Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?

  • UNFAIR hmm ich finde das Verhalten unter aller Sau.

  • Naja, den Welpen nach fast unmessbar kurzer Zeit zurückzugeben, weil es mit den vorhandenen Hunden nie klappen wird, hat für mich schon auch was von :doh: .

    Aber das ist ja nicht das Thema.

  • Es war im Thread zu lesen. Jemand anders hat es erwähnt.

    Den Ort? Nur das Vermittelt würde.

    Wenn dann wurde es editiert.



    Vielleicht war's ja wer aus dem DF? :ka:

    Ich weiss es nicht.

    Aber wussten taten es wohl ne Menge Leute wohin der illegal importierte Welpe ging.

  • Ich hatte den Thread gelesen und wusste es. Also muss es da irgendwo gestanden haben. Insta und FB verfolgen ich nicht bzw. nicht die betreffenden Personen.

  • Es ist noch in einem der Rasse-Threads zu lesen, also im DF publik.

  • Es gibt, meine ich, doch in Deutschland ein Dorf/eine Stadt die man nur erreicht, wenn man 1 oder 2 Kilometer durch Österreich fährt.

    Mein Mann und ich fragen uns gerade wie man, wenn man in dem Dorf/der Stadt wohnt, mit einem Welpen unter 15 Wochen legal zum Tierarzt/ in die Tierklinik und zurück kommt?

    Oder könnte man in dem Fall eine Bescheinigung für eine Ausnahme oder ähnliches bekommen?


    LG
    Sacco

  • Da hier der Zwingername des Welpen genannt wurde und die Züchterin zu jedem Welpen kurz dazugeschrieben hat, wo er hingegangen ist, kann der Zusammenhang auch darüber hergestellt worden sein.

    Dann halte ich auch als Züchter auf der HP die Klappe, wann der Hund zurückgekommen ist.

    Wenn da jeder die Bappen hält, ist für die ganze Welt der Hund noch im Ausland, bis er offiziell zurück darf.


    Kann doch nicht so schwer sein, mal 7 Wochen im Internet Selbstbeherrschung walten zu lassen.

    :bindafür:


    Je mehr ich über die ganze Geschichte nachdenke, um so mehr komme ich zur Meinung, dass ein erfahrener Züchter (und das ist er ja aufgrund des Anfangsbuchstabens des Welpens) so hätte keinesfalls handeln dürfen.
    Welpen zurücknehmen, ja.

    Aber ihn bis zur erlaubten Rückholzeit in Ö irgendwo unterbringen.

    Oder wenigstens, wenn er zum Wohle des Welpen mit der illegalen Wiedereinführung nach D einverstanden war, den Welpen bei sich behalten, bis die TW Impfung durch ist, und nicht gleich weiterverkaufen.


    Und nein, dass dem Züchter nicht bekannt war, dass die Rückfuhr von Ö nach D illegal war, das kann ich nicht glauben. Und wenn der Züchter jetzt Probleme bekommt, dann ist er selber schuld daran.

  • Sacco Nagel mich nicht fest, aber zumind Zolltechnisch gehören die dann zum jeweilen Land das sie umschließt.


    In AT weiss ich nicht, aber die Kombi D CH gibt es.

    Und da gelten dann die Verwaltung der CH obwohl der Ort offiziell zu D gehört. Es würde also CH Gesetz gelten.


    Ein solcher Hund dürfte sich also wenn er legal importiert wurde in der CH sich aufhalten, aber bis zur gültigen TW Impfung nicht "nach D".

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