Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • Der Staff hat ein Blutohr und wird morgen dran operiert. Laut TA muss er dann 3 Wochen lang einen Kragen tragen weil das Ohr nicht ganz geschlossen wird so dass es raussuppen kann bis es abgeheilt ist. Er soll in der Zeit Kragen tragen um nicht am Ohr zu kratzen. Tagsüber schaffen wir das schon irgendwie dass wir ihm das verbieten, aber nachts muss er fix Kragen tragen. So nun sind diese Plastikteile ja mega unbequem und der Hund so grobmotorisch veranlagt dass entweder er oder die Einrichtung kaputtgehen werden während er eine Schlafposition suchen wird.

    Also Google bemüht.

    Hier könnte ich von Trixie diesen aufblasbaren Kragen der aussieht wie ein Schwimmreifen bekommen, aber der schaut mir auf den Fotos zu klein dafür aus dass der Hund nicht mit der Hinterpfote am Ohr kratzen kann.

    Das Comfy cone schaut super aus aber ist wie immer entweder nicht lieferbar nach Slowenien oder kostet die Lieferung nochmal richtig viel Geld.

    Hab dann bei meiner Suche eine Art Satellitenschüssel aus Schaumstoff gesehen. Hat jemand schon sowas selber genäht? Oder eine Idee wie ich dem Hund das schlafen erleichtern kann?

    Hallo, welche Größe vom comfy cone bräuchtet ihr denn? Wir brauchen unseren gerade nicht, macht es Versandkostentechnisch was aus wenn man von privat aus Deutschland schickt? :sweet: oder nimmt sich das nichts oder kommt dann am Ende zu spät an:/


    Nur so ein Gedanke, aber vielleicht auch sinnbefreit, ist spät :tropf:

  • Else oh danke das ist lieb! Ja der Versand kostet auch privat ziemlich viel. Ich weiß garnicht, L vermutlich, der Hund hat 49/50cm HU.


    Ich hab ihn schon beim TA abgegeben (übers WE ist das Ohr so stark angeschwollen dass klar war dass er heute sofort unters Messer kommt), also käme eh alles aus Deutschland zu spät an.

    Ich bastele dann was aus Schaumstoff und werde das mit einem Nackenhörnchen abwechseln.


    Shalea genau das was du verlinkt hast will ich ähnlich nachbauen. Oder naja, versuchen.

  • Hat hier jemand Erfahrung mit Unterhaltspflichten?

    Ganz konkret geht es um ein bald 18 jähriges Kind. Wohnt bei einem Elternteil, der andere zahlt ganz normal Unterhalt. Das Kind ist auch noch einige Zeit Schulpflichtig.

    Mit dem Kind wurde nun abgesprochen /das Kind überredet, dass es ab dem 18. Lebensjahr keinen Unterhalt mehr bekommt/verlangt. Geht das so einfach?

    Ich habe da keine Ahnung, aber ich finde das irgendwie vom Gefühl her falsch.

  • Nein, das geht nicht. Unterhaltspflicht besteht bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung, das kann auch ein Studium sein. Unter Umständen muss man den Unterhalt aber leider einklagen, wenn das Elternteil unwillig ist (musste ich als Jugendliche tun).

  • Nein, das geht nicht. Unterhaltspflicht besteht bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung, das kann auch ein Studium sein. Unter Umständen muss man den Unterhalt aber leider einklagen, wenn das Elternteil unwillig ist (musste ich als Jugendliche tun).

    In dem Fall geht es ja darum, dass Kind und zahlendes Elternteil einer Meinung sind.

  • Mit dem Kind wurde nun abgesprochen /das Kind überredet, dass es ab dem 18. Lebensjahr keinen Unterhalt mehr bekommt/verlangt.

    Bei "überredet" kann ich nicht erkennen, dass das Kind davon wirklich überzeugt ist. Und dann gibt es ja noch ein zweites Elternteil, das die Dinge vielleicht anders sieht.

  • Mit dem Kind wurde nun abgesprochen /das Kind überredet, dass es ab dem 18. Lebensjahr keinen Unterhalt mehr bekommt/verlangt.

    Bei "überredet" kann ich nicht erkennen, dass das Kind davon wirklich überzeugt ist. Und dann gibt es ja noch ein zweites Elternteil, das die Dinge vielleicht anders sieht.

    Genau darum geht es mir bei der Frage. Kann man als Elternteil da was machen? Der Anspruch ist ja gegenüber dem Kind. Da ist das Elternteil doch raus?


    Ich kann es ja mal klarer schreiben:


    Tochter wohnt bei der Mutter, hat aber ein sehr gutes Verhältnis zum Vater, Tochter und Vater fahren auch mal in den Urlaub etc. Man telefoniert regelmäßig. Die Tochter ist in der 11. Klasse, geht also noch 2 Jahre zur Schule. Der Vater hat aber der Tochter nun gesagt, dass der Unterhalt echt hoch ist, er sich kaum noch was leisten kann usw. Die Tochter sieht das auch so, also dass der Vater sehr arm dran ist und das Geld auch selbst gebrauchen könnte. Wenn sie demnächst 18 wird, will sie dann also auf den Unterhalt des Vaters verzichten. Sie wohnt aber weiterhin und noch die nächsten zwei Jahre ganz normal bei der Mutter. Die Mutter ist damit nicht einverstanden und möchte, dass der Vater weiter Unterhalt zahlt, die Tochter blockt aber sofort ab und meint, dass es ihre Entscheidung wäre, da sie ja 18 ist.

  • Nein, das geht nicht. Unterhaltspflicht besteht bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung, das kann auch ein Studium sein. Unter Umständen muss man den Unterhalt aber leider einklagen, wenn das Elternteil unwillig ist (musste ich als Jugendliche tun).

    In dem Fall geht es ja darum, dass Kind und zahlendes Elternteil einer Meinung sind.

    Es benachteiligt aber das andere Elternteil ganz klar, weil das fehlende Unterhaltsgeld da ausgeglichen werden muss.

  • Also der 18jährige Mensch will, dass nun die Mutter allein für den Unterhalt der Tochter aufkommt?

    Ich denke, da sollte sich die Mutter an das Jugendamt wenden (die sind glaube ich nach wie vor für Unterhaltsansprüche von Kindern zuständig).

    Wenn die Tochter finanziell für sich selber sorgen kann, dann kann sie natürlich auf das Geld des Vaters verzichten. Aber sobald sie anderweitig finanzielle Unterstützung beantragen will (Bafög etc.) oder nur noch von der Mutter will, dann geht klar der gesetzliche Unterhaltsanspruch an beide Elternteile vor.

  • die Tochter blockt aber sofort ab und meint, dass es ihre Entscheidung wäre, da sie ja 18 ist.

    Wenn die Mutter die Nerven für die Diskussion hat, dann kann sie der Tochter erklären, dass das bedeutet, dass sie (also die Tochter) den Anteil an Miete und Essen usw. der bisher durch den Unterhalt abgedeckt war, selbst zahlen muss. Sie hat ja ganz eigenverantwortlich entschieden, das Geld selbst aufzubringen. ;)

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