Fremdhunde massregeln - darf man das?
-
-
Nun ja, bei den ganzen "Ich kann eine Situation durchaus realistisch einschätzen" kann auch mal ein Fehlgriff dabei sein. Und was, wenn Halter "Ich kann die Situation realistisch einschätzen" und Unbeteiligter "Ich kann die Situation realistisch einschätzen" unterschiedlicher Meinung sind? Ich als Halter wäre jedenfalls dann not amused, wenn jemand meinen Hund mit Körperkontakt maßregelt (bei Brüllen oder in den Weg stellen juckt es mich nicht, pieksen oder Sachen nach ihm werfen sieht schon anders aus).
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Nun ja, bei den ganzen "Ich kann eine Situation durchaus realistisch einschätzen" kann auch mal ein Fehlgriff dabei sein. Und was, wenn Halter "Ich kann die Situation realistisch einschätzen" und Unbeteiligter "Ich kann die Situation realistisch einschätzen" unterschiedlicher Meinung sind? Ich als Halter wäre jedenfalls dann not amused, wenn jemand meinen Hund mit Körperkontakt maßregelt (bei Brüllen oder in den Weg stellen juckt es mich nicht, pieksen oder Sachen nach ihm werfen sieht schon anders aus).
Beim allergrößten Teil der Hunde reicht ein Ausfallschritt, den Fuß dazwischen stellen und/oder ein verbaler Anranzer.
Denke, die wenigsten Leute sind wirklich scharf auf körperliche Maßregelung bei fremden Hunden, wenn es sich irgendwie anders auch lösen lässt.
Und zum Glück sind solche Situationen ziemlich selten, sodass es für die meisten Leute ohnehin graue Theorie und ein Gedankenspiel bleibt.
-
„Mobben“ ist also ok?
Eigentum verpflichtet halt auch.
Wenn du selbst eingreifen kannst, gehe ich davon aus, dass es nicht zu einer Situation kommen kann, in der dein Hund andere angeht - bzw. dass du das selbst regelst.
Solltest du das nicht können, würde ich mich frei fühlen, Polizei und Ordnungsamt zu verständigen.
Jetzt setz ich mich auf meine Finger, bevor ich noch ausfallend werd.
Ob es "ok" ist oder nicht ist nicht die Frage, jedenfalls ist es nicht Deine Aufgabe und Dein Recht, Abhilfe zu schaffen.
Die Ordnungsbehörden kannst Du selbstverständlich verständigen, die werden Dir die Rechtslage schon erklären.
Genau das ist die Welt, in der ich nicht leben möchte. Soll man jetzt wirklich wegen Kleinigkeiten die Ordnungsmacht rufen, weil niemand mal kurz Verantwortung übernimmt und nicht nur auf sich schaut?
Da plustert man doch kleine Widrigkeiten unnötig auf.
Und jeder HH kann in die Situation kommen, dass sein Hund einen anderen Menschen oder Hund belästigt. Da kann man doch froh sein, wenn jemand eingreift, ohne nach dem Ordnungsamt oder der Polizei zu schreien.
Kann ja einfach blöd laufen und der Hund muss es nicht mal böse meinen.
-
Lea2020
In meinem Bundesland genügt es vollkommen aus, dass ich mich durch Deinen Hund bedroht FÜHLE damit die Ordnungsbehörden Dir die Rechtlage näher erläutern.
Bedroht fühlen kann ich mich sogar, wenn ich auf dem öffentlichen Weg vor einem Haus vorbei muss und der dortige Hund auf seinem Grundstück bellt. Da kann es dann schon Auflagen wie Sichtschutz, Abtrennung etc. geben.
Es wird eher schwierig zu beweisen, dass ich mich nicht in irgendeiner Weise bedroht gefühlt habe, Sorge haben musste die Fläche mit meinem Hund auch zu nutzen...
Rechtlich würde ich als HH immer erstmal kleine Brötchen backen, gerade wenn es um sowas geht, das kann sich böse rächen, der Hund bzw. HH ist praktisch immer mitschuld (Tiergefahr, Tierhalterrisiko) und Auflagen zum Greifen nah. Da würde ich mich dann doch eher mal zusammenreißen, meinen Hund einsammeln und den gepflegten Rückzug antreten.
-
Lea2020
In meinem Bundesland genügt es vollkommen aus, dass ich mich durch Deinen Hund bedroht FÜHLE damit die Ordnungsbehörden Dir die Rechtlage näher erläutern.
Bedroht fühlen kann ich mich sogar, wenn ich auf dem öffentlichen Weg vor einem Haus vorbei muss und der dortige Hund auf seinem Grundstück bellt. Da kann es dann schon Auflagen wie Sichtschutz, Abtrennung etc. geben.
Es wird eher schwierig zu beweisen, dass ich mich nicht in irgendeiner Weise bedroht gefühlt habe, Sorge haben musste die Fläche mit meinem Hund auch zu nutzen...
Rechtlich würde ich als HH immer erstmal kleine Brötchen backen, gerade wenn es um sowas geht, das kann sich böse rächen, der Hund bzw. HH ist praktisch immer mitschuld (Tiergefahr, Tierhalterrisiko) und Auflagen zum Greifen nah. Da würde ich mich dann doch eher mal zusammenreißen, meinen Hund einsammeln und den gepflegten Rückzug antreten.
Dahin geht es immer mehr. Leider.
Das macht das Leben mit Hund ja nicht leichter.
-
-
Lea2020
In meinem Bundesland genügt es vollkommen aus, dass ich mich durch Deinen Hund bedroht FÜHLE damit die Ordnungsbehörden Dir die Rechtlage näher erläutern.
Bedroht fühlen kann ich mich sogar, wenn ich auf dem öffentlichen Weg vor einem Haus vorbei muss und der dortige Hund auf seinem Grundstück bellt. Da kann es dann schon Auflagen wie Sichtschutz, Abtrennung etc. geben.
Es wird eher schwierig zu beweisen, dass ich mich nicht in irgendeiner Weise bedroht gefühlt habe, Sorge haben musste die Fläche mit meinem Hund auch zu nutzen...
Rechtlich würde ich als HH immer erstmal kleine Brötchen backen, gerade wenn es um sowas geht, das kann sich böse rächen, der Hund bzw. HH ist praktisch immer mitschuld (Tiergefahr, Tierhalterrisiko) und Auflagen zum Greifen nah. Da würde ich mich dann doch eher mal zusammenreißen, meinen Hund einsammeln und den gepflegten Rückzug antreten.
Und was soll da bitte der Tatbestand sein ?
Nötigung ?
Was genau meinst Du werden die Ordnungsbehörden mir denn erklären ?
-
Ok, Du kennst offenbar nicht den Unterschied zwischen einer Straftat und einer Anzeige beim OA.
Und genauso fällt dann auch Deine Beurteilung der Sachlage aus. Recht nach "Hausverstand", so ist Recht aber nicht.
Ich sehe da keine Diskussionsgrundlage.
Kurzum ist es so, dass in einem Fall wo jemand sich durch einen Hund bedroht fühlt, ein Prüfungsfall im Sinne der Gefahrenabwehr, also vor einer Tat, entsteht. Zum Beispiel eine Einladung den Hund vorzuführen, eine Belehrung darüber, Rücksicht zu nehmen, Anordnung WT...
Empfehlung: such Dir mal was zur Tiergefahr und zum Tierhalterrisiko raus, die Landeshundeverordnungen der Bundesländer, Präzedenzfälle zum Thema "gefährlicher Hund".
Dann weißt Du wenigstens wovon Du sprichst.
-
-
Und was soll da bitte der Tatbestand sein ?
Nötigung ?
Was genau meinst Du werden die Ordnungsbehörden mir denn erklären ?
Interessanter Thread
Ich wollte schon vor vielen Seiten die Frage stellen, würdet ihr einen fremden Hund maßregeln, wenn er einen fremden Menschen bedrängt oder sogar anspringt und der Mensch offensichtlich selbst nicht in der Lage ist, den Hund abzuwehren.
Aber dann habe ich es bleiben lassen, weil ich mir dachte, es wäre selbstverständlich, dass man einem Menschen in so einer Lage hilft, wenn man es kann (also weil man mit Hunden umgehen kann). Und ich wollte auch den Thread nicht sprengen.
Nach den letzten Seiten bin ich mir allerdings nicht mehr so sicher.
-
Ok, Du kennst offenbar nicht den Unterschied zwischen einer Straftat und einer Anzeige beim OA.
Und genauso fällt dann auch Deine Beurteilung der Sachlage aus. Recht nach "Hausverstand", so ist Recht aber nicht.
Ich sehe da keine Diskussionsgrundlage.
Kurzum ist es so, dass in einem Fall wo jemand sich durch einen Hund bedroht fühlt, ein Prüfungsfall im Sinne der Gefahrenabwehr, also vor einer Tat, entsteht. Zum Beispiel eine Einladung den Hund vorzuführen, eine Belehrung darüber, Rücksicht zu nehmen, Anordnung WT...
Empfehlung: such Dir mal was zur Tiergefahr und zum Tierhalterrisiko raus, die Landeshundeverordnungen der Bundesländer, Präzedenzfälle zum Thema "gefährlicher Hund".
Dann weißt Du wenigstens wovon Du sprichst.
In der Tat, das hat hier keine Diskussionsgrundlage - eine Anzeige wegen rein subjektiver Elemente wird vom OA eingestellt. (Empfehlung: Hobbyjuristerei führt meist ins Abseits.)
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!