Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?
- Gandorf
- Geschlossen
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Moment!
Hier hat ein Vetamt eine Anordnung ggf eine Verfügung ausgesprochen.
Wenn die beschuldigte Person damit nicht einverstanden ist kann sie 1. eine Stellungnahme abgeben und 2. anschließend die Verfügung anfechten.
Vor einem Gericht, welches dann beurteilt ob die Verfügung konform und rechtens war.
Hier liegt keine Strafe vor! Sondern ist eine Anordnung zum Ordnungsgemäßen Wiederherstellung eines Zustands.
Und je nach Gesetzesgrundlage haben die Ämter gar keine Wahl.
Und hier zu schreiben ja wenn mir ein Gesetz nicht passt dann halte ich mich nicht dran, da Schlacken mir die Ohren.
99% unserer/meiner Beklagten denken auch so. Recht haben sie vielleicht in 10% der Fälle
Edit: und für Ämter gilt immer noch das Recht auf Gleichbehandlung aller
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- Vor einem Moment
- Neu
Hi
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Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe:
Dass jetzt sieben Hunde für 26 Tage in Quarantäne sitzen, finde ich persönlich richtig schxxxxe und es tut mir unsagbar leid für alle Betroffenen. Die Hunde sitzen jetzt fast vier Wochen in der Wohnung fest, ein Welpe verpasst einen wichtigen Zeitraum bzgl Umweltgewöhnung und Lisa und ihr Freund müssen das alles managen.
Rein von der rechtlichen Seite her, kann ich das jedoch verstehen.
Was die Züchterin angeht, kenne ich die rechtliche Lage nicht. Aber, was hätte sie machen sollen, wenn der Welpe plötzlich wieder vor der Tür steht? Mglw hätte sie ihn aber zumindest nicht weiter vermitteln dürfen 🤷♀️ Ich kenne mich da einfach zu wenig aus.
ABER: Dass diejenige, die den Welpen illegal über die Grenze gebracht und somit die Straftat begangen hat, komplett außen vor bleibt und nur diejenigen die Konsequenzen tragen müssen, die sich um den Welpen gekümmert haben....
Das will nicht in meinen Kopf und ich empfinde das persönlich als absolut unfair.
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ABER: Dass diejenige, die den Welpen illegal über die Grenze gebracht und somit die Straftat begangen hat, komplett außen vor bleibt und nur diejenigen die Konsequenzen tragen müssen, die sich um den Welpen gekümmert haben....
Das will nicht in meinen Kopf und ich empfinde das persönlich als absolut unfair.
Oh, ist das so und es gibt da keine Strafe für die illegale Einfuhr? Hätte gedacht, das geht Hand in Hand
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Es gab hier keine Gerichtsverhandlung, und auch wenn, wäre Gesetz immernoch Gesetz.
Lediglich das Strafmaß wird je nachdem unterschiedlich angesetzt KayaFlat
Hier ging es um Quarantäne zum Ausschluss von Tollwut. Da macht eine Einzelfallentscheidung allein zeitlich gesehen keinen Sinn, da handelt das Veterinäramt und fertig
Wenn du Innerorts 120 fährst, weil du schnell zu deiner Frau ins Krankenhaus möchtest, und niemand in der Stadt außer dir unterwegs wäre - somit auch niemand in direkter Gefahr - und du würdest geblitzt werden, wäre der Schein trotzdem weg.
Egal was der Grund dafür war.
Sicher?
Du könntest dagegen klagen und ich behaupte, es könnte als hinreichender Grund dafür gesehen werden, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Btw. könnte in dem Fall der Bescheid nach der Stellungnahme des "Verkehrssünders" eh zurückgezogen werden.
Aber wie immer - ich bin kein Jurist.
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Oh, ist das so und es gibt da keine Strafe für die illegale Einfuhr? Hätte gedacht, das geht Hand in Hand
Weiss das wer?
Nein
Unabhängig von dem Fall, die Person ist halt im Ausland und sie da dann zu Belangen dauert ggf.
Wenn man die Person auf frischer Tat ertappt wird die Person natürlich sofort belangt (und hier in der CH passiert das nicht so unselten, Import ist hier ja nicht nur bei Tieren ein Thema).
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ABER: Dass diejenige, die den Welpen illegal über die Grenze gebracht und somit die Straftat begangen hat, komplett außen vor bleibt und nur diejenigen die Konsequenzen tragen müssen, die sich um den Welpen gekümmert haben....
Das will nicht in meinen Kopf und ich empfinde das persönlich als absolut unfair.
Naja, es muss halt angezeigt werden.
Wenn nur einer aus der Kette angezeigt wird, wird auch nur dort etwas geschehen, wenn die Person die anderen nicht mitreinzieht.
Belangbar sind alle Beteiligten, die bei einer solchen Aktion wissentlich handeln.
Du könntest dagegen klagen und ich behaupte, es könnte als hinreichender Grund dafür gesehen werden, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Btw. könnte in dem Fall der Bescheid nach der Stellungnahme des "Verkehrssünders" eh zurückgezogen werden.
Nein.
Man kann Einspruch einlegen, man kann klagen, aber als hinreichender Grund wird das kein Richter werten, nicht in D.
Dafür gibt es Krankentransport mit Sonderwegerecht, damit eben nicht jeder wie MadMax durch die Innenstadt brettert, weil er meint es sei notwendig.
Zurückgezogen wird in der Regel nur, wenn nicht geklärt werden kann, ob die beschuldigte Person tatsächlich gefahren ist.
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Das Gesetz finde zumindest ich richtig und auch ein stück weit sinnig.
Mich würde es auch gar nicht so emotional rühren, wenn der Welpe bei einer zufälligen Kontrolle aufgefallen wäre.
Nur das Gemelde in diesen spezifischen Umständen finde ich richtig "alman". Da wurde nur angezeigt, um jemanden eins reinzuwürgen - und nicht im Sinne des greater goods.
(Mir fällt direkt ein Zitat aus Big Lebowski dazu ein, das ich mal nicht weiter ausführe )
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Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe:
Dass jetzt sieben Hunde für 26 Tage in Quarantäne sitzen, finde ich persönlich richtig schxxxxe und es tut mir unsagbar leid für alle Betroffenen. a
Die 6 großen aber nur wegen der eigenen Abgelaufene. Tollwut Impfung.
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Schwieriges Thema.
Aber dieses vernadern find ich schrecklich.
Erinnert mich an eine Begebenheit in einem Elternforum. Sicher schon 15 Jahre her.
Da erzählte jemand nach einem anstrengenden Tag (Verkäuferin bei einem Textilgeschäft) vom Erlebten. Von anstrengenden Kunden, nervigen Erlebnissen. Das ganze aber nicht mal ungut oder so, also sie hat weder das Geschäft schlecht gemacht, noch ist die über die Kunden hergezogen. Ich fand das eher amüsant zu lesen.
Ein User hat bei der Zentrale angerufen/geschrieben und das gemeldet. Durch die Posts konnte man scheinbar herausfinden wer das war. (Filiale, Arbeitszeit...)
Die betroffene Userin wurde daraufhin gekündigt. Ich fand das so schäbig damals.
Das hier ist natürlich etwas anders.
Aber ich finde schon auch, dass man überlegen muss, was die Folgen der Gesetzesübertretung sind.
Zeigt dieser User auch jeden zu-schnell-Fahrer an?
Jede nicht eingehalten Leinenpflicht?
Jeden der mit dem Reifen über die Linie parkt an (hab dafür schon mal einen Strafzettel bekommen. Der halbe Reifen war über die Parklinie drüber)
Und anders herum. Hält sich dieser User an alle Gesetze? Und verhält sich immer korrekt, wenn es ihn betrifft und auch mal unangenehm ist?
Noch nie zu schnell gefahren? Noch nie den Hund unangeleint laufen gelassen?
Noch nie in der Kurzparkzone die Parkzeit überschritten und gefreut, dass gerade jetzt der Parksheriff nicht vorbei gekommen ist?
Für mich macht es schon einen Unterschied ob ich etwas melde wo jemand zu Schaden genommen ist oder wo sich jemand nicht richtig verhält, aber es ist kein Schaden eingetreten.
In dem Fall ist niemand zu Schaden gekommen und es ist keine Gefahr von dem Welpen ausgegangen.
Ich fände es auch interessant wer der User war. Aber so viel Schneid hat er dann doch nicht, dass hier zu sagen.
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Es gab hier keine Gerichtsverhandlung, und auch wenn, wäre Gesetz immernoch Gesetz.
Lediglich das Strafmaß wird je nachdem unterschiedlich angesetzt KayaFlat
Hier ging es um Quarantäne zum Ausschluss von Tollwut. Da macht eine Einzelfallentscheidung allein zeitlich gesehen keinen Sinn, da handelt das Veterinäramt und fertig
Wenn du Innerorts 120 fährst, weil du schnell zu deiner Frau ins Krankenhaus möchtest, und niemand in der Stadt außer dir unterwegs wäre - somit auch niemand in direkter Gefahr - und du würdest geblitzt werden, wäre der Schein trotzdem weg.
Egal was der Grund dafür war.
Sicher?
Du könntest dagegen klagen und ich behaupte, es könnte als hinreichender Grund dafür gesehen werden, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Btw. könnte in dem Fall der Bescheid nach der Stellungnahme des "Verkehrssünders" eh zurückgezogen werden.
Aber wie immer - ich bin kein Jurist.
Soweit ich weiß, gibt es bei der Erteilung (!) selbst einen gewissen Spielraum, wenn er von einem Polizisten direkt gegeben wird.
Beim Blitzerfoto wirst du Pech haben.
Auch wenn es - wie gesagt - im Einzelfall vielleicht nicht schlimm wäre, heißt das nicht, dass das Gesetz nicht für uns alle und immer gilt.
Ob uns das gefällt oder nicht, und trotzdem ist das auch gut so.
Denn wo fängt man mit Verständnis an und wo hört man auf? Wo uns jemand sympathisch ist oder nicht?
Das ist so schwierig..
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