Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?

  • wirst du ohne Leine erwischt wo eine dran gehört zahlst du. Beim zu schnell fahren das gleiche. Ja sind Lappalien.

    Das Problem ist doch die Emotionalität. Menschlich ist das Vorgehen logisch fragwürdig. Hätte es sein müssen? Nein. Aber was, falls doch eine Tollwut Infektion vorliegt? Klar ist unwahrscheinlich aber was ist falls? Und der Anzeigenersteller hat aus - rechtlicher Sicht - einfach nix falsch gemacht.


    Man hat doch auch als Züchter die Wahl das ganze selbst in die Hand zu nehmen. Bestimmt hatte der Rückführende keine Ahnung und es war nicht absichtlich. Dann wäre immernoch der Züchter, der Mal fix Google abwirft und guckt ob das ganze so richtig war. (Von Forumsseite aus wurde auch direkt geschrieben dass das wohl nicht so legal war). Info war also vorhanden. Dann informiert man sein oa und guckt wie man die Nummer sauber durchziehen kann. Die waren sicherlich nicht begeistert gewesen. Die direkte Weitergabe war einfach nicht sauber, da beißt die Maus keinen Faden ab. Da wäre der Punkt wo beide Parteien in den sauren Apfel beißen und den Welpen bis zur legalen Abgabe bereit ist. So steht halt jetzt einiges im ungewissen. Als Züchter hat man ja in der Regel auch noch nen 11er. Wenn das Vet Amt Lust hat kann es den nach so ner Geschichte sicherlich auch zurück ziehen und dann stehst da. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  • In dem Fall ist niemand zu Schaden gekommen und es ist keine Gefahr von dem Welpen ausgegangen

    Wo genau zieht man da die Grenze? Bei 2 Welpen? Bei Leuten, die das in (un-)regelmaessigen Abstaenden tun, weil ihnen das Gesetz ****egal ist? Nur wenn der Hund vom Vermehrer o.ae. kommt? Nur wenn der Welpe nachweislich krank ist?


    Wenn es rauskommt, kann man Aerger bekommen. Einem bekannten Hundefuehrer wurde vor Jahren ein Welpe aus dem Auto gestohlen. Er hat Anzeige erstattet usw. Dumm nur, dass besagter Welpe illegal im Land war...


    Ich wiederhole mich: Mir gehts nicht um den Fall auf den einige anspielen, sondern ich meine das grundsaetzlich!

  • Aber, was hätte sie machen sollen, wenn der Welpe plötzlich wieder vor der Tür steht?

    Sie standen ja nicht einfach ohne Ankündigung vor der Tür. Sie hätte am Telefon (ich schätze mal es wurde telefoniert das man den Welpen zurückbringen möchte) schon sagen können: "Oh Moment, ihr könnt den gar nicht wieder zurück bringen da er noch nicht Tollwutgeimpft ist und unter 15 Wochen. Lass uns eine andere Lösung finden bis er legal rüber reisen kann."


    Also für mich ist die alleinige Schuld nicht nur bei der Userin zu suchen die ihn wieder zurückgebracht hat im Wissen der Züchterin. Weil sind wir alle ehrlich: In dem speziellen Fall hätten wir alle mit großer Sicherheit gar nicht an dieses Gesetz gedacht, weil wir einfach froh wären das der Züchter den Welpen zurücknimmt ohne Wenn und Aber und auch der Züchter hat nicht daran gedacht, sondern war froh das der Welpenkäufer ehrlich war und lieber früher statt später den Welpen zurückbringen möchte, damit er eine Chance auf ein neues schönes Zuhause bekommt..


    Auch und vor allem ein Züchter muss sich vorher informieren wenn er einen Welpen ins Ausland vermittelt, was ist wenn dieser doch wieder zurück soll.


    Soweit ich es herauslese ist der Welpe ja bei der Rübennase, also nicht irgendwo alleine. Das ist ja schon Mals ehr gut, auch wenn ihm nun wichtige Umwelteinflüsse fehlen werden, aber er hat Hundekontakt (wenn auch nur das eigene Rudel) und einen Garten zur Verfügung.


    Ich wünsche allen Beteiligten das sie noch glimpflich aus der Nummer herauskommen werden.

  • Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe:


    Dass jetzt sieben Hunde für 26 Tage in Quarantäne sitzen, finde ich persönlich richtig schxxxxe und es tut mir unsagbar leid für alle Betroffenen. a

    Die 6 großen aber nur wegen der eigenen Abgelaufene. Tollwut Impfung.

    Wenn die bereits vorhandenen Hunde gültig tollwutgeimpft gewesen wären:
    Hätte dann der Welpe zusammen mit diesen die Quarantänezeit verbringen dürfen? Oder müsste er dann ganz isoliert, ohne Hundekontakt die Quarantäne verbringen?

  • Also für mich ist die alleinige Schuld nicht nur bei der Userin zu suchen die ihn wieder zurückgebracht hat im Wissen der Züchterin. Weil sind wir alle ehrlich: In dem speziellen Fall hätten wir alle mit großer Sicherheit gar nicht an dieses Gesetz gedacht, weil wir einfach froh wären das der Züchter den Welpen zurücknimmt

    Da sind wir dann halt einfach komplett unterschiedlicher Meinung

  • Gott sei Dank hat das Haus einen geschützten Innenhof zur Lösemöglichkeit, sonst wären sie alle in der Zeit eingezogen worden.

    Für den speziellen Fall “Glück im Unglück”. Danke für’s mitteilen. Zumindest verglichen mit der Unterbringung in nem Einzelzwinger (?), oder was sonst gedroht hätte.


    Mein Weg für einen Auslandswelpen wäre (falls möglich), wenigstens zwei Wochen vor Ablauf der Wartefrist anzureisen und vor Ort mit dem Welpen Urlaub zu machen.


    Aber wenn der Welpe “nur” im eigenen Haus und Hof bleiben muss, könnten Manche bestimmt auf die Idee kommen, das Risiko kalkuliert einzugehen — zumindest für einige Tage.

    Wär das möglich?

    Die geplante Quarantäne zuhause?

  • Wird die Person X beim Grenzübergang erwischt, ist es total egal ob der Züchter Bescheid wusste.


    Der Züchter hätte wohl selbst Anzeige erstellen müssen, als der Welpe zu ihm gebracht wurde und die Ämter informieren müssen.


    Der Welpe hatte dann zwar auch in Quarantäne gemusst, aber hier hatte ein Amt durchaus dann die Möglichkeit zumind rechtlich wohlwollend da zu handeln.



    PS: Weil ich selbst wie gesagt in Beschwerdewesen arbeite nicht auf einem Vetamt, aber auf einem anderen.

    Sobald ein Tatbestand rechtkräftig ermittelt wurde, muss(!) zumind bei uns eine Anzeige Erfolge vom Amt.

    Die Polizei entscheidet dann weiter ob weiter gegen die Person ermittelt wird. Nicht das Amt!

    Wir haben häufig mit unbeabsichtigten Tatbestände zu tun 99% der Fälle sind solche Fälle - aber wer X macht beabsichtigt oder nicht muss für X gerade stehen.

    Nur das Strafmass unterscheidet sich ggf und das legt ein Richter fest.

    Die Auflage der Quarantäne ist kein(!) Strafmass.

  • Also für mich ist die alleinige Schuld nicht nur bei der Userin zu suchen die ihn wieder zurückgebracht hat im Wissen der Züchterin. Weil sind wir alle ehrlich: In dem speziellen Fall hätten wir alle mit großer Sicherheit gar nicht an dieses Gesetz gedacht, weil wir einfach froh wären das der Züchter den Welpen zurücknimmt

    Da sind wir dann halt einfach komplett unterschiedlicher Meinung

    Gut Ausnahmen gibt es immer. :ka: ;)


    Ich (und ich weiß von vielen vielen Anderen Usern) hätte nicht daran gedacht.

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