Hund in der HuTa von anderem gebissen - Halterin nicht versichert
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Da sind zwei Aspekte: Der Hund, bekanntermaßen nicht ohne und weder versichert, noch anscheinend adäquat geführt.
Aber die Halterin will euch den finanziellen Schaden zahlen - für euch im Endeffekt egal, denn ihr bekommt eure Auslagen.
Die Huta steht auf einem anderen Blatt. Die kennt den Hund und sein Wesen, lässt einfach alles mal so wild laufen und ballert obendrein Spielzeug mitten ins Getümmel.
Dämlicher geht es nicht!
Zudem weiß sie, dass ausgerechnet dieser Hund nicht versichert ist.
Jetzt kommt es darauf an, was ihr wollt. Andere Hunde vor dem besagten Hund "schützen"?
Schwierig, bis fast unmöglich, denn selbst wenn der Hund versichert ist, ändert das nichts an seinem Wesen.
Die Halterin soll ihren Hund vorsichtiger und umsichtiger führen?
Das wird kaum möglich sein, weil das nur über ihre eigene Einsicht wirklich funktionieren würde.
Bezüglich der Huta wäre das Vet-Amt der Ansprechpartner und das muss keine Anzeige sein, sondern - wie bereits im Strang beschrieben - nachfragen und schildern.
Diese Huta bzw. der Umgang mit den Hunden wirkt auf mich deutlich konflikt- und potentiell riskanter, als der einzelne Hund.
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Hi
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Was das Finanzielle angeht: unter Lehrgeld verbuchen. Ihr werdet ohnehin auf 50% der Kosten sitzenbleiben… Denn euer Hund war auch nicht angeleint.
Es läuft nicht über Versicherung, und im EP steht:
Wir wollten das natürlich über die Versicherung regeln und haben die Kontaktdaten der Halterin bekommen. Hier ist jetzt das, wo wir etwas.... verwundert / empört/ fassungslos sind: Die Dame ist NICHT versichert wegen Corona hatte sie das aus finanziellen Gründen nicht gemacht, gerade erst wieder angemeldet und noch keinen Schutz (angeblich und das alles über Textnachrichten). Würde aber die Tierarztrechnung zahlen?!
Also sehe ich Moment nicht, dass die TE auf 50 % der Kosten sitzenbleibt.
Da die Halterin des Hundes, der den anderen Hund verletzt hat, trotz Versicherungspflicht dort keine hat, denke ich sie wird anstandslos die TA-Kosten in voller Höhe bezahlen, damit sie keinen Ärger bekommt.
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Was das Finanzielle angeht: unter Lehrgeld verbuchen. Ihr werdet ohnehin auf 50% der Kosten sitzenbleiben… Denn euer Hund war auch nicht angeleint.
Es läuft nicht über Versicherung, und im EP steht:
Wir wollten das natürlich über die Versicherung regeln und haben die Kontaktdaten der Halterin bekommen. Hier ist jetzt das, wo wir etwas.... verwundert / empört/ fassungslos sind: Die Dame ist NICHT versichert wegen Corona hatte sie das aus finanziellen Gründen nicht gemacht, gerade erst wieder angemeldet und noch keinen Schutz (angeblich und das alles über Textnachrichten). Würde aber die Tierarztrechnung zahlen?!
Also sehe ich Moment nicht, dass die TE auf 50 % der Kosten sitzenbleibt.
Da die Halterin des Hundes, der den anderen Hund verletzt hat, trotz Versicherungspflicht dort keine hat, denke ich sie wird anstandslos die TA-Kosten in voller Höhe bezahlen, damit sie keinen Ärger bekommt.
Die Haftungsfrage hat mit der Versicherungsfrage gar nichts zu tun. Es greift die Gefährdungshaftung. Beide Hunde waren ohne Leine. Das ist ein klassischer Fall für eine Teilung 50%-50%. Wenn die andere Halterin die Kosten in voller Höhe übernimmt, ist das ja fein. Muss sie aber nicht. (Meiner Erfahrung nach wird sie aber vermutlich eher nix zahlen. Die TE stellt das ja auch in Frage, wir man an ihrer Zeichensetzung (?!) sehen kann.)
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Klingt wie eine Huta, die ich kenne in SH und von HH gut zu erreichen ist. In dem mir bekannten Fall haben alle Meldungen keinen Zweck gehabt und auch dass die Polizei entlaufend Hunde von der Autobahn fangen musste, war kein Argument da groß was zu prüfen.
Zur Versicherung: selbst wenn man eine hat, heißt das ja auch nicht, dass man die bemühen muss. Für alles bis 80-100€ würde ich mir die Mühe nicht machen das alles auszufüllen und abzukaspern. Das würd ich einfach zahlen, wenn’s ein Unfall durch meinen Hund auf Grund meiner fehlerhaften Einschätzung/Führung wäre.
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Ich würde mir von der anderen Halterin die Kosten bis auf den letzten Cent ersetzen lassen, diese HuTa nie wieder betreten und das Ganze dann als Lehrgeld abhaken.
Denn, nüchtern betrachtet: Ihr wart die ganze Zeit vor Ort, und das ganze Szenario war derart idiotisch, dass es ein Wunder gewesen wären, wenn es da unter den Hunden NICHT geknallt hätte. Euer Dackelchen, das ihr die ganze Zeit aus der Situation hättet nehmen können, hat von einem Schnapper während eines sehr aufgeheizten Beutespiels einen Riß im Ohr davongetragen, keine aufgerissene Kehle von einem mörderischen Angefallenwerden. Der andere Hund ist also eher keine Bestie, vor der die Allgemeinheit dringend juristisch geschützt werden müßte, und dass die Besitzerin ebenso blöd ist wie die HuTachefin ,wirst du eh nicht ändern.
Dass ihr das Aufheizen in der Meute zugelassen habt, ohne die kommende Eskalation zu erkennen und zu handeln, war einfach einer der ganz blöden Fehler, die man als Hundehalter ab und zu mal macht. Sowas wird euch niemals wieder passieren, und da jetzt das ganz große juristische Fass aufzumachen, wäre mir da echt zu nervig.
Grundlegend ändern würde sich die Lage für mich, wenn die andere Halterin jetzt irgendwie versuchen würde, sich vor dem Zahlen zu drücken - dann würde ich ein deutlich größeres Fass aufmachen. Sonst wären mir Zeit und Nerven einfach zu schade.
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Ich habe bei Dinas Einzug lange gesucht und keine Versicherung gefunden, die gewerbliche Betreuung einschließt. Kannst du mir eine nennen?
Hast du gezielt nachgefragt?
Im Grunde ist es ja so: WENN du rechtlich in der Haftung bist, dann zahlt die Versicherung auch. Wenn du rechtlich nicht in der Haftung bist, musst du auch nix zahlen.
Die HuTa Betreiberin müsste eine Betriebshaftpflicht haben, die ggf. dann eintritt, wenn du raus bist.
In diesem Fall hier war aber gar keine Betreuung im Gange, es war ja nur ein Vorab-Besuch. Beide HH waren anwesend und damit auch in der Pflicht, ihre Hunde zu beaufsichtigen.
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Guten Morgen Hundegemeinde
ich möchte mich nochmal ganz herzlich für die vielen hilfreichen Antworten und Sichtweisen von euch bedanken. Wir haben viele Anstöße bekommen und erstmal eine Nacht drüber geschlafen.
Wir haben zunächst das Gespräch mit der HuTa Betreiberin gesucht und ihr mitgeteilt, dass das gar nicht geht und wir Freddy dort nicht in Betreuung geben werden. Ausser einem "Ihr habt Recht, das geht gar nicht" kam keine weitere Reaktion.
Da unsere erste Tierarztrechnung von gestern sich schon auf 170€ belief und noch weitere folgen werden, glauben wir ehrlich gesagt nicht, dass wir das Geld von einer Person die behauptet, dass eine Haftpflicht für sie finanziell nicht drin war weil sie Künstlerin ist und wegen Corona, wieder bekommen werden. War ja auch nicht unser primäres Ziel und wir waren ja auch selbst in der Aufsichtspflicht, wie RafiLe1985 und Langstrumpf treffend bemerkt haben.
Also haben wir unverbindlich unseren Ansprechpartner bei unserer Haftpflicht gefragt, was denn in diesem Fall das Beste wäre. Da warten wir noch auf eine Antwort.
Ich bekomme das mit dem Zitieren irgendwie nicht hin, aber ich möchte noch einmal auf das Gesagte von terriers4me eingehen:
"Euer Dackelchen, das ihr die ganze Zeit aus der Situation hättet nehmen können, hat von einem Schnapper während eines sehr aufgeheizten Beutespiels einen Riß im Ohr davongetragen, keine aufgerissene Kehle von einem mörderischen Angefallenwerden. Der andere Hund ist also eher keine Bestie, vor der die Allgemeinheit dringend juristisch geschützt werden müßte, und dass die Besitzerin ebenso blöd ist wie die HuTachefin ,wirst du eh nicht ändern."
Ich glaube nicht, dass der andere Hund von Freddy abgelassen hätte, wären wir nicht zu dritt dazwischen gegangen. Klar, der richtig blutige Riss und die Löcher waren "nur" im Ohr, aber weggerissen haben wir den anderen, als er Freddys Kehle im Maul hatte und er dort auch schon kleine Spuren davon getragen hat...
Hätte, hätte, ich weiß und auch für uns sowieso nicht objektiv und aus der Ferne von nur einem einzigen aufeinandertreffen zu beurteilen.
Vielen Dank an euch alle
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In diesem Fall hier war aber gar keine Betreuung im Gange, es war ja nur ein Vorab-Besuch. Beide HH waren anwesend und damit auch in der Pflicht, ihre Hunde zu beaufsichtigen.
Laut Eingangstext war die HH des anderen Hundes bereits wieder gegangen, als der Vorfall passierte.
Bzgl der Haftpflicht kenne ich auch keine einzige, die für Schäden haftet, während der Hund in einer gewerblichen Betreuung ist (so steht das zumindest immer explizit in den Bedingungen). Und viele Hutas/Pensionen haben eben diese Klausel in ihren Verträgen, dass sie ebenfalls nicht haftbar gemacht werden können, wenn was passiert. Ist das dann quasi schlicht ungültig, weiß das jemand?
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Immerhin will die TH die Kosten übernehmen. Die Haftpflichtversicherung hätte nur die Hälfte bezahlt, da beide Hunde unangeleint waren.
Bällchen werfen in eine Gruppe ist ein absolutes Nogo
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Und viele Hutas/Pensionen haben eben diese Klausel in ihren Verträgen, dass sie ebenfalls nicht haftbar gemacht werden können, wenn was passiert. Ist das dann quasi schlicht ungültig, weiß das jemand?
Du kannst eine Haftung nicht per Klausel ausschliessen. Entweder man ist haftbar oder nicht.
Im Fall der Fälle würde das dann ein Gericht klären müssen.
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