Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
- Helfstyna
- Geschlossen
-
-
Ist es hier im DF eigentlich noch so geregelt, daß man ab Löschungsantrag nichts mehr posten darf?
"Früher" gab das mal so eine Regelung, glaube ich. Da galt die Löschung dann als hinfällig.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Ist es hier im DF eigentlich noch so geregelt, daß man ab Löschungsantrag nichts mehr posten darf?
"Früher" gab das mal so eine Regelung, glaube ich. Da galt die Löschung dann als hinfällig.
Das ist nicht mehr so
-
Ist es hier im DF eigentlich noch so geregelt, daß man ab Löschungsantrag nichts mehr posten darf?
"Früher" gab das mal so eine Regelung, glaube ich. Da galt die Löschung dann als hinfällig.
Neee, da muss sich was geändert haben. Denn BurisHand hat auf jeden Fall noch geschrieben und mehrere andere auch.
Sie ist mir nur gerade als aktuellstes Beispiel eingefallen.
-
Nein. Soweit ich weiß, kann man bis zum letzten Tag normal posten. Man muss die Löschung aktiv aufheben.
Ich erinnere mich an ein, zwei Personen, die sich abgemeldet hatten und das auch so schrieben.
-
Ist es hier im DF eigentlich noch so geregelt, daß man ab Löschungsantrag nichts mehr posten darf?
"Früher" gab das mal so eine Regelung, glaube ich. Da galt die Löschung dann als hinfällig.
Das ist nicht mehr so
Wow, das ging ja schnell.
Hab Dank.
-
-
Ja, hier leider nicht so :/
Die wollen jetzt wirklich einen. Ich find's grundsätzlich ja OK, trotzdem irgendwie (nur für mich in dieser Situation gerade) "unnötig".
Aber das findet wohl jede:r für sich selbst
Dann machen wir das halt einfach mal.
Das heißt, theoretisch könntest du nach 2011 zehn Jahre Hundeerfahrung haben aus einem Bundesland ohne Sachkundenachweis und müsstest den dann in Nds. noch machen?
Genau so :)
Ist bei mir auch so, bzw noch länger (Hatte Schaf seit Anfang 2008 bis dieses Jahr), allerdings hab ich für ihn am Anfang keine Hundesteuer bezahlt
Shame on me, jetzt rächt es sich...
-
Wir sind 2019 von NRW nach NDS gezogen, ich hatte mir vom Ordnungsamt extra noch eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass ich seit 1998 durchgehend große bzw. Listenhunde ohne Vorkommnisse gehalten habe.
Bei der Anmeldung in der Gemeinde in NDS wurde mir dann gesagt, dass ich den Hundeführerschein trotzdem machen müsste, da die Hundehaltung ja schließlich nicht in NDS stattgefunden hat und ich würde vom Ordnungsamt diesbezüglich benachrichtigt.
Von denen habe ich aber nie etwas gehört, scheinbar haben doch die Bescheinigung oder Sachkundenachweise aus dem „Ausland“ ausgereicht
-
Ich bin 2016 nach Niedersachsen gezogen. Mit theoretisch knapp 8 Jahren nachweisbarer Hundehaltung, also auch vor 2011. Aber das hat niemanden interessiert. Nicht einmal wurde danach gefragt 2018 bin ich dann nochmal innerhalb von Niedersachsen umgezogen. Auch die neue Gemeinde interessierte das nicht. In 2 Monaten ziehen wir wieder innerhalb von Niedersachsen um. Bin gespannt, ob die neue dann Mal nachfragt
-
Ich hab Benni ja seit 2007 gehabt. Ich habe ihn 2017 am neuen Wohnort in Niedersachsen (vorher Thüringen) angemeldet und mir wurden die Unterlagen zum Pflichtregister zugesendet und ein Formular auf dem ich eintragen musste, seit wann ich Benni/Hunde habe mit Angabe der vorherigen Steuernummer (glaube ich).
-
Warum geht immer exakt am Tag, nachdem ich verlorene Ohrmarken für die Rinder nachbestellt habe, NOCH eine verloren?
Das ist jetzt das 3. Mal in Folge.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!