Leinenpflicht Brut- und Setzzeit Länge der Leine relevant?
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Hallo liebe Foris, ich hab schon gesucht und Google mich auch auf der Niedersachsenseite gerade doof, aber ich finde nichts.
Hatte gerade ein Nettes Erlebnis. War mit Neo draußen im Wald an der 10 Meterleine, immer auf dem Weg.Spricht mich auf dem Rückweg eine Fremde an. Sehr nett.
"Sie wäre auch gestern mit der Longleine im Wald gewesen und da hätte sie 25 Euro Strafe zahlen müssen wegen der Leinenpflicht. Sie wollte mir nur Bescheid sagen, da sie sich total geärgert hatte."
Ich such mich gerade blöd, wo ich sowas finden kann. Gibt es da extra Vorschriften, wie lang die Leine sein darf?
Wir sind ja noch Anfänger und dann würde ich schon gern wissen, wie lang die Leine sein darf. Hab keine Lust auf Bußgeld.
vielleicht tönnt ihr mir auch beim suchen helfen. Ich bin vielleicht auch zu blöd dazu.
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Hi
Schau mal hier: Leinenpflicht Brut- und Setzzeit Länge der Leine relevant?* Dort wird jeder fündig!
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Bei uns steht das auf der Stadtseite zu Brut- und setzzeit. MWn macht das jede Gemeinde für sich aus. Bei uns sind es z.B 1.5m die die Leine haben darf.
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Habe das hier über Google gefunden:
Wie lange darf eine Hundeleine sein?
Grundsätzlich gibt es auch für die Beschaffenheit einer Hundeleine keine einheitliche Regelung. Im Allgemeinen sollte sie jedoch folgenden Kriterien entsprechen: Die Leine muss reißfest sein. Sie darf eine Länge von 2 m nicht überschreiten.
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Die Kommunen können das regeln, ich würde auf der Seite deiner Gemeinde selber schauen.
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Zitat
10) Gibt es eine vorgeschriebene Leinenlänge?
Nein, aber es gelten mit oder ohne Leine die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes. So darf auch ein Hund mit Leine nicht streunen oder wildern (siehe § 33 NWaldLG). Für die Anleinpflicht im innerörtlichen Bereich gibt es in Niedersachsen einige Gemeinden, die eine Mindestlänge der Leine näher ausführen.Die Leinenlänge ist seitens des Landes nicht vorgeschrieben. In der freien Landschaft schaut man sich schlauerweise an, ob man gerade im Naturschutzgebiet unterwegs ist und, falls ja, was in der entsprechenden Satzung ausgeführt ist.
Die Leinenpflicht innerhalb einer Stadt und innerhalb städtischer Grünanlagen ist erstmal unabhängig von der Brut- und Setzzeit.
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Und nur ums deutlich zu sagen: es gilt die Vorschrift der Gemeinde, wo du Gassi gehst. Nicht die der Heimatgemeinde.
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Hier ist ein relativ guter schnellüberblick
Wie bereits erwähnt aber bitte auch immer direkt "vor Ort " informieren
Welche kommunalen Besonderheiten (saisonal?) Gelten
https://www.google.com/url?sa=…Vaw0g0SIu3dmUfQEGXbAqGNU4
Leinenlängen Angaben variieren durchaus zwischen 1 und 3 Metern
Je nach Region, Situation etc
Führleine ist halt eine "geeignete " Leine, die XX m Schleppleine nicht
Wobei mir die Gedanken und Bilder von 2 m großen Menschen mit
Einer 1m "geeigneten führleine " mit einem teacup Hündchen dranne...hmpf...
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