Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?
- Gandorf
- Geschlossen
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Wenn der Züchter und ursprüngliche Käufer alles richtig gemacht haben, dann MUSS sich der neue Besitzer in den EU Ausweis eintragen.
Die Eintragung der Besitzer-Daten muss meine ich der Züchter stellvertretend bzw.der ausstellende Tierarzt kontrollieren und dafür sorgen, dass der Pass unterschrieben wird. Wird das nicht gemacht, steht darauf eine Strafe bis zu 25.000€ (Zumindest für den TA der einen unvollständig/falsch ausgefüllten pass aushändigt)
Außerdem ist der EU Pass zum Übertritt über die Grenze nur gültig, wenn die Angaben des Besitzers eingetragen und unterschrieben sind.
Also sollte es theoretisch nicht möglich sein, dass der Aufenthalt im Ausland unbemerkt bleibt. Außer es ist Absicht
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Hi
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rechtlich ist die Sachlage klar. Nur menschlich könnte man das auch anders sehen und fünfe gerade lassen. Wir sprechen hier von Deutschland nach Österreich und von Österreich nach Bayern zurück. Zwei tollwutfreie Länder mit Grenze. Kürzerer Entfernung als von Niedersachsen nach Bayern zum Beispiel. Und vor allem wenn man bei den Haustieren aus der Ukraine die Augen zudrückt ist es menschlich wohl unfair.
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Tiere aus einem Kriegsgebiet (fuer die kurzzeitig andere Regeln gelten) haben was genau mit der Frage im Eingangsposting zu tun?
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Tiere aus einem Kriegsgebiet (fuer die kurzzeitig andere Regeln gelten) haben was genau mit der Frage im Eingangsposting zu tun?
Ich wollte nur auf die menschliche Komponente eingehen. Und natürlich hätte es was damit zu Tun, wenn man die Regeln lockern kann wie im Fall Ukraine einem Land wo Tollwut vor kommt, dann könnte man das auch wo anders lockerer sehen
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dann könnte man das auch wo anders lockerer sehen
Bei der Ukraine-Regelung geht es darum, Menschen die Flucht vor einer Lebensgefahr zu ermöglichen. Ich denke nicht, dass man das ohne weiteres auf andere Fälle umlegen kann oder sollte.
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Aha. Dann ist es also das selbe, wenn jemand wissentlich einen Welpen illegal importiert (nix anderes ist es), weil er das so will, wie wenn Menschen aus einem Kriegsgebiet fluechten um zu ueberleben und ihre Tiere mitnehmen (*).
Ja, man koennte es aendern. Ist aber bisher nicht passiert, ergo ist es ****egal wie man es menschl. findet.
Btw. auch Hunde/Katzen aus der Ukraine koennen in Isolation kommen. So von wegen 'aber da isses egal....'.
* ich meine keinen speziellen Fall. Gandorf schreibt ja von einem Welpen, den man sich kauft und von dem man im Vorfeld nicht weiss, dass er illegal (re-)importiert wurde. Also hat ja jemand (Zuechter, Verkauefer, ...) diesen Hund illegal ins Land gebracht/bringen lassen, weil er es so wollte!
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Aha. Dann ist es also das selbe, wenn jemand wissentlich einen Welpen illegal importiert (nix anderes ist es), weil er das so will, wie wenn Menschen aus einem Kriegsgebiet fluechten um zu ueberleben und ihre Tiere mitnehmen (*).
Ja, man koennte es aendern. Ist aber bisher nicht passiert, ergo ist es ****egal wie man es menschl. findet.
Btw. auch Hunde/Katzen aus der Ukraine koennen in Isolation kommen. So von wegen 'aber da isses egal....'.
* ich meine keinen speziellen Fall. Gandorf schreibt ja von einem Welpen, den man sich kauft und von dem man im Vorfeld nicht weiss, dass er illegal (re-)importiert wurde. Also hat ja jemand (Zuechter, Verkauefer, ...) diesen Hund illegal ins Land gebracht/bringen lassen, weil er es so wollte!
Ach komm du weißt doch ganz genau, dass ich mich auf den aktuellen Fall bezogen hatte. Und ich hatte extra in menschlich und rechtlich unterteilt.
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Wenn der Züchter und ursprüngliche Käufer alles richtig gemacht haben, dann MUSS sich der neue Besitzer in den EU Ausweis eintragen.
Die Eintragung der Besitzer-Daten muss meine ich der Züchter stellvertretend bzw.der ausstellende Tierarzt kontrollieren und dafür sorgen, dass der Pass unterschrieben wird. Wird das nicht gemacht, steht darauf eine Strafe bis zu 25.000€ (Zumindest für den TA der einen unvollständig/falsch ausgefüllten pass aushändigt)
Außerdem ist der EU Pass zum Übertritt über die Grenze nur gültig, wenn die Angaben des Besitzers eingetragen und unterschrieben sind.
Also sollte es theoretisch nicht möglich sein, dass der Aufenthalt im Ausland unbemerkt bleibt. Außer es ist Absicht
Theoretisch ja.
Praktisch kann man einfach einen neuen Pass ausstellen lassen. Man hat den anderen verloren, Welpe hat ihn geschreddert, was-auch-immer..
Wuerde also jemand einen illegal importierten Welpen verkaufen wollen, ohne das es dem neuen Kaeufer auffaellt, dann verschwindet der Pass einfach.
Diese Leute verschweigen ja etwas ganz gezielt, da halten die sich nicht an einem Pass auf.
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Deshalb ja der letzte Satz: Außer es ist Absicht das zu verschleiern.
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Ob die Anzeige gut oder schlecht ist puh. Aus dem Bauch raus würde ich ja sagen. Ist richtig. Für den Welpen ist es unfair. Aber da lief einfach vorher schon was schief. Aber es ist eine Straftat. Wann Guck ich weg wann unternehme ich was ist ein schmaler Grad.
Ich wäge immer mit allen mir bekannten Fakten ab.
Diesen Fall hätte ich aus dem Bauch heraus eher nicht gemeldet, weil da das Tollwutrisiko so gut wie ausgeschlossen ist.
Außerdem war das ein Notfall, rein objektiv betrachtet gab es keine welpengerechte Alternative, als zum Züchter zurückzukommen. Gleichzeitig denke ich, es wäre schlauer gewesen, die Züchterin hätte ihn stillschweigend so lange behalten, bis er wieder "legal" ist, und ihn dann weitergegeben.
Wenn jemand (mehrfach) vorsätzlich illegal Welpen nach D verbringt, würde ich so was melden, weil ansichtlich geltendes Recht gebrochen wird.
Nimmt sich jemand in absoluter Alleinlage nen Welpen von der Straße aus dem Urlaub mit und packt den vo sich aus in Quarantäne, bis er geimpft werden kann, würde ich das mit größerer Wahrscheinlichkeit nicht melden als den Auslandswelpen, der reingeschmuggelt wird und dann direkt in der Nachbarschaft rumspaziert.
Ebenso würde ich TS-Orgas melden, die so was tun, denn die handeln dann vorsätzlich, obwohl sie es viel besser wissen müssten.
So gehe ich auch sonst vor. Angriffe auf meine Hunde melde ich, wenn ich davon ausgehen muss, dass der Aggressor weiterhin die Gelegenheit bekommt, Aggressionen auszuleben. Wird er dagegen vernünftig gesichert, verbuche ich es unter "Dumm gelaufen".
Meine Nachbarn halten Geflügel im Garten. Die Unterbringung entspricht nicht den Richtlinien und das Amt würde die Haltung ziemlich sicher beanstanden. Den Tieren geht es aber gut und sie führen ein chilliges Hühnerleben. Darum fiele es mir nicht ein, da was zu melden, auch wenn das Getier sicher nicht angemeldet ist. Ginge es den Tieren dagegen schlecht, würde ich melden.
Versteht ihr, was ich meine?
Wenn der Züchter und ursprüngliche Käufer alles richtig gemacht haben, dann MUSS sich der neue Besitzer in den EU Ausweis eintragen.
Die Eintragung der Besitzer-Daten muss meine ich der Züchter stellvertretend bzw.der ausstellende Tierarzt kontrollieren und dafür sorgen, dass der Pass unterschrieben wird. Wird das nicht gemacht, steht darauf eine Strafe bis zu 25.000€ (Zumindest für den TA der einen unvollständig/falsch ausgefüllten pass aushändigt)Echt? Ich hab bisher bei all meinen Hunden (Tierschutz und Züchter) die EU-Pässe einfach ausgehändigt bekommen und dann in Ruhe zu Hause meine Daten reingeschrieben. Wurde nie beanstandet.
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