Fremdhunde massregeln - darf man das?
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Ich frag mich schon, wie das bei "Maßregelungsgegnern" so läuft, wenn ihr Hund von einem anderen Hund gemaßregelt wird. Also so mit Zähnezeigen, Anknurren, Anrempeln, Verbellen, Abschnappen oder gar einem BIss. Bekommen die dann auch alle einen Tritt und müssen sich warm anziehen? Oder ist es nur für Hunde legitim in ihrer Sprache zu kommunizieren und der Mensch, insbesondere der Intellektuelle, hat darüber zu stehen oder darf bestenfalls zum Leckerli greifen?
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Zitat
Woraus nimmst Du Dein Recht, Dich einzumischen
In meinem Ridgeback-Beispiel zum Beispiel daraus, dass ich sehe, dass da eine alte, schon ziemlich gebrechliche Dame und ihr ebenfalls alter und unsicherer Bolonka Angst davor haben, von dem netten Tutnix in seiner Spielfreude überrannt zu werden. Gegen das Recht dieser beiden auf körperliche Unversehrtheit gehen mir die Gefühle einer irgendwo weitab in der Prärie stehenden Hundebesitzerin wirklich total am Allerwertesten vorbei - zumal mir der Hund selbst das Festhalten und Maßregeln nicht die Bohne übelgenommen hat. So what?
Ach so, das heißt Du sorgst präventiv dafür, dass in Rechte Dritter nicht eingegriffen wird?
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Ich frag mich schon, wie das bei "Maßregelungsgegnern" so läuft, wenn ihr Hund von einem anderen Hund gemaßregelt wird. Also so mit Zähnezeigen, Anknurren, Anrempeln, Verbellen, Abschnappen oder gar einem BIss. Bekommen die dann auch alle einen Tritt und müssen sich warm anziehen? Oder ist es nur für Hunde legitim in ihrer Sprache zu kommunizieren und der Mensch, insbesondere der Intellektuelle, hat darüber zu stehen oder darf bestenfalls zum Leckerli greifen?
Es geht doch hier gerade um fremde Hunde?
Das eingegriffen wird, wenn der eigene Hund betroffen wird, ist doch denke ich unstrittig.
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Hier im Hunderevier ist bei so harmlosen Sachen in etwa die Faustregel: Ist der Hundebesitzer dicht dabei, bleibt es selbstverständlich ihm ihr/überlassen, einzugreifen, und alle anderen halten sich raus. Ist er zu weit weg oder tut einfach nichts, hat er auch keinen Grund, rumzunölen, wenn es dann mal andere tun. Klappt soweit recht gut.
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Wenn ein fremder Hund einen anderen fremden, aber deutlich unterlegenen Hund mobbt, verprügelt, bedrängt, und es ist kein Halter zugegen der eingreift, ja, dann nehme ich mir das Recht heraus, den Mobber zu maßregeln bzw den Unterlegenen zu beschützen!
So ich meine eigenen Hunde dabei nicht gefährde natürlich.
Mir wirklich egal, was der Halter des Mobbers davon hält
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Zitat
Ach so, das heißt Du sorgst präventiv dafür, dass in Rechte Dritter nicht eingegriffen wird?
Ehrlich gesagt, ich sorge präventiv für gar nichts, weil mir so ein Kleinscheiß keine theoretische Erwägung vorab wert wäre.
Ich halte spontan einen juvenilen Rüpel fest, und sag ihm ,dass er sich jetzt bitte mal beruhigen soll, weil ich nicht möchte, dass eine sichtbar ängstliche alte Dame stürzt und sich womöglich verletzt/dass er fröhlich auf ihr ebenso altes Minihündchen tritt.
Sobald die Halterin dann endlich rangekommen ist, übergebe ich ihr den Rüpel ganz unbeschädigt und ohne psychisches Trauma, sie bedankt sich kurz, ich gehe weiter und hake das als eine völlig normale Alltagssituation ab. Fertig.
Die theoretische Einordnung und moralische/juristische Bewertung überlasse ich dann gern anderen - das wäre mir doch ein bißchen viel Aufwand um eigentlich garnichts.
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Zitat
Ach so, das heißt Du sorgst präventiv dafür, dass in Rechte Dritter nicht eingegriffen wird?
Ehrlich gesagt, ich sorge präventiv für gar nichts, weil mir so ein Kleinscheiß keine theoretische Erwägung vorab wert wäre.
Ich halte spontan einen juvenilen Rüpel fest, und sag ihm ,dass er sich jetzt bitte mal beruhigen soll, weil ich nicht möchte, dass eine sichtbar ängstliche alte Dame stürzt und sich womöglich verletzt/dass er fröhlich auf ihr ebenso altes Minihündchen tritt.
Sobald die Halterin dann endlich rangekommen ist, übergebe ich ihr den Rüpel ganz unbeschädigt und ohne psychisches Trauma, sie bedankt sich kurz, ich gehe weiter und hake das als eine völlig normale Alltagssituation ab. Fertig.
Die theoretische Einordnung und moralische/juristische Bewertung überlasse ich dann gern anderen - das wäre mir doch ein bißchen viel Aufwand um eigentlich garnichts.
Damit sagst Du, dass Du präventiv für Ordnung sorgst. Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie viele Menschen sich selbst für eine Art Ordnungshütergehilfe halten.
Aber bitte. Sowas wird in der Regel so lange gemacht, bis es schief geht.
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Ist der Begriff "Ordnungshütergehilfe" ein Synonym für "Zivilcourage"?
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Das - minimale - Risiko war mir in diesem Fall deutlich lieber als zusehen zu müssen ,wie es für jemandem schief geht, für den ein Sturz ganz böse Folgen haben kann.
Ich sagte es ja schon: Die Gefühle von "ich laß ihn laufen, dann kann er machen ,was immer er will und wehe es mischt sich jemand ein"- Haltern gehen mir nach ein paar Hundejahrzehnten echt am Allerwertesten vorbei. Zumal sich in diesem Fall die Besitzerin ausgesprochen erleichtert bedankte, die hätte vermutlich auch nicht gern für einen Oberschenkelhalsbruch gehaftet.
So eine Zwei-Minuten-Petitesse im Vorbeigehen würde ich eher als "spontane situationsbedingte Alltagshilfe" unter Hundehaltern einordnen - wenn du das zu "einer Art Ordnungshütergehilfe" mit Hilfssheriff-Syndrom aufblasen willst, so be it.
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Ist der Begriff "Ordnungshütergehilfe" ein Synonym für "Zivilcourage"?
Nein.
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