Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?

  • Irgendwie muss das Vetamt ja anscheinend raus bekommen haben dass der Hund in AT war.

    Nur weil irgendwer das behauptet macht man da nix.

    Es muss schon irgendwie was offizielles sein.

    Wenn der Welpe im CfBrH gezogen wurde (in diesem speziellen Fall ist das bei einem Collie nicht super unwahrscheinlich), reicht ein Blick in die Ahnentafel. Da sind extra Felder für Besitzerwechsel drin, die bei Übergabe handschriftlich ausgefüllt werden und von letzten Besitzer unterschrieben. Bei Caelans Abholung z.B. (CfBrH) haben wir den Kaufvertrag abgeschlossen und dann wurde ich in die Ahnentafel eingetragen und die Züchterin hat unterschrieben.

    Wenn das VetAmt also einen Tipp bekommt und hinfährt und die Papiere vom Hund sehen will, würde da ein Vorbesitzer aus Österreich drin stehen.


    In einem unbestimmten Fall würde sich derjenige wohl strafbar machen, der den Welpen einführt. Nicht derjenige, der ihn besitzt. Der darf sich dann um die Quarantäne kümmern und hat vermutlich Anspruch auf Schadensersatz, würde ich vermuten. Zumindest, wenn derjenige nichts von der illegalen Einfuhr wusste und dementsprechend betrogen wurde.

  • Die Verordnung sieht es eben genau so vor und ich hab selbst wenn ich wollte keinen Spielraum und ganz ehrlich, wieso sollte ich den als Beamter überhaupt machen?

    Ich kann nur sagen, was ich im öffentlichen Baurecht sehe und dort sehe ich, dass die Anwälte alle schauen, dass sie mit den Bauordnungsbehörden in einem guten Verhältnis stehen, damit sie so für die Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen.


    Und beim Thema Qualzuchten sieht man das ja auch grad, wie unterschiedlich die Vet-Ämter das handhaben. Die einen drehen durch, wenn ein Hund in seinen Genen eine "falsche" Farbe trägt, den andren ist's Latte, so lang der Hund gradaus laufen kann (überspitzt gesagt).

  • Komisch, dass manche (ehemaligen) User sich hier einen Welpen nach dem anderen aus dem Ausland importieren lassen und da nie einer was sagt.

    Und jetzt, ganz zufällig, als der Hund vom Züchter bei einer bekannten ehemaligen DF Userin nach nicht mal einem Tag im Ausland zurück kam, erst dort angezeigt wurde.

    Das hat ganz übles Geschmäckle.

    Da würde ich jetzt einfach mal überlegen, wie der Mensch in der Öffentlichkeit steht...

    12 Follower auf Insta oder 5000 (und nein, von den 5000 sind mit Sicherheit nicht alle Freunde)

    5 Freunde auf FB oder 1000 (nein, 1000 Leute auf FB zu kennen, macht keine 1000 gute Freunde).

    Da fangen wir von Pinterest, Youtube und TikTok gar nicht an...

    Können mir alle Leute folgen, die mir folgen wollen, clicke ich bei jeder Anfrage auf Freundschaft annehmen oder eben nicht?

    Was genau schreibe und poste ich da?



    Dann: erzähle ich öffentlich, ob das Vetamt bei mir auf der Mathe steht oder nicht? Lüge ich gar und sag, dass das gar nicht da war?


    Wieder das Stichwort Medienkompetenz.


    Und dann nicht zuletzt: liegt es immer noch beim Vetamt selbst, ob es den Hinweis ausreichend empfindet, dem ganzen nach zu gehen.

  • Aufgrund der in D geltenden Bestimmungen, die in Ö nicht gelten, darf ein Hund (Welpe) ohne gültige Tollwutimpfung von D nach Ö, aber nicht von Ö nach D, richtig?

    Und Ausnahmen, auch in Notfällen wie Welpe kann nicht bei neuem Besitzer bleiben, gibt es nicht? Oder könnte man beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung bekommen?


    Dann bliebe in so einem Fall nur:

    Pflegestelle für den Welpen suchen in Ö, bis er legal wieder zurück nach D darf. Bei befreundetem Züchter in Ö oder so. Da müsste der Welpe dann ja nicht in Quarantäne.


    Frage:
    Wenn der Welpe zurück in D ist (illegal eingereist), dann ist der Drops gelutscht, oder? Quarantäne für den Welpen.


    Aber falls z.B. der Züchter den zurückgebrachten Welpen am nächsten Tag wieder nach Ö zu z.B. befreundetem Züchter gebracht hätte, solange bis die legale Rückreise nach D möglich wäre, dann würde die Quarantäneanordnung gegenstandslos sein. Oder müssten dann die Hunde des Züchters in Quarantäne, weil sie Kontakt mit dem illegal zurück eingeführten Welpen hatten?

    Mir gehts jetzt darum, was für den Welpen am besten (gewesen) wäre.
    Ob der Verstoß gegen Vorschriften Konsequenzen für die beteiligten Menschen hat, ist nicht mein Thema.

  • Die Verordnung sieht es eben genau so vor und ich hab selbst wenn ich wollte keinen Spielraum und ganz ehrlich, wieso sollte ich den als Beamter überhaupt machen?

    Ich kann nur sagen, was ich im öffentlichen Baurecht sehe und dort sehe ich, dass die Anwälte alle schauen, dass sie mit den Bauordnungsbehörden in einem guten Verhältnis stehen, damit sie so für die Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen.


    Und beim Thema Qualzuchten sieht man das ja auch grad, wie unterschiedlich die Vet-Ämter das handhaben. Die einen drehen durch, wenn ein Hund in seinen Genen eine "falsche" Farbe trägt, den andren ist's Latte, so lang der Hund gradaus laufen kann (überspitzt gesagt).

    Man hat immer die Option sich gegen Auflagen zu wehren.

    Da machen die Ämter ihren Job und dann ist es ich nicht OK.


    Was meinst du wie der Aufschreih gross wäre (gerade wegen dem TW Fall letztens), wenn das an die Presse käm und das Vetamt hätte keine Quarantäne erhoben.

    Der Hund darf hier ja sogar beim neuen Besitzer bleiben, wenn ich das richtig verstehe.

    Er hatte für die Quarantäne auch in ein TH und dort separiert werden können.


    Das zeigt doch schon, dass hier ein Einzelfallbeurteilung durchaus statt fand.

  • Ich freue mich dass hier wieder offen ist und sehr gesittet abläuft.

    Ich persönlich weiß das zwar theoretisch alles befürchte aber dass ich da nie dran gedacht hätte.

    Für den Welpen tut es mir leid aber der ist in den besten Händen und um den mach ich mir keine Sorgen

  • Oesterreich und die Schweiz haben (noch) andere Regeln als Deutschland, Frankreich, usw.

    Heisst im Klartext:

    Nach DE geht legal ausschliesslich mit fruehestens 15 Wochen (wenn mit 12 Wochen TW geimpft wurde, ansonsten entsprechend aelter). Es gibt KEINE Ausnahme! Je nach Herkunftsland ist die Einreise auch erst spaeter erlaubt.

    Im Grunde reicht es schon, wenn der Welpe an der Grenze von DE nach in die Schweiz schlappt, da pinkelt und zurueck nach DE laeuft. Da sagt sicher keiner was, waere aber theoretisch ein Problem ;)

    Das selbe gilt uebrigens auch fuer Katzen und Frettchen.


    In dem Moment, in dem es bekannt wird, ist der Drops gelutscht, ja.

    Das 2. Beispiel verstehe ich nicht. Ich fahr ja wohl keinen Welpen, der unter Quarantaene steht (oder bei dem das Amt es weis) in ein anderes Land. Wenn doch, knallts hoffentlich richtig. Weiss keiner was von der illegalen Einfuhr, gibts keine Auflagen. Dann koennte man ihn theoretisch (kommt auch auf die Eintragungen im Pass an) in die Schweiz oder nach Oesterreich bringen und dort lassen bis er legal einreisen darf.


    EDIT: Um legal eine Quarantaene zu vermeiden, haette der Welpe nicht zurueck nach DE gedurft. Also eben eine PS in Oesterreich oder der Schweiz, impfen, warten, einreisen.

  • Aufgrund der in D geltenden Bestimmungen, die in Ö nicht gelten, darf ein Hund (Welpe) ohne gültige Tollwutimpfung von D nach Ö, aber nicht von Ö nach D, richtig?

    genau richtig.



    Aber falls z.B. der Züchter den zurückgebrachten Welpen am nächsten Tag wieder nach Ö zu z.B. befreundetem Züchter gebracht hätte, solange bis die legale Rückreise nach D möglich wäre, dann würde die Quarantäneanordnung gegenstandslos sein. Oder müssten dann die Hunde des Züchters in Quarantäne, weil sie Kontakt mit dem illegal zurück eingeführten Welpen hatten?

    Solange alle Hunde, die mit dem Welpen Kontakt hatten, gg. Tollwut geimpft sind, müssten die auch nicht in Quarantäne. Glaub ich.


    Wenn man einen Plan B in Ö gehabt hätte (befreundeten Züchter, befreundeten Hundehalter, Verwandtschaft was auch immer), wäre es besser gewesen, denn Welpen gleich in Ö zu belassen - mindestens bis er wieder nach D einreisen darf.

  • Meine Meinung dazu :


    Ja, es ist nicht legal einen Hund in dem Alter nach DE zu bringen.

    Aber ernsthaft? Der Hund kommt aus DE, er ging in ein Tollwutfreies Land ( in welches er einreisen durfte weil es Papier dafür gab), und hatte keinen Kontakt zu ungeimpften Hunden.

    Ich find man kann da Fünfe Grade sein lassen.


    Und ja, betrifft es eine Person außerhalb des Forums oder jemanden den man nicht kennt, wird es sicher auch User geben, die das Gleiche denken.

    Das hat rein garnix mit Sympathie oder nicht zu tun, auf diese Rückfuhr rum zu hacken ist mMn Korinthenkackerei.

    Wäre der Welpe in einem TW-Gefährdeten Land gewesen, hätte Kontakt zu ungeimpften Hunden gehabt, oder wäre die Einfuhr nach AT bereits illegal gewesen sieht das mMn anders aus.

    Aber in dem Fall ist das mMn schlicht eine Grauzone im Deutschen Gesetz, die irgendein *beeep* genutzt hat, um 3 Menschen ( + Angehörigen) in die Pfanne hauen.


    Ernsthaft - wie nötig hat man denn sowas??

  • Wie oft liest man hier im Forum:

    "DAS würde ich aber dem Amt melden."

    Jau, jetzt ist tatsächlich mal was gemeldet worden und es ist nicht in Ordnung.

    Nur weil die Protagonisten bekannt/beliebt sind?

    Weil es Konsequenzen nach sich zieht?

    Ja, so ist das nun einmal.


    Dieser Welpe ist weit gereist und hatte jeweils Kontakte zu mehreren Hunden - irgendwie hätten doch alle Beteiligten mal darauf kommen können, dass das ggf. blöd werden kann.


    Ich kann die schnelle Weitergabe des Welpen in diesem Fall nicht verstehen.

    Da hätte die Züchterin auch klüger handeln können.


    Und für alle sollte das eine Warnung sein, zuviel Privates im Internet zu posten. Kein Mensch hätte von dem Weg des Welpen erfahren, wäre hier nicht so ausführlich darüber geschrieben worden.

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