Hund in der HuTa von anderem gebissen - Halterin nicht versichert

  • Dazu gehört für mich auch eine Betriebshaftpflicht, Betreuungsverträge die detailiert alles genau regeln.

    Und das reicht dir, um der Pension zu vertrauen? Wenn dein Hund dort totgebissen wird, kassierst du eben den "Schadensersatz" von der Betriebshaftpflichtversicherung, falls die Pension sich nach entsprechendem Rechtsstreit aus der Haftung nicht rauswieseln kann?

  • Unser Versicherungsmensch kann leider nichts für uns tun, da die sich wohl nur kümmern, sobald ein Mensch zu Schaden kommt in unserem Fall...

    Ähhhh....

    eigentlich schließt man für seinen Hund eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung ab. Eine normale Privathaftpflicht schließt Hunde in der Regel nicht mit ein.

    Wenn das so ist, seid ihr ja genauso wenig versichert, wie die andere Hundehalterin....?

    Vielleicht bin ich auch auf dem falschen Dampfer, ich bin auch nur Laie, aber... was soll die eigene Hundehaftpflichtversicherung da denn machen? Die ist doch nur dafür zuständig, wenn man selbst anderen einen Schaden zufügt bzw. wenn andere Schadenersatzansprüche an einen stellen. Das ist doch keine Rechtschutzversicherung, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt oder eine Krankenversicherung, die für medizinische Behandlungen aufkommt (und das würde eine Krankenversicherung auch nicht tun, wenn die Verletzungen durch einen Dritten verursacht wurden, die würden sich das Geld von diesem dann zurückholen).

    Wenn die Hundehaftpflicht eine Forderungsausfalldeckung hat, dann übernehmen sie die Kosten, NACHDEM man die andere Partei auf Schadenersatz verklagt hat, die Ansprüche gerechtfertigt sind und er nicht zahlen kann. Aber vorher?

  • Wenn die Hundehaftpflicht eine Forderungsausfalldeckung hat, dann übernehmen sie die Kosten, NACHDEM man die andere Partei auf Schadenersatz verklagt hat, die Ansprüche gerechtfertigt sind und er nicht zahlen kann.

    Richtig.

  • Alle Nachrichten sichern und mit übergeben. Da ist schnell eine Grenze erreicht >>>> Beleidigung, Nötigung, etc.

  • Schriftlich, am besten per Einwurfeinschreiben, Frist für die Zahlung setzen und bei Nichtzahlung gerichtlichen Titel ankündigen.

  • amila Schadensausfalldeckung heißt das. Deine Versicherung übernimmt die Kosten für entstandenen Schaden und holt sich das Geld dann vom Verursacher wieder. Sollte in der Haftpflichtpolice (sowohl Hund als auch vor allem man selbst) unbedingt mit drin sein

  • amila Schadensausfalldeckung heißt das. Deine Versicherung übernimmt die Kosten für entstandenen Schaden und holt sich das Geld dann vom Verursacher wieder. Sollte in der Haftpflichtpolice (sowohl Hund als auch vor allem man selbst) unbedingt mit drin sein

    Es gibt keine Schadensausfalldeckung. Die Ausfalldeckung ist für den Ausfall einer Forderung (nach einem Schaden). Deshalb heißt es Forderungsausfalldeckung.


    Diese zahlt erst nach gerichtlich festgestelltem Anspruch auf die Forderung.

  • Pünktchen86 Nö?

    Guck doch zb mal hier unter Punkt 4.

    https://www.transparent-berate…-%C3%BCber-Ausfalldeckung


    Bei meiner Versicherung ist eine Ausfalldeckung explizit mit im Kleingedruckten

    Ja, der korrekte Ablauf wird im Link nicht erklärt.


    Hier werden die Bedingungen erklärt:

    https://www.check24.de/privath…forderungsausfalldeckung/


    Oder hier etwas ausführlicher:

    https://www.guter-rat.de/magaz…derungsausfalldeckung-395

  • Also so wie sich das liest, werdet ihr da keinen Cent auf freiwilliger Basis sehen.

    Aber ich als HH und Anfänger würde bei sowas nicht locker lassen. sonst machen die das immer wieder. nach dem Motto, einmal davon gekommen, gleich immer wieder davon gekommen.

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