer des Border Collies. Was die Versicherung daraus dann macht, könnte ich nicht einschätzen. Aber ist wie gesagt eh nicht Gegenstand.
Und ja: Da kann man nur dazu raten, sich einen Anwalt zu holen. Damit hat man mitnichten die Empfehlung gegeben, dass dieser die verhängten Maßnahmen aushebelt, das kann er gar nicht (, ich frage mich, wie man überhaupt darauf kommst, dass jemand das empfohlen hätte). Über die Maßnahmen entscheidet das Amt, der Anwalt kann sich um Akteineinsicht kümmern und das etwaige weitere Verfahren begleiten. Die Möglichkeit für anwaltlichen Beistand in Rechtsangelegenheiten steht in Deutschland jedem zu, sogar geständigen schweren Straftätern (Gott und die Justiz schütze mich vor allen, die das anders wünschen).
Da gehts dann auch nicht darum, „Lücken“ im Gesetz zu finden oder was auszuhebeln, sondern begleitend sicher zu stellen, dass das Verfahren in rechtlich geordneten Bahnen verläuft. Laut der TE hat sie schon einen abschließenden Bescheid mit Auflagen ohne Begutachtung bekommen, das ist, wie LilaKirsche dargelegt hat, zumindest ungewöhnlich bzw. muss geklärt werden, ob da noch was bzw. was da noch kommt. Zu erfahren, was noch auf sie zukommt und ob das, was bisher gelaufen ist, rechtlich korrekt war, das Recht hat die TE allemal und da ist sie mit einem Anwalt am Besten beraten.
Auflagen gibts aufgrund von Gesetzen und Verordnungen und aus verdammt guten Gründen nicht aufgrund der moralischen Einschätzungen Einzelner. Gerade die Dynamik hier im Thread zeigt, warum geboten es ist, da sachlich nach geltender Rechtssprechung drüber zu schauen und nicht in Fremdempörung mit Teer und Federn loszuziehen.
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Ist ja auch sinnvoll. Da gibt es weit unnötige Dinge als ne Haftpflicht
In der Schweiz ist die Haftpflicht auch zwingend, egal, wie gross die Hunde sind. Es geht ja nicht nur um Beissvorfälle, sondern auch darum, dass ein Hund der Auslöser eines schweren Verkehrsunfalls sein könnte.
Ich glaube, dass die TE sich selber und ihren Einfluss auf die Hunde massiv überschätzte, weil "noch nie" was passiert war und sie sich halt darauf verliess, dass sie ihre hoch reaktiven Hunde (im Rasse-Standard so verankert) zu 100% unter Kontrolle haben könnte.
Hunde sind an sich schon ein Gefahren-Potential (wie ein Auto auch), deshalb kann man nie davon ausgehen, dass nichts passieren könne...
Ich weiss nicht, ob ein Anwalt da noch was ausrichten kann, denn ein "selber schuld" beim getöteten Border Collie ist keine Entschuldigung. Fakt ist, dass diese Hunde nicht unter Kontrolle waren und das auch in Zukunft nicht sein werden, ausser mit Leine und MK gesichert.Dabei frage ich mich aber gleichzeitig, wie das denn mit drei Hunden gehen soll, denn drei gleichzeitig losstürmende Malis (wieso auch immer) sind wohl kaum an der Leine zu halten durch eine einzige Person. Natürlich verlässt sich die TE dabei auf die Erziehung und Leinenführigkeit, aber wie gesagt, eine 100%-Sicherheit gibt es nie.
Nun ja wenn man 100%ige Sicherheit bezüglich körperliches Halten können von Hunden haben möchte, müsste man aber zimlich viele Hunde ab einer Gewichtsklasse verbieten, oder zumindest dürften die ohne entsprechende Hilfsmittel nicht mehr ausgeführt werden. Wenn der 80kg Borboel von Nebenan jemals nen Hund ernsthaft an die Gurgel will hält den keiner mehr.
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Hallo! Hab den Thread hier gerade mal kurz überflogen - als Juristin kann ich allen beipflichten, die einen Anwalt / Anwältin empfehlen. Und zwar eher zeitnah, denn man kann nur eine gewisse Zeit Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und dann geht das Widerspruchsverfahren los. Zunächst geht es auch gar nicht direkt vor Gericht, das wäre nur dann der Fall, wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird. Wie da die Chancen stehen, kann ich nicht sagen - dafür kenne ich mich in dem Rechtsgebiet zu schlecht aus. Kosten für Anwält*innen würden aber im Gerichtsverfahren erstattet werden, wenn man dort "gewinnt". In jedem Fall kann durch ein Widerspruchsverfahren der Bescheid aufgehoben / geändert werden. Es kann allerdings auch schlimmer werden und der Bescheid "verbösert" werden. Deswegen sollte sich das vorher dringend eine Anwält*in im Verwaltungsrecht / Polizeirecht anschauen!
Viele Grüße
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In der Schweiz ist die Haftpflicht auch zwingend, egal, wie gross die Hunde sind. Es geht ja nicht nur um Beissvorfälle, sondern auch darum, dass ein Hund der Auslöser eines schweren Verkehrsunfalls sein könnte.
Ich glaube, dass die TE sich selber und ihren Einfluss auf die Hunde massiv überschätzte, weil "noch nie" was passiert war und sie sich halt darauf verliess, dass sie ihre hoch reaktiven Hunde (im Rasse-Standard so verankert) zu 100% unter Kontrolle haben könnte.
Hunde sind an sich schon ein Gefahren-Potential (wie ein Auto auch), deshalb kann man nie davon ausgehen, dass nichts passieren könne...
Ich weiss nicht, ob ein Anwalt da noch was ausrichten kann, denn ein "selber schuld" beim getöteten Border Collie ist keine Entschuldigung. Fakt ist, dass diese Hunde nicht unter Kontrolle waren und das auch in Zukunft nicht sein werden, ausser mit Leine und MK gesichert.Dabei frage ich mich aber gleichzeitig, wie das denn mit drei Hunden gehen soll, denn drei gleichzeitig losstürmende Malis (wieso auch immer) sind wohl kaum an der Leine zu halten durch eine einzige Person. Natürlich verlässt sich die TE dabei auf die Erziehung und Leinenführigkeit, aber wie gesagt, eine 100%-Sicherheit gibt es nie.
Nun ja wenn man 100%ige Sicherheit bezüglich körperliches Halten können von Hunden haben möchte, müsste man aber zimlich viele Hunde ab einer Gewichtsklasse verbieten, oder zumindest dürften die ohne entsprechende Hilfsmittel nicht mehr ausgeführt werden. Wenn der 80kg Borboel von Nebenan jemals nen Hund ernsthaft an die Gurgel will hält den keiner mehr.
Nur wäre es angebracht, in dem Fall mit dem baerbol das der Hund dann halt draußen freiwillig Maulkorb trägt.
Ich muss als Halter nun ein mal Sicherheit gewährleisten können. Kann ich das körperlich nicht dann durch Erziehung.
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Nun ja wenn man 100%ige Sicherheit bezüglich körperliches Halten können von Hunden haben möchte, müsste man aber zimlich viele Hunde ab einer Gewichtsklasse verbieten, oder zumindest dürften die ohne entsprechende Hilfsmittel nicht mehr ausgeführt werden. Wenn der 80kg Borboel von Nebenan jemals nen Hund ernsthaft an die Gurgel will hält den keiner mehr.
Nur wäre es angebracht, in dem Fall mit dem baerbol das der Hund dann halt draußen freiwillig Maulkorb trägt.
Ich muss als Halter nun ein mal Sicherheit gewährleisten können. Kann ich das körperlich nicht dann durch Erziehung.
Der Hund zeigt sich bisher sozial unauffällig. Das mein ich ja, dann müsste man jedem grösserem Hund oder Hunden bei Mehrhundehaltung schon vorab n Maulkorb anziehen, ohne das die Hunde je aufgefallen sind … weil 100%e Sicherheit dass die Erziehung auch im absoluten Ernstfall greift, gibt es nicht. Es sei denn mal erlebt genau diese Situation.
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Hallo
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