Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?



  • Beide Länder sind tollwutfrei - das Risiko, dass der Welpe innerhalb von 14 Stunden Kontakt zu einem tollwütigen Tier in einem seit 2008 tollwutfreien Land hatte, würde ich als „nicht vorhanden“ einstufen.


    Und selbst wenn es einen unentdeckten Fall gibt - wie wahrscheinlich ist es, dass der Hund in diesen 14 Stunden dann genau den ersten Fuchs, der seit 2008 an Tollwut erkrankt ist, trifft?



    Aber auch, wenn es tatsächlich so wäre:

    Dann wäre das Risiko in AT nicht HÖHER als in D.


    Möchte man dieses kaum vorhandene Rest-Risiko ausschließen, dürften Welpen auch innerhalb D bis zur 15. Woche keinen Kontakt zur Außenwelt haben.


    Und genau deshalb verstehe ich die Anzeige nicht.


    Ja - es gibt das Gesetz - und das Gesetz ist eindeutig.


    Aber muss man deshalb Anzeige erstatten, wenn keinerlei Risiko besteht, dass der Welpe sich mit TW infiziert hat und wenn kein Wiederholungsrisiko besteht?


    Rechtlich kann man das - aber menschlichen und moralisch gesehen ist es für mich absolut nicht in Ordnung.

  • ...


    Aber muss man deshalb Anzeige erstatten, wenn keinerlei Risiko besteht, dass der Welpe sich mit TW infiziert hat und wenn kein Wiederholungsrisiko besteht?


    ...

    Woher willst du wissen, dass just dies die Beweggründe der anzeigenden Person war?

  • Ich weiß nicht, was die Beweggründe der Person waren.

    Das habe ich ja auch gar nicht behauptet. :ka:


    Aber das wären die einzigen Gründe, bei denen ich eine Anzeige nachvollziehen könnte.


    Da diese beiden Begründungen aus meiner Sicht aber nicht zutreffen, finde ich die Anzeige - wie schon geschrieben - menschlich gesehen einfach nicht in Ordnung.

  • Mich würden die tatsächlichen Beweggründe für die Meldung rein sachlich gesehen interessieren. Motive gäb es viele, aber die fallen für mich unter Spekulation.

  • Wer auch immer es war, die Wahrscheinlichkeit dass sich diese Person hier offenbaren wird, stufe ich als sehr gering ein ^^


    Aber interessant zu wissen wäre es schon..

  • Die Züchter in meinem Freundeskreis exportieren Welpen erst nach der TW Impfung.


    Weil das vorhin jemand schrieb - wäre es rechtlich tatsächlich möglich gewesen, den gesamten Hundebestand des Züchters und des Neubesitzers zu euthanisieren? Was für ein Albtraum.

    Im vorliegenden Fall ... nein. Das war ja nur ein Verstoß gegen die Verbringungsregelungen der VO 576/2013 ohne einen konkreten Seuchenverdacht. Da wäre das Töten des importierten Welpen lediglich als letzte Möglichkeit zulässig gewesen, wenn zurückschicken oder quarantänisieren aus irgendwelchen Gründen nicht umsetzbar gewesen wäre ... und Quarantäne war ja offensichtlich umsetzbar. Die übrigen Hunde hätte man sowieso nicht töten dürfen, da kein Seuchenverdacht bestand (es sei denn der Welpe wäre nach seinem Tod positiv auf Tollwut gestestet worden).


    Anders ist es, wenn Seuchenverdacht besteht (klinische Symptome + nachvollziehbarer Zusammenhang, der auf einen Tollwutverdacht hinweist), dann können auch die nicht geimpften Kontakttiere getötet werden.


    ... und da ich gerade im "Nerv-Tread" noch über die völlig unzutreffende Behauptung gestolpert bin, die Tollwutfreiheit wäre nur dieser supertollen strengen Gesetzgebung zu verdanken ... Deutschland und Österreich wurden 2008 tollwutfrei, die Vorgaben zur Tollwutimpfung von Welpen kamen aber erst im Dezember 2014 (und auch nur in Deutschland, nicht in Österreich). Da gibt es also überhaupt keinen Zusammenhang. Die Tollwutfreiheit haben wir den extrem wirksamen Impfprogrammen bei den Füchsen zu verdanken.

    Es gibt übrigens keinen einzigen Fall bei dem ein tollwütiger Hund nach den alten Verbringungsregeln (Welpe bis 15 Wochen aus EU-Land oder gelistetem Drittland ohne Tollwutimpfung und mit Halterbescheinigung im privaten Reiseverkehr) legal, bzw. nach 2014 unter gleichen Voraussetzungen illegal importiert wurde. Die Tollwuthunde kamen immer aus nicht gelisteten Drittändern, aus denen sie erst mit 7 Monaten mit Impfung und Titerbestimmung hätten einreisen dürfen.

  • Nur kurz, meine ehemalige Chefin hat bei Vetamtsanzeigen durch anwaltliche Akteneinsicht immer mitgeteilt bekommen, von wem die Anzeigen ausgingen

  • Wer auch immer es war, die Wahrscheinlichkeit dass sich diese Person hier offenbaren wird, stufe ich als sehr gering ein ^^

    Es ist ja auch möglich, dass die Person sowohl DF-User ist, als auch zum direkten Umfeld der Züchterin oder Erst- oder Zweitbesitzerin gehört.

  • die Vorgaben zur Tollwutimpfung von Welpen kamen aber erst im Dezember 2014

    Die Vorgaben für Privatpersonen wurden erst 2014 verschärft, aber die TW Vorgaben zur Einführung galten in der Form schon vorher für Welpen, die zu Handelszwecken über die Grenze gebracht wurden, Privatpersonen konnten dies noch mit der Ausnahmegenehmigung, wenn sie glaubhaft versichern konnten, dass kein Kontakt bestand.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!