Hund in der HuTa von anderem gebissen - Halterin nicht versichert
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Ich hätte auch das Bedürfnis gegen die HuTa vorzugehen damit das einem anderen Hundehalter nicht auch passiert.
Ich habe interessenhalber auf der Seite von zwei HuTas in meiner Nähe geguckt und bei Beiden ist die Voraussetzung für die Aufnahme, dass der Hund sozialverträglich ist bzw. anders fomuliert kein aggressives Verhalten gegenüber Artgenossen zeigt. Ich würde erstmal auf der Seite dieser HuTa ob das auch dort die Voraussetzung ist. Falls ja würde ich das zuständige Amt informieren damit die die HuTa überprüfen.
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Hi
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Ich glaube nicht, dass die Huta gesetzlich verpflichtet ist, nur versicherte Hunde zuzulassen (und wenn, was würde es ändern?). Für die ist es ja nur interessant, wenn ihr selbst ein Schaden entsteht. Wenn die Halter sich untereinander Schaden zufügen (in Form von Tierarztkosten), kann das der Huta eigentlich egal sein. Die kann sich aus Haftungsfragen leicht raushalten, weil die Halter regelmäßig nicht dabei sind, wenn etwas passiert und daher auch nicht beweisen können, ob Verschulden vorliegt. Die Beweislast liegt aber bei demjenigen, der den Schaden geltend macht. Und wenn du den Hund dort lässt und er wird gebissen, wird es schwer zu beweisen sein, welcher Hund das war und ob man den Biss hat voraussehen können/müssen. Du würdest dich dann wohl auch fragen lassen müssen, warum du die Situation dann überhaupt in kauf genommen hast, wenn du sie hast kommen sehen.
In dem Fall hier ist es ja eigentlich unstreitig: Der Hund der anderen Halterin hat gebissen und sie hat sich bereiterklärt, die Tierarztkosten zu übernehmen. Daher braucht es dich eigentlich nicht zu interessieren, ob sie versichert ist.
Meine persönliche Meinung: Für so eine "Massenbetreuung" ist dein Hund nur eine Gelddruckmaschine und mit großer Sorgfalt würde ich da nicht rechnen.
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Ach je, hier ist ja viel Halbwissen unterwegs.
Der Hundehalter haftet aus dem §833 BGB verschuldensunabhängig heraus. Eine Haftung der Hundetagesstätte wäre zu prüfen, im Gegensatz zum Hundehalter haftet diese aber nur bei Fahrlässigkeit.
Deshalb ist es auch dumm, den Hund ohne Hundehalterhaftpflicht in eine Pension zu schicken, die die Tierhalterhaftung bei gewerblicher Betreuung nicht abdeckt.
@TE
Entweder du rechnest deinen Schaden aus und machst diesen selber geltend, oder du gehst direkt zum Anwalt.
Die Forderungsausfall-Deckung der eigenen Versicherung hilft erst ab tituliertem Schaden weiter.
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Also, dass der andere Hund nicht versichert ist, ist ja in erster Linie das Risiko der Halterin - weil sie in einem Schadenfall mit ihrem gesamten Vermögen haften würde. Sich selber kann man für diesen Fall absichern, indem man (wie hier ja auch schon angemerkt wurde) darauf achtet, eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung abzuschließen, die dann einspringt, wenn der andere den Schaden nicht begleichen kann, weil er nicht versichert ist und auch nicht über die finanziellen Mittel verfügt, den Schaden selbst zu begleichen. Da die Frau in diesem Fall aber bereit ist, die Tierarztkosten zu übernehmen, sehe ich ehrlich gesagt das Problem wegen der fehlenden Haftpflichtversicherung nicht... ob sie versichert ist oder nicht, ist ja "ihr Problem" und nicht eures.
Dass euer Hund diese schlechte Erfahrung machen musste und gebissen wurde, tut mir natürlich leid, und dass die HuTa für euch unten durch ist, verstehe ich auch!
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Wo ist das Problem, wenn sie die Tierarztkosten übernimmt?
Alles andere ist nicht euer Bier, wenn die HuTa eh raus ist.
Warum ihr einen Anwalt einschalten wollt, verstehe ich nicht. Die Streitsache wäre doch die Übernahme der Kosten, oder?
Gratuliere!
Erste Antwort imThread und genau auf den Punkt gelandet.
Grüße, Alf
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Sooo viele hilfsbereite Anworten, vielen, vielen Dank!
Klar ist das das Risiko der Halterin, wenn sie ihren Hund nicht versichert ist. Es ist uns ja auch im Prinzip wurscht, wer das jetzt am Ende zahlt. Und natürlich sind wir der Halterin dankbar, dass sie das von sich aus angeboten hat, die Tierarztrechnung zu übernehmen.
Die ganze Situation hat eben ein bisschen G´schmäckle und das letzte Wort, welche Hunde in ihrer Tagesstätte aufgenommen werden, hat auch immer der/die BetreiberIn. Nur sollte man das unserer Meinung nach vorher potenziellen neuen Kunden auch mitteilen(sofern das, wie in diesem Fall sehr wohl bekannt war), dass dort eventuell jemand unversichert ist und/oder eine eventuelle Konfliktquelle vorhanden ist, damit man am Ende selbst entscheiden kann, ob man seinen Hund dem aussetzen will oder eben nicht.
Unser laienhaftes Wissen ist, dass es wie gesagt in HH und SH verpflichtend ist, seinen Hund zu versichern (wir mussten das bei der Anmeldung in HH auch nachweisen) und eine Straftat ist, das nicht zu tun.
Und danke amila. Das ist wirklich Schade, dass er da heute diese Erfahrung machen musste und wird uns gehörig eine Lehre für die Zukunft sein
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Also ganz ehrlich… Ich musste gar nicht bis zu Ende lesen umzu wissen, dass diese HuTa nix ist… Einzelzimmer/Zwinger, ab und an mit einem anderen, gut verträglichen Hund in einen großen, eingezäunten Auslauf, keine Gassigänge. Ich würde meine Hunde nirgends anders mehr hingeben…
Was das Finanzielle angeht: unter Lehrgeld verbuchen. Ihr werdet ohnehin auf 50% der Kosten sitzenbleiben… Denn euer Hund war auch nicht angeleint.
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Deshalb ist es auch dumm, den Hund ohne Hundehalterhaftpflicht in eine Pension zu schicken, die die Tierhalterhaftung bei gewerblicher Betreuung nicht abdeckt.
Ich habe bei Dinas Einzug lange gesucht und keine Versicherung gefunden, die gewerbliche Betreuung einschließt. Kannst du mir eine nennen?
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Deshalb ist es auch dumm, den Hund ohne Hundehalterhaftpflicht in eine Pension zu schicken, die die Tierhalterhaftung bei gewerblicher Betreuung nicht abdeckt.
Ich habe bei Dinas Einzug lange gesucht und keine Versicherung gefunden, die gewerbliche Betreuung einschließt. Kannst du mir eine nennen?
Ehrlich gesagt nicht, weil gewerbliche Betreuung für uns nie in Frage kam. Habe mich nicht damit beschäftigt.
Ich weiß aber, dass es welche gibt. Ein Makler müsste dir die passende suchen können.
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Würdet ihr euch einen Anwalt nehmen und das Ganze juristisch verfolgen?
Nein, ganz sicher nicht und zwar genau deswegen:
Würde aber die Tierarztrechnung zahlen
Damit wäre die Sache für mich gegessen.
Die HuTa Betreiberin war ja vor Ort und hat das ganze mitbekommen. Wenn sie da mit der Halterin des anderen Hundes nicht spricht (eventuell auch anmerkt, dass der Jay vielleicht lieber immer einen MK tragen sollte) werdet auch ihr da nichts ausrichten können. Da würde ich einfach einen großen Bogen um die HuTa machen und vielleicht eine schlechte Bewertung schreiben um andere zu "warnen". Aber Juristisch dagegen vorzugehen fänd ich schon übertrieben.
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