Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
- Helfstyna
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Die Tochter wohnt ja bei der Mutter. Von daher "braucht" sie persönlich das Geld vom Papa nicht. Ich finde es nur unfair der Mutter gegenüber. Mama zahlt ja Taschengeld, Wohnung, Busfahrkarte etc.
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Die Tochter wohnt ja bei der Mutter. Von daher "braucht" sie persönlich das Geld vom Papa nicht. Ich finde es nur unfair der Mutter gegenüber. Mama zahlt ja Taschengeld, Wohnung, Busfahrkarte etc.
Aber genau das ist doch der Trugschluss.
Wenn das Geld von Papa nicht mehr kommt, dann muss die Tochter es entweder aufbringen oder selbst entscheiden, an welchen Stellen sie es einspart oder wie sie das ausgleicht. Sie will ja auf das Geld verzichten, dann muss sie auch darauf verzichten, die Dinge zu haben, die von diesem Geld bezahlt werden. Oder eben das Geld anderweitig aufbringen.
Oder hatte die Tochter bisher das Geld vom Vater zur freien Verfügung?
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Bei "überredet" kann ich nicht erkennen, dass das Kind davon wirklich überzeugt ist. Und dann gibt es ja noch ein zweites Elternteil, das die Dinge vielleicht anders sieht.
Genau darum geht es mir bei der Frage. Kann man als Elternteil da was machen? Der Anspruch ist ja gegenüber dem Kind. Da ist das Elternteil doch raus?
Ich kann es ja mal klarer schreiben:
Tochter wohnt bei der Mutter, hat aber ein sehr gutes Verhältnis zum Vater, Tochter und Vater fahren auch mal in den Urlaub etc. Man telefoniert regelmäßig. Die Tochter ist in der 11. Klasse, geht also noch 2 Jahre zur Schule. Der Vater hat aber der Tochter nun gesagt, dass der Unterhalt echt hoch ist, er sich kaum noch was leisten kann usw. Die Tochter sieht das auch so, also dass der Vater sehr arm dran ist und das Geld auch selbst gebrauchen könnte. Wenn sie demnächst 18 wird, will sie dann also auf den Unterhalt des Vaters verzichten. Sie wohnt aber weiterhin und noch die nächsten zwei Jahre ganz normal bei der Mutter. Die Mutter ist damit nicht einverstanden und möchte, dass der Vater weiter Unterhalt zahlt, die Tochter blockt aber sofort ab und meint, dass es ihre Entscheidung wäre, da sie ja 18 ist.In einem solchen Fall könnte es hilfreich sein
Gemeinsam auszurechnen wie die fehlenden Einnahmen
Auf der Ausgabenseite für "das Kind " durch
Das diese Entscheidung alleine treffende Kind
Selbstständig ausgeglichen werden können....
Ohne die genauen wirtschaftlichen Verhältnisse
aller Beteiligten zu kennen ist es eher nicht möglich
Die emotional begründete Entscheidungsgrundlage
zu verstehen , zu beurteilen und in allen Konsequenzen zu bewerten
Und diese dürfte einer rationalen sachlichen abwägung
vernünftiger für alle zufriedenstellender Lösungsansätze im Wege stehen
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Die Tochter wohnt ja bei der Mutter. Von daher "braucht" sie persönlich das Geld vom Papa nicht. Ich finde es nur unfair der Mutter gegenüber. Mama zahlt ja Taschengeld, Wohnung, Busfahrkarte etc.
Aber genau das ist doch der Trugschluss.
Wenn das Geld von Papa nicht mehr kommt, dann muss die Tochter es entweder aufbringen oder selbst entscheiden, an welchen Stellen sie es einspart oder wie sie das ausgleicht. Sie will ja auf das Geld verzichten, dann muss sie auch darauf verzichten, die Dinge zu haben, die von diesem Geld bezahlt werden. Oder eben das Geld anderweitig aufbringen.
Oder hatte die Tochter bisher das Geld vom Vater zur freien Verfügung?
Sie ist ja der Meinung, dass sie das Geld vom Vater nicht braucht. Die Mama verdient ja genug und ihre Hälfte vom Unterhalt reicht ja. Papa verdient nicht so viel, also muss er nichts mehr zahlen. So ist Ihre Sichtweise. Sehr emotional geprägt.
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Damit entscheidet sie aber nicht wie eine Erwachsene für sich selbst sondern für andere Erwachsene. Sie entscheidet, dass Mama das gefälligst allein stemmen soll.
Sie sagt, sie ist 18 und kann selbst entscheiden. Soweit richtig. Aber die Konsequenz ihrer Entscheidung soll Mama tragen. Das ist falsch. Ihre Entscheidung, ihre Konsequenz. Das muss sie begreifen.
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Da hilft nur ausrechnen und dem Kind die nackten Zahlen zeigen. Wer sagt denn, dass die Mama genug verdient - der Papa vielleicht? Ach, das ist immer so ein Elend, Kinder da mit reinzuziehen, obwohl der Gesetzgeber das ganz klar (und aus gutem Grund) sauber geregelt hat. Wenn der Vater sehr knapp verdient, dann wird das in der "Düsseldorfer Tabelle" berücksichtigt, niemand muss über Gebühr bluten. Das Jugendamt ist hier der Ansprechpartner für die Mutter.
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OK, danke euch. Ich gebe das mal weiter. Ich hatte gehofft, dass es da eine gesetzliche Regelung gibt, also z. B. Wenn das Kind noch zu Hause wohnt oder so.
Meine Freundin ist ziemlich fertig, weil die Situation sie so mitnimmt. Sie verdient gut, aber ohne den Unterhalt hätte sie den Führerschein für die Tochter wohl nicht so einfach bezahlen können. Aber die Tochter hätte lieber darauf verzichtet, wenn Papa dadurch keinen Unterhalt hätte zahlen müssen. Papa zahlt nach Düsseldorfer Tabelle bzw. wurde das letztes Jahr erst neu berechnet vom Jugendamt.
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Es spricht ja eigentlich nichts dagegen, sich den Führerschein selbst zu finanzieren. Das kann das Mädchen ja durch jobben tun- also das wäre jetzt für mich kein Argument.
Aber das Jugendamt wird da auf jeden Fall der kompetente Ansprechpartner sein.
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Dann soll die Tochter doch jobben gehen um das dann fehlende Geld zu kompensieren oder (falls das Geld nicht mehr benötigt wird weil man ab sofort spart) um den Vater finanziell zu unterstützen.
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OK, danke euch. Ich gebe das mal weiter. Ich hatte gehofft, dass es da eine gesetzliche Regelung gibt, also z. B. Wenn das Kind noch zu Hause wohnt oder so.
Meine Freundin ist ziemlich fertig, weil die Situation sie so mitnimmt. Sie verdient gut, aber ohne den Unterhalt hätte sie den Führerschein für die Tochter wohl nicht so einfach bezahlen können. Aber die Tochter hätte lieber darauf verzichtet, wenn Papa dadurch keinen Unterhalt hätte zahlen müssen. Papa zahlt nach Düsseldorfer Tabelle bzw. wurde das letztes Jahr erst neu berechnet vom Jugendamt.
Es gibt schon eine gesetzliche Regelung. Auf den gesetzlichen Kindesunterhalt kann ein Kind nicht verzichten, solange es noch in Ausbildung/Schule ist, meines Wissens.
Und (Halbwissen meinerseits) den Unterhalt bekommt das Elternteil, bei dem das Kind lebt, da der Elternteil ja die Lebenskosten bezahlt.
Wenn die Berechnung vom Jugendamt letztes Jahr erst neu erfolgt ist, dann ist der Betrag ja klar. Dann soll die Mutter einfach beim Jugendamt anrufen (oder du rufst in ihrem Auftrag an) und den Sachverhalt schildern und dann sagt das Jugendamt, wie es rechtlich aussieht und ggf. was die Mutter tun soll (Antrag stellen etc.)
Ich denke, dass das kein Einzelfall ist.
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