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Sei froh, dass die beiden nur Maulkorb tragen müssen. Das einzige was du realistischerweise bewirken könntest, wäre das der nicht anwesende Hund von den Vorlagen befreit wird. Wobei, mit dir als Halterin wird der wohl auch so .
Ich glaube ihr beide versteht sie nicht richtig. Alle ihre Hunde bekamen die Auflage, auch ihre Junghündin, welche beim Vorfall allerdings zuhause war und somit nichts mit der Sache zu tun hat. DAS ist das grösste Problem. Gegen die Vorlagen der 2grossen hat die TE wenig eingewendet.
Nein sie empfindet die Auflagen allgemein ungerechtfertigt.
haben sich bloß verteidigt!
Warum keine Verwarnung!
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Hi
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Also die Auflage für Hund 3 würd ich def anfechten. Aber dazu brauchts halt n Anwalt.
Anfechten würde ich diese definitiv auch, generell kann ich aber durchaus verstehen wieso diese verhängt wurde. Die Halterin sagt ja selbst dass sie die Kontrolle komplett verloren hat. Natürlich wird das OA da hellhörig.
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An deiner Stelle würde ich mit den Hunden sowieso nicht mehr ohne Maulkorb unterwegs sein wollen.
Das hätte mit der 12jährigen tatsächlich noch viel schlimmer ausgehen können.
Und mit dem Hunden hat der Vorfall ganz sicher auch etwas "gemacht", was sie ab jetzt vielleicht viel schneller eskalieren lässt.
Ja das muss man auch bedenken, dass dir Hunde sehr wohl empfindlicher und reaktiver auf Fremdhunde reagieren könnten als bisher gewohnt
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Zusätzlich zu den bereits genannten Ratschlägen alles zu einem Anwalt zu geben, würde ich den Tierarzt oder die Arzthilfe darum bitten, ein Protokoll anzufertigen, dass sie mitbekommen haben, dass die Eltern das Kind gerügt haben und sie den Hund nie hätte ableinen dürfen.
Es tut mir leid,die Situation ist für alle schrecklich. Fur das Kind, für den armen toten Hund, für dich, deine Hunde... Einfach total unglücklich insgesamt.
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Ja, aber sie ist nun mal die Halterin aller 3 Hunde. Sie bekommt die Auflage, nicht der Hund.
Und hätte sie noch drei Hunde zu Hause, würde auch für die die Auflage gelten.
Was aber null Sinn in Sachen Gefahrenanwehr machen würde. Wenn jetzt der 3. Hund n 15 Jahre alter blinder Hund wäre, wär das dann auch noch ok wenn der solche Auflagen erhalten würde ohne das er anwesend war?
Also die Auflage für Hund 3 würd ich def anfechten. Aber dazu brauchts halt n Anwalt.
Versuchen kann man es sicher. Aber es geht ja eher um die Eignung als HH, weniger um den jungen Hund. Kommt sie mit 2 nicht klar, dann mit dreien? Eher nicht, oder?
Die Behörden sind da mitunter knallhart und ziehen die Hunde auch mal eben ein, alles schon erlebt.
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Meine Hunde haben sich nur gewehrt, sie haben nicht angefangen, sie haben nicht provoziert, gar nichts.
Deine Hunde haben sich eben nicht nur gewehrt. Deine Hunde haben einen anderen Hund getötet. Das ist ganz weit weg von Abwehr und was gewesen wäre wenn (du nur mit einem unterwegs gewesen wärst, das Kind den BC an der Leine gehabt hätte etc.) ist völlig unerheblich, weil es nun mal so war, wie es war und nicht anders.
Mir tut es für beide Seiten leid. Aber da du - wie du ja selber sagtest - deine Hunde gar nicht mehr unter Kontrolle bekommen hast und sie es geschafft haben, einen anderen Hund tödlich zu verletzen, finde ich persönlich die Entscheidung vom OA zumindest für deine beiden älteren Hunde absolut gerechtfertigt.
Wegen Yuna würde ich wohl trotzdem noch mal nachhaken oder ggf. zum Anwalt gehen. Das fände ich auch nicht gerecht, wenn sie da gar nicht bei gewesen ist.
Wenn einen sowas selbst trifft, ist das mit großer Sicherheit ganz ganz schlimm. Aber wenn man sich jetzt mal vorstellt, jemand schreibt dieses Szenario nieder, dass seine Hunde einen anderen getötet haben (egal wer da nun angefangen hat) und dass da eben gar keine Konsequenzen entstehen, wäre der Aufschrei sehr laut gewesen und das OA würde wieder als nichtsnutzig dastehen.
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Ich glaube ihr beide versteht sie nicht richtig. Alle ihre Hunde bekamen die Auflage, auch ihre Junghündin, welche beim Vorfall allerdings zuhause war und somit nichts mit der Sache zu tun hat. DAS ist das grösste Problem. Gegen die Vorlagen der 2grossen hat die TE wenig eingewendet.
Ja, aber sie ist nun mal die Halterin aller 3 Hunde. Sie bekommt die Auflage, nicht der Hund.
Und hätte sie noch drei Hunde zu Hause, würde auch für die die Auflage gelten.
Das stimmt doch auch nicht, die Auflagen sind Hund bezogen.
Können mal die Leute die keine Ahnung haben, mal Leute schreiben lassen die im Thema drinne sind..
Das ist ein ernstes Thema..
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Malis sind nun einmal eine Rasse die dazu neigt nach vorne zu gehen bei Konflikten, dass sie sich also wehren wenn sie attackiert werden ist, finde ich, verständlich
DU hast dir den Mali ausgesucht und niemand anderes. DU findest es verständlich, dass sie beißen, aber sonst niemand anderes.
Sich wehren und einen Artgenossen völlig im Tunnel zu töten sind zwei paar Schuhe. Ich fände Auflagen und einen WT mehr als angebracht.
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Sieh es mal ganz nüchtern: Egal, wie es anfing - du hast es schlicht nicht mehr geschafft, deine Hunde zu kontrollieren, als sie erstmal im Tunnel waren. Da waren am Ende die Rudeldynamik plus Rasseeigenschaften stärker. Um einen fast gleichgroßen Hund zu töten, müssen sie weit über "sich verteidigen" rausgegangen sein.
Woher weißt du, dass nicht auch die Hunde aus dem Vorfall gelernt haben und sich nächstes Mal noch schneller und unprovozierter nach vorne verteidigen? Das lernt jeder sanfte kleine Gesellschaftshund an der Leine blitzschnell, sobald er einmal angegriffen worden ist. Und du willst demnächst drei (!) gemeinsam freilaufenden Malinois, einem ausgewachsenen Rüden und zwei Hündinnen ,die er verteidigt, weiterhin die Entscheidung überlassen, wann eine Situation kippt?
Ehrlich gesagt: Die beiden Hauptbeteiligten wären mir nach diesem Exzess schon freiwillig nie mehr ohne Maulkorb rausgekommen, und dass ein Amt beim dritten gleichrassigen Hund derselben Halterin lieber vorsichtig ist als noch einen Todesfall zu riskieren, kann ich verstehen.
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Aber noch beim Tierarzt (Die Dame an der Rezeption war Zeugin) haben die Eltern ihre Schuld eingestanden und unfairerweise das Kind noch niedergemacht. Und plötzlich bekomme ich die Anzeige beim OA? Das ist einfach nur ungerecht.
Naja, je nach Bundesland und Gemeinde kann es durchaus sein, dass der TA verpflichtet ist, so einen Vofall zu melden und da ist es vollkommen irrelevant, welcher Hund angefangen hat.
Notwehr existiert bei Hunden nicht, bei einer Beißerei bist du über die Gefährdungshaftung immer mitschuldig.
Und Mali hin oder her, Angriff hin oder her, es ist kein normales Verhalten, einen Hund von der Größe eines BC in einer Rauferei zu töten. Das passiert nicht ebenso oder versehentlich, so etwas sollte man als Halter mehr als ernst nehmen, Der andere Hund mag angefangen haben, aber deine Hunde haben überzogen aggressiv reagiert und du konntest sie nicht kontrollieren in dieser Situation und ja, da ist es durchaus angebracht, dass das Amt da Vorsichtsmaßnahmen ergreift und verlangt, dass die Hunde gesichert werden, bis sich das jemand angesehen hat.
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