Meine Hündin wurde attackiert, Hunde setzen sich zur Wehr - Ich bekomme Auflagen

  • Und mal meine ganz allgemeine Meinung dazu:

    Wenn jeder HH endlich mal anfangen würde sich an Höflichkeit und Anstand zu halten, sowie sich individuell bewusst zu sein wie sein Hund tickt, dann gäbe es keine BC die einfach mal von hinten andere angreifen und andere Leute in Kack Situationen bringen würden....

    Ich frage mich auch die ganze Zeit ob der BC nicht mit seiner Bauch-Beissattacke den Mali hätte töten können, wenn die anderen beiden nicht da gewesen wären. Die Diskussion würde mich dann interessieren.


    Klar spielt das jetzt keine Rolle, weil es umgekehrt passiert ist, aber es ist etwas seltsam als Gebrauchshundhalter die ganzen Vorwürfe mitzulesen. Ich kann voll und ganz nachvollziehen, warum die Hunde so geführt wurden. Die waren bis dato einfach unauffällig. Und da hat man auch nix vorzuschreiben was GHH zu tun haben. Selbst der liebe nette gerettete Normalhundehalter Mischling kann in den Tunnel fallen. Auch wenn das Schätzelein natürlich niemals so was machen würde, weil er ja kein Hund ist. Darum verstehe ich nicht, warum man von GHH mit unauffälligen Hunden verlangt ihre Hunde so dermassen einzuschränken, damit die Tut Nixe weiterhin fröhlich durchs Feld rennen können.

    Hmm ich hab ja einen Ottonormal Hund gut ich gehe davon aus, dass er einem Mali auch die Lichter ausknipsen kann wenn er will oder muss, ich habe auch keine Angst vor Gebrauchshunden, mag keine Tutnixe.


    Aber was ich mag ist gegenseitige Rücksichtnahme und da gehört anleinen bei Hundesichtung mit dazu. Und wenn man das nicht will, nicht kann oder sich zu fein dazu ist wenigstens fragen ob das in Ordnung ist.

    Das kann doch nicht zu schwer sein.

    Und auf dem Hundeplatz sind die Hunde garantiert auch nicht nackig unterwegs!

  • Ich habe jetzt nicht alles gelesen (aber hoffentlich alles, was mir wichtig erscheint), denn 54 Seiten dreht es sich ja irgendwie im Kreis.

    Warum ich jetzt doch schreibe? ich versuche das Ganze von einer anderen Seite zu beschreiben, denn in meinen letzten Berufsjahren war ich u.a. mit solchen Dingen (Ordnungsamt bzgl Hundehaltung etc) tätig.


    Das OA bekommt idR eine Meldung von TA, wenn es zu solch schweren Vorfällen kommt.

    Das OA muss darauf reagieren und wird immer zunächst eine Maulkorb- und Leinenpflicht anordnen. Mit diesem Bescheid wird dem HH mitgeteilt, dass er einen Termin zur persönlichen Anhörung machen kann, denn das OA kennt nur eine Seite der Medaille.

    Nimmt der HH diese Möglichkeit der persönlichen Anhörung nicht wahr, schildert also dem OA den Vorfall aus seiner Sicht nicht, so ist das sein Problem.


    Wie hätte ich reagiert? Die Maulkorb- und Leinenpflicht für die beiden großen, in den Vorfall verwickelten Hunde, wäre geblieben (auch für den BC, sofern der das überlebt hätte), mit dem deutlichen Hinweis, dass es bei eines Verletzung dieser Anordnung zum kostenpflichtigen Wesenstest kommt.


    Bei der kleinen Hündin, die nicht beteiligt war, hätte ich die Maulkorbpflicht aufgehoben, die Leinenpflicht jedoch weiter angeordnet.

    Wenn es Dir, Alice, also wirklich "nur" um die Aufhebung der Maulkorbpflicht für die Junghündin geht, hättest Du Dir den Gang zum Anwalt wahrscheinlich sparen können.

  • Die Halterin hat auf die Aufforderung zur Anhörung reagiert und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Und die Anordnung, auch die für die jüngste Hündin, war ihrer Beschreibung nach fallabschließend. Akteneinsicht hat sie nicht genommen.

  • Jeder weitere Hund, der nach so einem Vorfall angeschafft wird, läuft aber erstmal ohne Leinen- und Maulkorbpflicht, bis etwas passiert, oder?

  • Nicht zwangsläufig. Abhängig davon, was noch kommt, von der Art des neu angeschafften Hunds und vom Bundesland.


    Da die TE in NRW lebt, wäre sie auch bei jedem weiteren großen Hund im Sinne des Hundegesetzes NRW verpflichtet, die Haltung bei der Behörde anzuzeigen und Sachkunde und Zuverlässigkeit nachzuweisen.


    Eine Einstufung nach Gutachten des Amtsveterinärs bezieht sich explizit auf einen bestimmten Hund bzw. die Fähigkeit des Halters, diesen Hund zu führen. Die Sachkunde und Zuverlässigkeit treffen den Halter genau so wie die im Beschluss aufgeführten Hunde. Der gesetzliche Rahmen würde mWn zulassen, die Zuverlässigkeit anzuzweifeln. Rechtlich allerdings natürlich angreifbar.

  • Bei Kommentkämpfen verbeisst sich der Aggressor aber normalerweise nicht als erste Handlung in den Bauch.

    Dass dann ein Ernstkampf daraus wird, erscheint mir jetzt nicht so ungewöhnlich.

    Wenn der angegriffene Hund nach der Rauferei als "leicht verletzt" beschrieben wird, passt das für mich aber Null mit dem Begriff "verbeissen" zusammen.

  • Klar spielt das jetzt keine Rolle, weil es umgekehrt passiert ist, aber es ist etwas seltsam als Gebrauchshundhalter die ganzen Vorwürfe mitzulesen.

    Ich weiß nicht, die ganzen Beschreibungen, wie schwer bis unmöglich es ist, solche reaktiven, ernsthaften etc. (da gibts ja viele Adjektive) Hunde bei einer Beisserei zu trennen, kamen doch allesamt von Haltern von Gebrauchshunden?

    Ich kann mich nur auf deren Einschätzung verlassen, und die war unisono: Wenn sowas passiert, hast du keine Chance.

    Heisst für mich: Man man dafür gerüstet sein, Vor allem, wenn es bereits passiert IST und darf nicht NOCHMAL in so eine Situation kommen. Auch wenn der BC die Hunde mit MK immer noch hätte angreifen können, hätte es nicht zum Töten kommen können.

    Mit erhöhter Aufmerksamkeit oder die Hunde näher am Besitzer hätte sich der BC nicht anschleichen können. Hätte, wenn... weiß keiner von uns.


    Es weiß aber auch keiner, wann und ob und wodurch die Hunde wieder provoziert werden. Als langjähriger HH weiß man aber: Es wird einer kommen, der Stunk sucht. Die gibts immer, so beschissen das ist.

    Und wir wissen jetzt, dass die Hunde der TE es ernst meinen. Daher wäre Sicherung doch angebracht.


    (Ich beziehe mich immer auf die beteiligten Hunde. Der Rüde ist noch nicht mal ganz erwachsen, der kann bzw. wird ja eher noch ernsthafter werden.)

  • Nachweis der Zuverlässigkeit bedeutet in NRW polizeiliches Führungszeugnis… und wird bei 20/40 Hunden nur in Ausnahmefällen abgefragt…


    Ich wohne ja auch in NRW und hier bei uns bist mit Nachweis Haftpflicht und kleiner Sachkunde durch damit.

  • Nachweis der Zuverlässigkeit bedeutet in NRW polizeiliches Führungszeugnis… und wird bei 20/40 Hunden nur in Ausnahmefällen abgefragt…


    Ich wohne ja auch in NRW und hier bei uns bist mit Nachweis Haftpflicht und kleiner Sachkunde durch damit.

    Im grundsätzlichen Fall. Aber im Einzelfall können Sachen wie vorherige Auffälligkeit mWn durchaus mit einbezogen werden.

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