Fremdhunde massregeln - darf man das?
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Ich würde jeden Hund ob bekannt oder fremd maßregeln, wenn er meine Hunde bedrengt und auf die Reaktion unserer Hündin ( unser Rüde ist ja leider nicht mehr da aber da habe ich immer sofort reagiert)nicht reagiert. Da ist es mir auch herzlich egal was der Besitzer/die Besitzerin dazu sagt.
Ich musste in jungen Jahren ( das heißt bei unserer Hündin bis 12 Jahre) bei unsere Hündin noch nie reagieren, weil sie es immer super selber gemacht hat ( ich habe immer ein Auge drauf ob der andere Hund es versteht. Aber bei einem Appenzeller versteht es normalweise, meiner Erfahrunge nach, jeder Hund). Mittlerweile nehme ich unsere Hündin oder unsere Hündin geht selber in ihren Wagen aus der Situation selber raus. Sie sagt bescheid und das auch deutlich aber es gibt manche Junghunde die es öfter brauchen und das möchte ich dann unserer alten Dame nicht mehr antun und mache das selber.
Anscheinend kann ich das fast genauso gut wie unsere Hündin in den alten Jahren.
LG
Sacco
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So von Hobbyjurist zu Hobbyjurist:
Es gibt neben Gesetzen auch noch Verordnungen. Und die besagen meines Erachtens in ganz D, und wahrscheinlich auch in Ö und CH, dass ein HH dafür zu sorgen hat, dass sein Hund keinen Menschen belästigen darf (bedrängen, anspringen etc.)Bedrängen und Anspringen sind objektive Merkmale
Du schriebst zu Tuckers Posting
Kurzum ist es so, dass in einem Fall wo jemand sich durch einen Hund bedroht fühlt, ein Prüfungsfall im Sinne der Gefahrenabwehr, also vor einer Tat, entsteht. Zum Beispiel eine Einladung den Hund vorzuführen, eine Belehrung darüber, Rücksicht zu nehmen, Anordnung WT...
In der Tat, das hat hier keine Diskussionsgrundlage - eine Anzeige wegen rein subjektiver Elemente wird vom OA eingestellt. (Empfehlung: Hobbyjuristerei führt meist ins Abseits.)
Wenn du jetzt Korinthen kacken willst: Natürlich kann ich nicht einfach verlangen, dass das Ordnungsamt, nur weil ein Hund herumläuft, auch ohne Leine falls kein Leinenzwang herrscht, einen HH vorlädt oder sogar Maßnahmen veranlasst.
Aber wenn mich ein Hund umkreist und ich das Gefühl habe, ich kann nicht weitergehen, weil mich der Hund sonst anspringt, dann ist das sehr wohl ein Grund, mich bedroht zu fühlen. Mein subjektives Gefühl. Und ohne Zeugen schwierig.
Aber das IST eine Bedrohung, du kannst es laienmäßig auch Nötigung nennen. Und ein HH hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund sowas nicht macht.
Und wenn du als Halter nicht nah genug bist um den Hund wegzuholen oder wenn du denkst, ach der Mensch soll sich nicht so haben, dann wird dir das Ordnungsamt erklären, dass das nicht nochmal vorkommen darf, weil du sonst Ärger bekommst. -
So von Hobbyjurist zu Hobbyjurist:
Es gibt neben Gesetzen auch noch Verordnungen. Und die besagen meines Erachtens in ganz D, und wahrscheinlich auch in Ö und CH, dass ein HH dafür zu sorgen hat, dass sein Hund keinen Menschen belästigen darf (bedrängen, anspringen etc.)Bedrängen und Anspringen sind objektive Merkmale
Genau deshalb bekommst du in den neisten Bundesländern Ärger, wenn jemand angibt, sich von deinem Hund bedroht zu FÜHLEN! Find ich auch nicht witzig, weil es sehr schwammig ist, aber es ist Fakt.
Um deine Frage zu beantworten Hektorine Klar würde ich auch eingreifen, wenn ich sehe, dass sich ein Mensch bedrängt fühlt. Habe ich schon getan, wenn ich es erlebt habe, meist geht das ganz unspektakulär, indem man selbst sich für den Hund interessant macht, der sich dann nicht mehr für die ängstliche Person interessiert.
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Ich würde jeden Hund ob bekannt oder fremd maßregeln, wenn er meine Hunde bedrengt und auf die Reaktion unserer Hündin ( unser Rüde ist ja leider nicht mehr da aber da habe ich immer sofort reagiert)nicht reagiert. Da ist es mir auch herzlich egal was der Besitzer/die Besitzerin dazu sagt.
Darum geht es doch nicht. Sondern um das Eingreifen bei zwei fremden Hunden. Ich würde das mir ernsthaft verbitten, wenn irgendjemand meinen Hund Anlagen/anpieksen würde, weil er gerade denkt, ein Konflikt bahnt sich mit einem weiteren Hund an oder was auch immer einem da durch den Kopf geht. Zum Glück musste ich so eine Situation noch nie erleben, das ist ja völlig daneben.
Und krass dass einige sooo von sich überzeugt sind, jegliche Situation mit fremden Hunden absolut korrekt einschätzen zu können.
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Bedrängen und Anspringen sind objektive Merkmale
Du schriebst du Tuckers Posting
In der Tat, das hat hier keine Diskussionsgrundlage - eine Anzeige wegen rein subjektiver Elemente wird vom OA eingestellt. (Empfehlung: Hobbyjuristerei führt meist ins Abseits.)
Wenn du jetzt Korinthen kacken willst: Natürlich kann ich nicht einfach verlangen, dass das Ordnungsamt, nur weil ein Hund herumläuft, auch ohne Leine falls kein Leinenzwang herrscht, einen HH vorlädt oder sogar Maßnahmen veranlasst.
Aber wenn mich ein Hund umkreist und ich das Gefühl habe, ich kann nicht weitergehen, weil mich der Hund sonst anspringt, dann ist das sehr wohl ein Grund, mich bedroht zu fühlen. Mein subjektives Gefühl. Und ohne Zeugen schwierig.
Aber das IST eine Bedrohung. Und ein HH hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund sowas nichtTatsächlich kannst Du genau gar nichts verlangen, wenn Du nichts außer Deinem Gefühl vorzutragen hast.
Und nur Mal zur Erinnerung: Es ging hier darum, dass sich ein Unbeteiligter in eine Auseinandersetzung zwischen zwei fremden Hunden einmischt.
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Bedrängen und Anspringen sind objektive Merkmale
Genau deshalb bekommst du in den neisten Bundesländern Ärger, wenn jemand angibt, sich von deinem Hund bedroht zu FÜHLEN! Find ich auch nicht witzig, weil es sehr schwammig ist, aber es ist Fakt.
Um deine Frage zu beantworten Hektorine Klar würde ich auch eingreifen, wenn ich sehe, dass sich ein Mensch bedrängt fühlt. Habe ich schon getan, wenn ich es erlebt habe, meist geht das ganz unspektakulär, indem man selbst sich für den Hund interessant macht, der sich dann nicht mehr für die ängstliche Person interessiert.
Das stimmt so nicht. Derjenige muss nachweisbar darlegen, wodurch er sich bedroht fühlt. Und dieses ‚wodurch‘ kann kein rein subjektives Merkmal sein.
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Tatsächlich kannst Du genau gar nichts verlangen, wenn Du nichts außer Deinem Gefühl vorzutragen hast.
Und nur Mal zur Erinnerung: Es ging hier darum, dass sich ein Unbeteiligter in eine Auseinandersetzung zwischen zwei fremden Hunden einmischt.Ich könnte eine Anzeige beim Ordnungsamt machen und sagen, dass mich der Hund bedroht hat, mich eingekreist hat und der HH sich einen Dreck darum geschert hat. Falls ich dir und deinem Hund mal begegnen sollte.
Und deine Erinnerung brauche ich nicht, siehe mein erstes Posting in diesem Thread.
Aber bevor wir uns im Kreis drehen, ich suche jetzt Hasilein und hoffe, ich kann mich an ihrer Schulter ausweinen. Sunti, kommst du auch mit?
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Und dieses ‚wodurch‘ kann kein rein subjektives Merkmal sein.
was ist denn dann bitte "in gefahrdrohender Weise"?
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Aber bevor wir uns im Kreis drehen, ich suche jetzt Hasilein und hoffe, ich kann mich an ihrer Schulter ausweinen. Sunti, kommst du auch mit?
Kuckuck da bin ich
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Ich würde jeden Hund ob bekannt oder fremd maßregeln, wenn er meine Hunde bedrengt und auf die Reaktion unserer Hündin ( unser Rüde ist ja leider nicht mehr da aber da habe ich immer sofort reagiert)nicht reagiert. Da ist es mir auch herzlich egal was der Besitzer/die Besitzerin dazu sagt.
Darum geht es doch nicht. Sondern um das Eingreifen bei zwei fremden Hunden. Ich würde das mir ernsthaft verbitten, wenn irgendjemand meinen Hund Anlagen/anpieksen würde, weil er gerade denkt, ein Konflikt bahnt sich mit einem weiteren Hund an oder was auch immer einem da durch den Kopf geht. Zum Glück musste ich so eine Situation noch nie erleben, das ist ja völlig daneben.
Und krass dass einige sooo von sich überzeugt sind, jegliche Situation mit fremden Hunden absolut korrekt einschätzen zu können.
Ich denke nicht, dass es um Hunde geht, die im Einflussbereich ihrer Halter sind.
Dann wäre der HH der Ansprechpartner, den man gegebenenfalls darum bitten könnte, sich um den Hund zu kümmern, wenn der das z.B. selbst nicht mitbekommt.
Hier ging es doch eher um Hunde, deren Halter nicht in der Situation anwesend sind.
Und da wäre ich (sowohl als Halter des mobbenden als auch als Halter des gemobbten Hundes) froh, wenn sich jemand kümmert.
Dass dabei nach Möglichkeit weder Hund noch Mensch zu Schaden kommen sollten, sollte sich auch von selbst verstehen.
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