Meine Hündin wurde attackiert, Hunde setzen sich zur Wehr - Ich bekomme Auflagen

  • Ja, sollte man in solchen Situationen, wo man nicht sieht, was da kommt.

    Ich weiss jetzt nicht ob du das tatsächlich ernst meinst oder ironisch, aber ich finde das auch genauso. Wenn ich unterwegs bin und z.B. nicht um die Kurve sehe kann rufe ich den Hund entweder rechtzeitig ran oder lasse ihn schon ein gutes Stück vorher warten, bis auch ich sehen kann was da kommt. Auch in abgelegenem Gebiet kann doch hinter einer Kurve immer was unvorhergesehenes sein (z. B. ein Radfahrer angeschossen kommen, ein anderer Hund , Menschen, Wild usw.). Vielleicht bin ich da nur übervorsichtig, aber ich käme nie auf die Idee meinen Hund extra um ne Kurve rennen zu lassen, wenn ich nicht weiss was dahinter ist.

    Bei uns läuft das genau so. Ich lasse Till nie so weit vorlaufen, dass ich ihn nicht mehr sehe. Ihm ist das absolut in Fleisch und Blut übergegangen und seit dem er ca. ein Jahr alt ist, brauche ich auch gar nichts mehr dazu zu sagen. Vor Kurven etc. wartet er selbständig auf mich und wir gehen gemeinsam weiter.


    LG


    Franziska mit Till

  • Mal kurz OT und zur Erklärung was mich ( und Andere) an deiner Story stört :


    Wenn eine Gegend unübersichtlich ist, nehm ich den Hund zu mir. Erst recht an einer Kurve die ich nicht einsehen kann.

    Ja, das mach ich seitdem auch so. Aber ich bin mir sicher, dass es viele Ersthundehalter gibt die am Anfang den gleichen Fehler machen den ich gemacht habe. Vielleicht hast du nie Fehler gemacht bei der Hundeerziehung... ich leider schon und bei solchen Fehlern kann es eben schief gehen mit anderen Hunden die ein aggressives Verhalten haben. Aber das zeigt leider, dass Besitzer von reaktiven Hunden nicht unbedingt damit rechnen können, keine andere Hunde zu treffen. Der Maulkorb ist daher bei manchen Hunden unerlässlich.

    Jeder macht Fehler bei der Hundeerziehung, ausnahmslos Jeder.

    Selbst erfahrene Hundehalter und Hundetrainer machen Fehler, das ist normal.


    In deinem Beitrag las es sich halt so, als hättest du dem Husky Halter die Schuld zugewiesen, weil "was läuft man auch mit so vielen Hunden rum die man körperlich nicht gehalten kriegt".

    Hättest du bspw geschrieben,, Zum Glück ist nix passiert, seitdem rufe ich meinen Hund vor einer Kurve immer zu mir. " hätte es anders geklungen.


    So hatte es halt was von : Joa, wenn mein Hund rein rennt und dem was passiert, bin ja nicht ich Schuld sondern der Husky Typ! Weil ICH kann ja nix dafür wenn die plötzlich hinter der Ecke sind...


    Darauf wollte ich nur mal kurz hinweisen. ;)

  • Eigentlich sind die Gesetze zur Hundehaltung noch sehr zurückhaltend:


    Eine Schusswaffe, ein schweres Motorrad, ein Auto — alles tote Gegenstände, die absolut „gehorchen“ und ganz sicher nur auf die Knöpfe reagieren, die der Besitzer drückt.

    Trotzdem: detailliert und streng reglementiert.


    Oder jeder lumpige Gartenteich, jede Treppe — jedes Glasdach — muss nicht nur so gesichert sein, dass unvernünftigen Kindern dort nichts passieren kann.

    Nicht mal ein EINBRECHER darf auf meinem Grundstück zu Schaden kommen, weil obiges nicht vorschriftsmäßig gesichert ist.


    Aber 1-3 Malinois — muss man einfach nur bezahlen.

  • Ich habe zwar nicht alles gelesen, aber einen großen Teil und werfe mal kurz ein, dass meine Hunde im Freilauf ebenfalls ohne Halsband oder Geschirr laufen. Ein Halsband würde ich gar nicht schnell genug im Fell meiner Hunde finden. Ich verwende ein Zughalsband mit Stop, das lässt sich sehr schnell überstreifen. Meine Hunde müssen bei unübersichtlichen Stellen warten bis ich da bin.


    Trotz allem hatten wir schon mal einen Beissvorfall, als zwei Hunde aus einem Waldstück heraus gerannt kamen und sich sofort auf meine beiden stürzten. Meine Jüngere wurde umgeworfen und gebissen, die ältere hat sich mit Drohgebärden den anderen vom Hals gehalten. Ich habe den Hunden (Schäferhund und gleich großer Mix) die Leinen nachgeworfen. Der Besitzer hat seine Hunde aus einem Gebüsch heraus abgerufen und ist verschwunden.

    Man weiss nie, was einem begegnet.


    Unangeleinten Malis oder Schäferhunden hoffe ich allerdings nie zu begegnen. Die sind halt einfach anders drauf als andere Hunde. Bei solchen Hunden leine ich meine Hunde grundsätzlich an.

  • Ein Einbrecher dürfte auf Deinem Grundstück auch durch 1-3 Malinois nicht zu Schaden kommen. Für Hundehalter gilt verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, das ist schon ziemlich streng.


    Und ansonsten sterben deutschlandweit jährlich im Schnitt (Angaben von Statista.de bis 2019) 3,3 Menschen durch Hundebisse. Betrachtet man das in Relation zu Todesfällen durch Schusswaffen, Verkehrsmittel oder Haushalts- und Gartenunfälle, dann liegt da schon eine Erklärung.

  • Wenn ich nicht wüsste, dass es solche Hundehalter, die die "Beißwütigkeit" des eigenen Schnurzelchens rechtfertigen ("das sind Hundeeee!!!111 einself") wirklich gibt, könnte ich kaum glauben, dass der Thread hier echt ist.

    Das Bild vom Hund als instinktgetriebene Killermaschine, für die es kein Ding ist, auch Artgenossen zu töten, beschert uns ja leider diese teils dümmlichen Hundegesetze, mit denen alle Hunde und Hundehalter quasi präventiv vorverurteilt werden. Aber dass Hunde, die bereits tatsächlich getötet haben, nicht einfach weiterhin frei herumlaufen dürfen, sollte eigentlich unstrittig sein. Nur für die und die Halter, die das nicht einsehen, sind solche Gesetze ja eigentlich da.

  • Ich finde es gerechtfertigt, daß alle Hunde die gleichen Auflagen bekommen, denn in der Hand ihrer Halterin sind sie potentiell gefährlich.

    Das nur noch mal zum Ursprungsthema.


    Da lasse ich auch kein "ja, aber..." gelten, das Verhalten der zwei mitgeführten Hunde ging weit über das "normale" Maß hinaus.

    Und wer schon zwei Hunde dieses Kalibers nicht führen und kontrollieren kann - wieso sollte das mit 3 Hunden anders sein?


    Wer ist nun Schuld und wer nicht?

    Alle sind menschlichen Beteiligten sind es meiner Meinung nach.


    Bezahlen müssen/mussten die Hunde, einer mit dem Leben.


    Und damit so etwas nicht noch mal passiert, verhängt das Amt solche Auflagen.

    Würde es das nicht und es gäbe erneut so einen Vorfall, das Geschrei wäre groß...

  • Anwaltliche Beratung schön und gut, aber da würde ich auch unbedingt sämtliche Reaktionsmöglichkeiten des Amtes mit einbeziehen.

    Deren nächste Möglichkeiten wären z.B. Wesenstests anordnen, die beinhalten in NRW definitiv Provokationen, Bedrohungen auch außerhalb von Deinem Sicht- und Einflussbereich (sofern vorhanden), Einsatz von Fremdhunden (vorbeilaufend, am Rad geführt oder joggend, an ein Tor stürmend... kann alles kommen), torkelnde, schreiende/laute Dich berührende Personen... und der betreffende Hund muss alledem cool begegnen. Wäre das so eben drin?

    Die Feststellung der Gefährlichkeit nach nicht bestandenem Wesenstest würde dann bedeuten, Du müsstest eine Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen. Dafür wird formal die Zuverlässigkeit und Eignung geprüft, wobei sich ein totgebissener Hund in den Akten ganz schlecht macht. Ist also fraglich ob die Erlaubnis erteilt wird und wenn, für wieviele und welche der drei Hunde? Was wenn Du keine Erlaubnis bekommst oder nur für einen Hund? Darüber hinaus dürfen gefährliche Hunde in NRW nur einzeln in der Öffentlichkeit geführt werden, unabhängig davon, ob weitere Hund ebenfalls als gefährlich eingestuft sind oder nicht, bedeutet konkret: mit jedem Hund einzeln gehen, jedes Mal...

    Ich würde einen Anwalt hinzuziehen um eventuelle weitere Folgen zu klären und ggf. vorzubereiten, aber in der Sache würde ich die Füsse schön stillhalten und zusehen mich an die Anordnung zu halten und nicht aufzufallen. Gleichzeitig mit allen Hunden aber besonders der jungen Hündin gründlich den Wesenstest vorbereiten, mit jemandem der auf Gebrauchshunde spezialisiert ist (konkret würde ich Dich so wie es steht zu Manuela/DNUH schicken, die wird Dir zwar richtig in den Arsch treten, ist aber genau die Richtige für so einen Fall) und dann irgendwann mal ganz freundlich beim Amt fragen ob es möglich ist durch einen Wesenstest Erleichterungen der Auflagen zu erwirken.

  • Anwaltliche Beratung schön und gut, aber da würde ich auch unbedingt sämtliche Reaktionsmöglichkeiten des Amtes mit einbeziehen.

    Deren nächste Möglichkeiten wären z.B. Wesenstests anordnen, die beinhalten in NRW definitiv Provokationen, Bedrohungen auch außerhalb von Deinem Sicht- und Einflussbereich (sofern vorhanden), Einsatz von Fremdhunden (vorbeilaufend, am Rad geführt oder joggend, an ein Tor stürmend... kann alles kommen), torkelnde, schreiende/laute Dich berührende Personen... und der betreffende Hund muss alledem cool begegnen. Wäre das so eben drin?

    Das wäre bei den allerwenigsten Hunden so machbar.

    Aber ich schätze eine andere Wahl gibt's nicht.

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