Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
- Helfstyna
- Geschlossen
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Mein letzter Wissensstand ist, dass ein Kind ein Geschlecht (m/w) eingetragen haben muss und dass der Name ebenfalls einem Geschlecht eindeutig zuzuordnen ist (oder aber es ein zweitname tut).
Ist das immer noch so, oder mittlerweile angepasst worden?
ZitatDer Vorname eines Neugeborenen wird grundsätzlich von den Sorgeberechtigten frei bestimmt.
Konkrete gesetzliche Bestimmungen zur Zulässigkeit bestimmter Vornamen existieren nicht.
Vielmehr handelt es sich um einen richter- und gewohnheitsrechtlich geprägten Bereich. Eine
Liste mit zulässigen Namen gibt es in der Bunderepublik dementsprechend nicht. Allerdings
muss der beabsichtigte Name dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt
verweigert die Eintragung des Vornamens ins Geburtenregister, wenn der Vorname das Kindswohl zu gefährden droht. Die Standesbeamten prüfen die Eignung anhand von aus der Rechtsprechung zur Vergabe von Vornamen entwickelten Richtlinien.
Bei beabsichtigter Vergabe eines nicht gebräuchlichen Vornamens besteht keine Pflicht der Sorgeberechtigten, die Existenz bzw. Tauglichkeit des Vornamens durch Beibringung geeigneter Belege zu beweisen. Eine offizielle Begrenzung der Anzahl der Vornamen existiert nicht. Allerdings
prüft das Standesamt auch hier, ob eine Kindswohlgefährdung vorliegt. Die Vergabe geschlechtsneutraler Namen ist möglich, ein das Geschlecht kennzeichnender Zweitname ist nicht zwingend
erforderlich.Quelle: https://www.bundestag.de/resou…/WD-7-148-19-pdf-data.pdf
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Hi
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Frage aus Blödheit:
Die §11er unterscheiden sich je nach "Verwendungszweck", oder?
Also der 11er für Menschen, die eine Hundepension betreiben wollen, ist ein anderer, als der für Leute, die eine Hundeschule eröffnen wollen, oder?
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War aber jedenfalls vor ca. 37 Jahren so, dass das eindeutig sein musste: Weil der Vorname meines Bruder für beide Geschlechter geht, mussten meine Eltern ihm damals noch einen zweiten Vornamen geben.
Das war vor meiner Zeit Zumindest nach heutigem Stand gibt es diese Pflicht nicht (mehr). Ich habe auch einen Unisex-Namen erhalten, das ist 34 Jahre her.
also, entweder gab's dann in den 3 Jahren dazwischen eine Gesetzesänderung oder es hängt auch ein bisschen vom zuständigen Standesbeamten ab
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Frage aus Blödheit:
Die §11er unterscheiden sich je nach "Verwendungszweck", oder?
Also der 11er für Menschen, die eine Hundepension betreiben wollen, ist ein anderer, als der für Leute, die eine Hundeschule eröffnen wollen, oder?
Ja.
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Frage aus Blödheit:
Die §11er unterscheiden sich je nach "Verwendungszweck", oder?
Also der 11er für Menschen, die eine Hundepension betreiben wollen, ist ein anderer, als der für Leute, die eine Hundeschule eröffnen wollen, oder?
Jein. Der §11 ist grundsätzlich nur ein Paragraph und regelt Erlaubnisvorbehalt für bestimmte Tätigkeiten rund um Tiere.
Was an Nachweisen beigebracht werden muss, um vom zuständigen Vet-Amt die Erlaubnis für die geplante Tätigkeit zu erhalten, das unterscheidet sich. Teils nicht nur nach der geplanten Tätigkeit, sondern auch nach Vet-Amt.
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War aber jedenfalls vor ca. 37 Jahren so, dass das eindeutig sein musste: Weil der Vorname meines Bruder für beide Geschlechter geht, mussten meine Eltern ihm damals noch einen zweiten Vornamen geben.
Das war vor meiner Zeit Zumindest nach heutigem Stand gibt es diese Pflicht nicht (mehr). Ich habe auch einen Unisex-Namen erhalten, das ist 34 Jahre her.
Echt???
Ich kenne das von einer Bekannten auch, dass es einen zweiten Namen brauchte und ich bin gerade mal ein Jahr älter als du, du junger Hüpfer
Also die Bekannte ist glaube ich ein Jahr älter als ich
Wobei ich mich auch frage ob alle Männer, die „Kai“ heißen tatsächlich einen zweiten Vornamen haben…
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Das war vor meiner Zeit Zumindest nach heutigem Stand gibt es diese Pflicht nicht (mehr). Ich habe auch einen Unisex-Namen erhalten, das ist 34 Jahre her.
Echt???
Ich kenne das von einer Bekannten auch, dass es einen zweiten Namen brauchte und ich bin gerade mal ein Jahr älter als du, du junger Hüpfer
Also die Bekannte ist glaube ich ein Jahr älter als ich
Wobei ich mich auch frage ob alle Männer, die „Kai“ heißen tatsächlich einen zweiten Vornamen haben…
Denke, das hängt auch sehr mit den Beamten vor Ort zusammen.
Hier gab es vor einigen Jahren noch Probleme weil "Jona" nicht eindeutig zu zu ordnen sei und deshalb ein zweiter Vorname dazu müsse.
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Das war vor meiner Zeit Zumindest nach heutigem Stand gibt es diese Pflicht nicht (mehr). Ich habe auch einen Unisex-Namen erhalten, das ist 34 Jahre her.
Echt???
Ich kenne das von einer Bekannten auch, dass es einen zweiten Namen brauchte und ich bin gerade mal ein Jahr älter als du, du junger Hüpfer
Also die Bekannte ist glaube ich ein Jahr älter als ich
Wobei ich mich auch frage ob alle Männer, die „Kai“ heißen tatsächlich einen zweiten Vornamen haben…
Es wäre denkbar, dass mein Name damals noch eher als rein männlicher Name anerkannt wurde. Zumindest heute ist das definitiv nicht mehr so.
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Vielen Dank.
Also kann es z.B. sein, dass man, wenn man 30km weiter zieht, die Qualifikationen nicht anerkannt werden, weil das Vetamt dort andere Nachweise verlangt? Ich habe das schon mal von einem ansässigen Hundetrainer gehört, hatte allerdings noch keine Berührungspunkte mit Hundepensionen.
Ich finde auf der Seite des Veterinäramts, bei dem mich das interessieren würde, leider gar keine Informationen, was ich interpretiert hätte als
a) es gibt überall die gleichen Regelungen oder
b) es ist hochgradig individuell
finde ich schwierig. Ich wüsste ja gern, was man so abliefern müsste, was sozusagen im Curriculum steht. Gibt es denn eine seriöse Seite, auf der man einen halbwegs profunden Überblick zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden finden kann?
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War aber jedenfalls vor ca. 37 Jahren so, dass das eindeutig sein musste: Weil der Vorname meines Bruder für beide Geschlechter geht, mussten meine Eltern ihm damals noch einen zweiten Vornamen geben.
Das war vor meiner Zeit Zumindest nach heutigem Stand gibt es diese Pflicht nicht (mehr). Ich habe auch einen Unisex-Namen erhalten, das ist 34 Jahre her.
Mein Bruder musste vor 19 Jahren einen zweiten Vornamen bekommen, weil der erste nicht eindeutig genug war
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