Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • Mein Vater war im Jahr 1971 an drei aufeinanderfolgenden Tagen beim Standesamt, weil ich „Yasmin“ heißen sollte und nicht „Jasmin“, wie der Standesbeamte das wollte. Er wollte „Yasmin“ nicht in dieser Schreibweise, also mit Y, da es im damaligen Jugoslawien ein Jungenname war. Im Endeffekt wurde es so eingetragen und ich habe auch keinen Zweitnamen

  • Momo und Lotte Genauer erklärt, für verschiedene Tätigkeiten musst du dem zuständigen Vetamt gegenüber deine Sachkunde erbringen, die alle "unter" Paragraph 11 gesammelt sind, aber dann zB unterschieden werden.

    Sachkunde nach Paragraph 11 Abs. 1 Nr 2,3,5, 8a für Hundepensionen, Tierheimähnliche Einrichtungen

    Sachkunde nach Paragraph 11 Abs. 8f für Hundetrainer.

    Wenn du eine berufliche Qualifikation wie Zb Tierarzthelferin/Tierpflegerin oder ähnliches vorlegen kannst, kann es sein, dass dem Vetamt das als Sachkunde für 11, Abs. 1Nr. 2, 3,5 8a ausreicht. Ansonsten macht es Sinn, einen entsprechenden Lehrgang zu absolvieren, der dann beim Amt anerkannt wird.


    Hundetrainer ist nen bissl komplizierter weil es da ganz ganz ganz extrem auf das zuständige Vetamt ankommt.

    Kann sein, dass du die Anerkennung dafür bekommst, wenn du dein 2Tagesseminar bei Hundewelten gemacht hast, kann aber auch sein, dass sie dich prüfen, obwohl du schon seit 30Jahren als Trainer arbeitest. Nicht jede Trainerausbildung wird von jedem Vetamt anerkannt.


    Und wenn wir es dann ganz kompliziert machen wollen: es gibt Vetämter, denen reicht zB die Hundetrainerzulassung nicht, um ne HuP zu eröffnen und da bitte dann noch mal gern einen separaten Sachkundenachweis hätten.

  • Ok. Heute Nacht träume ich wieder von Kai Winn (oder Schwester Ratched) :lol:


    Meine Freundin hatte auch Diskussionen, als sie ihr jetzt 17 Jahre altes Kind „Luca“ taufen ließ. Ist halt sehr dörflich hier.

  • Wuaaas? Ja hatterdenn die Bibel nicht gelesen?

    Also in meiner sehr katholischen Heimatstadt gab es ganz viele männliche Jonas ohne Zweitnamen.


    Naja, schlimm ist es so oder so. Ich kenn einfach so viele Transmenschen und auch einige nichtbinäre Personen, ich find's ganz blöd, dass es diese Einschränkung mal gab.

    Andererseits kenne ich auch etliche Saschas ohne Zweitnamen, die deutlich jenseits der 40 sind - und das ist doch auch ein geschlechtsneutraler Name, oder?

  • Das hat auch was mit den Bestimmungen Westdeutschen und Ostdeutschland zu tun, dass es teilweise andere Regelungen gab.

  • Schon vor 2018, wo das divers eingeführt wurde für Geburtsurkunden, konnte die Geschlechtsangabe frei gelassen werden, wenn das Geschlecht bei Geburt nicht eindeutig war. Meine Google suche gerade ergab, dass das freilassen wohl seit 2013 erlaubt war.

  • War aber jedenfalls vor ca. 37 Jahren so, dass das eindeutig sein musste: Weil der Vorname meines Bruder für beide Geschlechter geht, mussten meine Eltern ihm damals noch einen zweiten Vornamen geben.

    Ich bin 36 (geboren in der DDR) und habe nur einen Namen der auch für beide Geschlechter gilt (Frances). Also meine Eltern mussten mir keinen zweiten geben.

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