Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • :zipper_mouth_face:Kriegst keine Antwort mehr.

  • 2) mit Gang drin hast du Schubabschaltung und somit keinen Verbrauch. Leerlauf verbraucht 1-2l/100km


    Zum Rest :ka:


    @Zweizylinder darf die Lippenstift Frage übernehmen

  • Momo und Lotte

    3. Ja kannste einfach anspitzen. Musst halt eventuell gucken was du vorher mit dem Anspitzer angespitzt hast, damit das nicht auf den Lipliner schmiert. Eigentlich sollte man für Kosmetik wohl nen extra Anspitzer benutzen, aber als Kunstlehrerin haste ja wohl genug rumliegen =).


    5. Erstmal super das du das Zeug aufgehoben hast. Ja genau zum Recyclinghof oder so. Kann aber leider sein, dass du dafür bezahlen musst bei solchen Stoffen. Wir mussten für Farbreste immer zahlen oder einen funktionierenden Elektro Gegenstand mitbringen, den der Recyclinghofmensch sich dann gleich auf Seite gelegt hat. Dann mussten wir plötzlich nix zahlen :pfeif:

  • Momo und Lotte Anspitzen wie Tina sagte, aber wenn dir deine Anspitzer irgendwie lieb sind leg das Teil vorher eine Weile in den Gefrierer.

    Grad diese Soft Teile schmieren gerne rum beim Anspitzen und das kriegt man aus dem Anspitzer nur unter ewigem Gefummel wieder raus.... Ne Stunde im Gefrierer und man kann sie anspitzen wie ganz normale Stifte.

  • Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

    Mein Sohn fordert seinen Pflichtteil per Anwalt ein und nun muss ich den Wert des Hauses feststellen lassen, heißt, ein Immobiliengutachter muss her. Muss das im Erbrecht ein Gutachter sein, der eine gerichtliche Zulassung hat?

    Ich habe erst am 8.9. einen Beratungstermin bei einem Anwalt und die Anwältin meines Sohnes setzt mir die Pistole auf die Brust.

    Ich habe ihr im Februar die geforderten Unterlagen eingereicht und bis gestern nichts mehr gehört. Jetzt will sie "den Fall" noch in diesem Jahr abschließen.

  • 2.) Leider doch noch eine Autofrage, überlege aber, ob ich suncoffee und zweizylinder einfach verbieten kann, zu antworten.

    Verbraucht ein Auto wenn man kein Gas gibt weil man bergab rollt oder steht weniger Sprit, wenn man im Leerlauf ist oder wenn man den Gang drin hat?

    2) mit Gang drin hast du Schubabschaltung und somit keinen Verbrauch. Leerlauf verbraucht 1-2l/100km

    Verrückt, ich hätte es genau anders herum getippt. Leerlauf hört sich so „losgelassen“ an, ohne Widerstand, ergo ohne Verbrauch. Halbwissen halt. |)

  • Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

    Mein Sohn fordert seinen Pflichtteil per Anwalt ein und nun muss ich den Wert des Hauses feststellen lassen, heißt, ein Immobiliengutachter muss her. Muss das im Erbrecht ein Gutachter sein, der eine gerichtliche Zulassung hat?

    Ich habe erst am 8.9. einen Beratungstermin bei einem Anwalt und die Anwältin meines Sohnes setzt mir die Pistole auf die Brust.

    Ich habe ihr im Februar die geforderten Unterlagen eingereicht und bis gestern nichts mehr gehört. Jetzt will sie "den Fall" noch in diesem Jahr abschließen.

    Kann sie schon wollen.

    Aber 8.9. ist ein durchaus zeitnahes Datum. Da würde ich mich vorher auf nichts einlassen und diese Beratung auf jeden Fall erst in Anspruch nehmen.

    Da geht es ja doch um viel.

  • Aber 8.9. ist ein durchaus zeitnahes Datum.

    Sie hat mich gestern angerufen und den 7.9. als Frist gesagt, doch ich habe geantwortet, dass sie letztendlich 6 mon gebraucht hat, um micht über den Stand der Dinge zu informieren und so schnell könne ich das nicht schaffen wegen Urlaubs. Etwas Schriftliches liegt mir noch gar nicht vor, kommt im Laufe der Woche....ich könnte :kotz:

  • Mal kurz gegoogelt und den ersten ansprechenden Beitrag rausgesucht:

    https://www.fischer-immobilien…t-wer-zahlt-den-gutachter


    Interessant ist hier u.a. auch, wer die Kosten für das Gutachten trägt. Hier ein Auszug aus der o.g. Website:

    Wer trägt die Gutachterkosten bei Pflichtteilsrecht?

    ‍In § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Wertermittlungsanspruch geregelt. Dies bedeutet: Der Pflichtteilsberechtigte kann von dem Erben verlangen, ein Immobiliengutachten zu präsentieren. § 2314 Abs. 2 BGB sagt deutlich aus, dass die Kosten dafür aus dem Erbe zu entrichten sind. Die Gutachterkosten sind in diesem Fall daher Nachlassverbindlichkeiten. An diesen ist der Pflichtteilsberechtigte nur mit seiner Pflichtteilsquote beteiligt.




    und:

    Ich würde trotzdem erstmal mit dem Anwalt sprechen. Stell für Dich einen Fragenkatalog auf - als letzte Frage: Was muss ich sonst noch bedenken bzw. gibt es noch etwas, was wichtig für mich sein könnte?

  • BorderPfoten lass das doch die Anwälte untereinander klären..


    Bei uns (anderes Rechtsgebiet) beantragen die Anwälte ab Mandatierung die Fristverlängerung. Insbesondere, wenn sie sich nicht innerhalb unserer Frist mit dem Mandanten besprechen können..

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