Züchterwelpe, Verstoß gegen Tollwutschutzgesetz - wer trägt die Kosten?
- Gandorf
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Bestimmt hatte der Rückführende keine Ahnung
der Züchter, der Mal fix Google abwirft und guckt ob das ganze so richtig war
Hätte der Rückführende auch tun können?
Von Forumsseite aus wurde auch direkt geschrieben dass das wohl nicht so legal war). Info war also vorhanden
Ja, dem Rückführendem.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Richtig und die Gesetze sind klar. Egal wie doof es ist, es ist nunmal jetzt so.
Für die Züchterin und die neue Besitzerin zumindest. Die zahlen ihre Strafen.
Der strahlende Gesetzesritter hat sich aber auch erst eingeschaltet, als der Welpe zum aktuellen Besitzer kam. Hier handelt es sich also schlicht um fieses, kindisches Verhalten womit drei Menschen und mehrere Hunde jetzt bestraft wurden. In keiner Sekunde ging es um TW. DAS ist das ekelhafte an dem ganzen Fall hier.
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Hi
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Ich haette an dieses Gesetz gedacht und entsprechende Loesungen gesucht! Sowas MUSS man, meiner Meinung nach, einfach wissen.
Danke! Im Prinzip muss man an das Gesetz schon denken, BEVOR man einen Welpen aus Deutschland holt. Gerade, wenn schon Hunde da sind und, zumindest in der Theorie (hier auch in der Praxis) die Gefahr besteht, dass es nicht klappt mit dem neuen Welpen. Das empfinde ich persönlich nicht als Ausnahme sondern als Selbstverständlichkeit.
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In dem Fall ist niemand zu Schaden gekommen und es ist keine Gefahr von dem Welpen ausgegangen
Wo genau zieht man da die Grenze? Bei 2 Welpen? Bei Leuten, die das in (un-)regelmaessigen Abstaenden tun, weil ihnen das Gesetz ****egal ist? Nur wenn der Hund vom Vermehrer o.ae. kommt? Nur wenn der Welpe nachweislich krank ist?
Wenn es rauskommt, kann man Aerger bekommen. Einem bekannten Hundefuehrer wurde vor Jahren ein Welpe aus dem Auto gestohlen. Er hat Anzeige erstatt usw. Dumm nur, dass besagter Welpe illegal im Land war.
Ich wiederhole mich: Mir gehts nicht um den Fall auf den einige anspielem, sondern ich meine das grundsaetzlich!
Hm..
Ich für mich, würde von etwas was ich hier oder in sonst einem Forum lese, niemals eine Anzeige machen.
Das würde auch ausschließlich nur bei Sachen machen, wo ich persönlich anwesend war. Sie gesehen habe und mir ein Bild gemacht habe.
Weniger bitteren Beigeschmack hätte diese Anzeige für mich, wenn die illegale Einfuhr geplant war. Oder wie hier im Forum schon mal vorgekommen ist, ein 2. Welpe illegal geholt wurde. Da sieht man, dass das System hat und dieser User das bewußt gemacht hat. Sprich, das Gesetz bewußt missachtet hat und keinerlei Unrechtbewusstsein da ist.
Auch bei illegaler Einfuhr eines Welpen aus einem Tollwutgebiet, wäre für mich nicht so ein bitterer Beigeschmack dabei.
In diesem speziellen Fall, wirkte das für mich ungeplant, unüberlegt und undurchdacht.
Das kann man blöd finden, unrichtig und es war auch ungesetzlich. Ja.
Aber es hatte kein System.
Mit der Anzeige hat man keinen Vermehrer zur Strecke gebracht, keinen Verbrecher.
Mit der Anzeige hat man jemanden der in einer emotionalen Ausnahmesituation war und falsch (die Einfuhr betreffend) gehandelt hat, einen Züchter, der seine Arbeit ernst nimmt und seinen Welpen zurück genommen hat, und einen Welpenkäufer, der das jetzt ausbaden muss, zur Strecke gebracht.
Wow. Wo wäre die Welt, wenn dieses Verbrechen nicht angezeigt worden wäre...
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Wär das möglich?
Die geplante Quarantäne zuhause?
Kann ich mir nicht vorstellen, da die Einreise des betreffenden Welpen ja illegal ist - wenn dein Grundstück nicht an die Grenze stößt, ist der Gesetzesbruch ja schon passiert, bis das Tier bei dir ankommt.
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Also, die illegal eingeführten Welpen, die wir ab und an ins TH kommen, dürfen auch zu geimpften Hunden keinen Kontakt haben. Ob das nur an TW liegt - keine Ahnung.
Also ist es für den Welpen in gewisser Weise noch Glück im Unglück, dass die vorhandenen Hunde nicht geimpft sind, sonst hätte er total isoliert werden müssen die nächsten vier Wochen.
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Im Grunde jammern doch immer alle die Vetämter machen nix. Hier scheinen sie ja doch Recht zügig einem Verdachtsfall nachgegangen zu sein.
Das ist das Problem der (deutschen) Behörden: wenn die Sachlage einfach und glasklar ist, wird mit aller Härte gehandelt. Ist die Sachlage schwieriger, macht Arbeit usw. dann wird das Verfahren nur allzuoft eingestellt, weil die Kapazitäten fehlen - traurig, aber wahr.
trotzdem eben illegal.
Wobei unser Rechtssystem kein starres Konstrukt ist. Es gibt einen gewissen Verhandlungsspielraum - der auch nicht selten aufgrund persönlichen Bekanntschaften über die Maßen gedehnt wird (es ist unglaublich, wie oft Leute eine Baugenehmigung für eigentlich nicht bebaubares Gebiet erhalten, nur weil sie mit dem Bürgermeister oder dem Chef der Bauordnungsbehörde befreundet/bekannt sind). Und wer schonmal in ein paar Strafverhandlungen gesessen hat, weiß, wie arg dort teilweise geschachert wird - und am Ende wird durchaus mal der ein oder andre Vorwurf komplett fallen gelassen (und ich meine hier nicht so kleine Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren, sondern echte Straftaten).
In diesem Fall finde ich z.B. Strafzahlungen durchaus angebracht, aber eine Quarantäne des Welpen übertrieben - weil ja nunmal keine tatsächliche Tollwutgefahr von diesem Hund ausgeht.
Wenn die bereits vorhandenen Hunde gültig tollwutgeimpft gewesen wären:
Hätte dann der Welpe zusammen mit diesen die Quarantänezeit verbringen dürfen? Oder müsste er dann ganz isoliert, ohne Hundekontakt die Quarantäne verbringen?Für die Quarantäne gilt komplette Isolation von allen andren Tieren - sonst würde die Quarantäne nicht viel bringen.
Ich hab mit Jins Züchterin, die bereits Welpen ins Ausland vermittelt hat, über diesen Fall gesprochen bzw. wie sie das regelt/ob sie Vorkehrungen trifft: sie gibt wegen dieses Gesetzes Welpen, die über die Grenze gehen, frühestens mit 15 Wochen ab. Auch wenn ihr Vet-Amt in solchen Fällen wohl sehr wohlwollend ist, vermeidet sie jedes Risiko.
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Die Züchterin hätte in der Zeit, in der sie den Rückläufer behält, die restlichen Welpe auch nicht abgeben können, oder?
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wirst du ohne Leine erwischt wo eine dran gehört zahlst du. Beim zu schnell fahren das gleiche.
Ja, aber die Userin wurde nicht von der Polizei/Ordnungsamt.. bei der Einfuhr erwischt.
Das wäre, als würde ich eine Anzeige bekommen, weil mich irgendwer anzeigt, der im Forum gelesen hat, dass ich letzten Sonntag in Wien meine Hunde ohne Leine laufen gelassen habe.
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Weniger bitteren Beigeschmack hätte diese Anzeige für mich,
Weiss doch hier keiner ob ne Anzeige oder nen Hinweis war. Läuft beides aufs selbe hinaus in dem Fall.
Ist aber ein Unterschied.
In diesem Fall finde ich z.B. Strafzahlungen durchaus angebracht, aber eine Quarantäne des Welpen übertrieben - weil ja nunmal keine tatsächliche Tollwutgefahr von diesem Hund ausgeht
Das entscheidet aber nicht das Amt die machen Schema F und wenn man ne Auflage übertrieben findet muss man dagegen eben klagen vor einem Verwaltungsgericht.
Aber das dauert länger als die Quarantäne vom Welpen dauern wird.
Solche Fälle wie hier wird halt "sofort" aufgrund "hohem Risiko" verfügt.
Man kann sich auch einfach nicht dran halten und eben klagen, aber wenn man dann kein Recht bekommt, kann's dann auch Mal doof aussehen für einen.
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wirst du ohne Leine erwischt wo eine dran gehört zahlst du. Beim zu schnell fahren das gleiche.
Ja, aber die Userin wurde nicht von der Polizei/Ordnungsamt.. bei der Einfuhr erwischt.
Das wäre, als würde ich eine Anzeige bekommen, weil mich irgendwer anzeigt, der im Forum gelesen hat, dass ich letzten Sonntag in Wien meine Hunde ohne Leine laufen gelassen habe.
Das muss auch nachgewiesen werden. Bzw nachweisbar sein.
Rein auf Verdacht wird nix gemacht.
Irgendwie muss das Vetamt ja anscheinend raus bekommen haben dass der Hund in AT war.
Nur weil irgendwer das behauptet macht man da nix.
Es muss schon irgendwie was offizielles sein.
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