Meine Hündin wurde attackiert, Hunde setzen sich zur Wehr - Ich bekomme Auflagen

  • Tja, jetzt kam der Bescheid, dass meine 3(!) Hunde Maulkorb und Leinenpflicht hätten. Yuna ist 6 Monate alt und war nicht einmal dabei

    Nur zu Info - es waren nicht alle 3 Hunde der TH bei der Beisserei dabei. Zumindest müsste der nichtanwesende Hund einen "Freispruch" erlangen.


    Wo hat denn bitte jemand geschrieben dass die Hunde weiterhin ungesichert rumlaufen sollen? :ka:

    Das steht nun wirklich im Subtext jedes einzelnen Beitrags von Alice, bzw. Ist das der Grund, warum sie hier den Post überhaupt gemacht hat.

    Da muss man nicht explizit schreiben: Ich will, dass meine Hunde weiterhin nackig laufen.

  • Ich glaube manche hier, die mit ihrer Kommentar-Keule schwingen, wissen nicht wie schwer es ist einen Hund jederzeit in so einer hoher Trieblage kontrollieren zu können. Gerade einen Gebrauchshund.


    Abgesehen davon, kann so ein Vorfall jedem passieren. Kann man schön in einem anderen Thread fast jeden Tag lesen wie sich das komplette Forum über einen Kandidaten wie den BC aufregt. Nur, weil sich manche Beiträge hier gerade selber auf die Schulter klopfen.


    Ich würde mir den Anwalt, Gericht, VetAmt und Co ehrlich gesagt sparen wollen. Wäre für mich zeitverschwendung und nervenstrapazierend. Im schlimmsten Fall macht man es sich selber noch viel schlimmer. Und auf das ganz miese Drama bei einem zweiten Vorfall hätte ich noch viel weniger Bock. Dasselbe könnte als nächstes einem Menschen passieren.


    Daher würd ich mich an deiner Stelle einfach damit abfinden und die Hunde entsprechend den Auflagen führen.

  • Wo hat denn bitte jemand geschrieben dass die Hunde weiterhin ungesichert rumlaufen sollen? :ka:

    Darum geht es doch bereits im ersten Post der TE. Sie findet es unfair, dass ihre Hunde Auflagen haben, die sie ihrer Meinung nach nicht brauchen/haben sollten. Außerdem will sie lieber eine Verwarnung, anstelle der Auflage die Hunde zu sichern. Im Anschluss wird ihr von mehreren zu Anwälten geraten, um eben diese Auflagen anzufechten.

    Du fragtest wer das hier noch gutheissen würde würde die TE in deren Nähe wohnen. Keiner hat das hier überhaupt gutgeheissen dass die Hunde noch ungesichert rumlaufen würde. Egal wo sie wohnt.


    Die TE schliess ich mal aus, aber ich seh echt niegens das dies gutgeheissen wurde. Also versteh ich die Fragestellung nicht.

  • Ich glaube manche hier, die mit ihrer Kommentar-Keule schwingen, wissen nicht wie schwer es ist einen Hund jederzeit in so einer hoher Trieblage kontrollieren zu können. Gerade einen Gebrauchshund.

    Aber das ist auch kein Freifahrtsschein.

    Wenn ich einen solchen Hund führe (und ich würde mir das im Leben nicht zutrauen), und mir über das Potential bewusst bin, dann muss ich auch entsprechend damit umgehen und mein Möglichstes tun, dass eine solche Situation nicht wieder entstehen kann.


    Es kann immer mal wieder etwas Unvorhergesehenes passieren und wenn ich dann mit drei grossen Hunden, von denen zwei gezeigt haben, wie sie sich wehren können, unterwegs bin, von denen mindestens einer (die junge Hündin) ungesichert laufen soll, muss ich in der Lage sein, alle drei zu kontrollieren.

  • Massai


    Sorry, ich machs schnell so. =)


    Ist eine berechtigte Frage.

    Meine Antwort hierauf wäre: Weil sie bisher nicht auffällig waren. Wenn Begegungen immer gut abliefen, die Hunde nie dazu geneigt haben zu löchern o.ä, dann geht man nicht davon aus das demnächst gleich so was furchtbares passiert. Ganz einfach, die laufen deswegen "ungesichert" herum, wie es andere Hunde auch tun.


    Auch wenn man um das Potential des Hundes weiss, wäre es für mich auch überraschend wenn mein Hund auf einmal zubeissen und einen andere töten würde. Es ist nicht so als würde ich um das Potential nicht wissen, aber wenn der Hund 4 Jahre oder länger unauffälig war, dann verstehe ich den Schock schon.


    Zu den Auflagen habe ich mich ja schon geäussert.

  • Aber das ist auch kein Freifahrtsschein.

    Wenn ich einen solchen Hund führe (und ich würde mir das im Leben nicht zutrauen), und mir über das Potential bewusst bin, dann muss ich auch entsprechend damit umgehen und mein Möglichstes tun, dass eine solche Situation nicht wieder entstehen kann.

    Nein, es ist kein Freifahrtschein nach so einer Situation die Hunde gleich zu führen wie bisher. Aber es nimmt mich wunder wie sich manche hier das:"jederzeit kontrollierbar" vorstellen wenn sie noch nie einen Hund hatten der in hoher Trieblage schwer zu kontrollieren ist. Wieso das nicht der Fall ist, weiss nur die TE. Eigentlich lernt man so was mit dem Hund auf dem Platz.


    Und gerade in einem Rudel kann ich nicht davon ausgehen das zwei nicht finden es dem Hund jetzt mal richtig zu zeigen, das ist so.

  • Keiner hat das hier überhaupt gutgeheissen dass die Hunde noch ungesichert rumlaufen würde.

    Und anderem du selbst hast dazu geraten, die Sicherung des dritten Hundes anzufechten.


    Ja, schon klar, die Junghündin war nicht dabei. Deswegen ist es immer noch die gleiche Halterin, die mit der Situation mit den ersten beiden Hunden schon überfordert war. Wie sieht das denn dann aus, wenn zwei Hunde gesichert sind und Nummer drei verteidigt die dann? Zwei Hunde an der Leine, die sie sehr wahrscheinlich nicht halten kann plus einer frei. Das ist natürlich viel besser.


    Dann Tipps, an welchen Anwalt man sich wenden soll - die kamen von einigen. Und der TE geht es doch darum, die Auflagen wegzubekommen. Anderenfalls bräuchte sie keinen Anwalt. Also werden ihr Tipps dazu gegeben, wie sie die wegbekommen kann. Das ist durchaus Zuspruch und Bestärkung darin, dass es vermeintlich unfair ist.

  • Wo hat denn bitte jemand geschrieben dass die Hunde weiterhin ungesichert rumlaufen sollen? :ka:

    Darum geht es doch bereits im ersten Post der TE. Sie findet es unfair, dass ihre Hunde Auflagen haben, die sie ihrer Meinung nach nicht brauchen/haben sollten. Außerdem will sie lieber eine Verwarnung, anstelle der Auflage die Hunde zu sichern. Im Anschluss wird ihr von mehreren zu Anwälten geraten, um eben diese Auflagen anzufechten.

    Zum Anwalt rate ich ihr nur, um eine rechtmäßige Ordnungsverfügung zu bekommen. Denn eine Einstufung aller drei Hunde als gefährlicher Hund iSd LHundG NRW ist ohne amtstierärztliche Begutachtung (auch wenn das Gutachten für die spätere Entscheidung des Ordnungsamtes nur empfehlenden Charakter hat) nicht rechtmäßig.

    Ich hatte die TE jetzt mehrfach nach dem Tenor der OV gefragt, leider kommt da nix. So könnte man gezielter helfen.


    Was leider so gar nicht ankommt ist, dass die Auflagen keine Strafe und auch nicht "unfair" sind, denn das Amt betrachtet das aus dem Gefahrenabwehrgedanken. Künftige Gefahren sollen präventiv abgewehrt werden.

    Spätestens nach dem Vorfall, bei dem ich festgestellt habe, dass meine Hund in einer hohen Trieblage eine krasse Dynamik entwickeln und ich nicht mehr drankomme, geschweige denn als Einzelperson mehr als einen kontrolliert bekomme, sollte ich doch aus Eigeninteresse sichern. :wallbash:

  • Aber es nimmt mich wunder wie sich manche hier das:"jederzeit kontrollierbar" vorstellen wenn sie noch nie einen Hund hatten der in hoher Trieblage schwer zu kontrollieren ist

    Ich hab keine Vorstellung davon und möchte es auch nicht aus der Nähe erleben, ganz ehrlich.

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