Qualzuchten IV

  • Ansonsten bin ich für die Meldepflicht aller Würfe beim Veterinäramt.

    Wer soll die Würfe melden?

    Die, welche Welpen bewusst nach Optik vermehren haben kein Interesse etwas zu melden. Die wirklichen und eher seltenen Unfall-Würfe würden vielleicht tatsächlich gemeldet, oder die Welpen - wie in früheren Zeiten - einfach entsorgt.


    Es ist doch bereits heute so, dass die Mehrzahl der Menschen einfach wegschaut. Würden tatsächlich die Missstände in der Hundezucht kontinuierlich gemeldet, dann wäre so vieles besser!


    Und ja, die Veterinärämter sind jetzt schon heillos unterbesetzt. Wo soll der Zeitrahmen für ständige Kontrollen herkommen?

    • Neu

    Hi


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    • |) Wer sich das Urteil durch liest kann herauslesen, dass die Person gegen die das Gericht geurteilt hat, da mehrere Verfahrensfehler von ihrer Seite gab und auch wenig bis keine "Gründe" vortragen konnte die Gegen den Entscheid der Behörde sprechen.


      Keine Gutachten nix :ka:.

    • Die Meldepflicht trifft den Halter der Hündin. Einen Wurf nicht zu melden, würde als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Mit einem zentralen deutschlandweiten Register und einer Registrierungspflicht für alle Hunde, würden ungemeldete Würfe in der Regel auffallen. Jeder Halterwechsel ist zu melden.
      Natürlich kann es keine regelmäßigen Kontrollen geben und auch keine Kontrollen vereinzelter Würfe, aber es gäbe Adressen und Daten. "Hobbyzuchten" könnten anhand der Anzahl ihrer Würfe leicht ausgemacht werden und entsprechende Sachkundenachweise und Anmeldungen eingefordert werden. Auch im Falle der Anzeige durch Welpenkäufer oder andere Personen, würden entsprechende Daten bereits gebündelt vorliegen und die Überprüfung durch das Veterinäramt vereinfachen.

    • Wäre ein interessantes Urteil geworden, hätte sich die Antragstellerin nicht so deppig angestellt.

      So hat es leider überhaupt keine Relevanz, da eben mehrere Verfahrensfehler vorliegen.

    • Es geht um die Umsetzung bzw. Rahmenbedingungen bzgl. dem Ausstellungsverbot usw...

      Antwort von Cem Özdemir:

      ....

      Die Regelung ist erst seit dem 1. Januar 2022 in Kraft, im Vollzug besteht bei den Behörden noch eine gewisse Uneinheitlichkeit. Als Hilfestellung für die Veterinärämter hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz daher eine Projektgruppe eingerichtet, die Leitlinien zum Vollzug des Ausstellungverbots erarbeiten soll.

      Fast 8 Monate spaeter ueberlegt man sich dann mal, wie das alles umgesetzt werden soll? Mittels einer Projektgruppe?

      :skeptisch:

    • Fast 8 Monate spaeter ueberlegt man sich dann mal, wie das alles umgesetzt werden soll? Mittels einer Projektgruppe?

      |) das ist doch schnell

      Wir warten seit 3 Jahren auf eine Vollzugshilfe im Bezug auf 5G Mobilfunk und glaub sind noch ganz andere Interessen (vor allem Finanzkräftige) dahinter.

      Projektgruppen sind auch "normal".

      Was stört dich den an einer Projektgruppe? Gesetzte sind ja oft absichtlich etwas "schwammig" fromuliert.

    • Eigentlich gar nix.

      In diesem Fall stoert mich so ziemlich alles :lol:

      Ich finds einfach ... aeh... interessant, das man erstmal so ein Theater entstehen laesst (durch die schwammige Verordnung) und danach ueberlegt, wie man das jetzt umsetzt. Die Projektgruppe haette es mAn einfach vorher geben muessen..

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