Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
- Helfstyna
- Geschlossen
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Ich denke auch, dass man mit der Tochter einfach mal Tacheles reden sollte und ihr das vielleicht vorrechnen sollte. Auf jeden Fall sollte sie auch, wenn sie vom Vater das Geld nicht will, sich selbst einen Job neben der Schule suchen um das fehlende Geld auszugleichen. Mit 18 ist sie wirklich kein Kind mehr, das nicht selbst auch was auf die Reihe bringen kann und soll.
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Hi
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OK, danke euch. Ich gebe das mal weiter. Ich hatte gehofft, dass es da eine gesetzliche Regelung gibt, also z. B. Wenn das Kind noch zu Hause wohnt oder so.
Meine Freundin ist ziemlich fertig, weil die Situation sie so mitnimmt. Sie verdient gut, aber ohne den Unterhalt hätte sie den Führerschein für die Tochter wohl nicht so einfach bezahlen können. Aber die Tochter hätte lieber darauf verzichtet, wenn Papa dadurch keinen Unterhalt hätte zahlen müssen. Papa zahlt nach Düsseldorfer Tabelle bzw. wurde das letztes Jahr erst neu berechnet vom Jugendamt.
Es gibt schon eine gesetzliche Regelung. Auf den gesetzlichen Kindesunterhalt kann ein Kind nicht verzichten, solange es noch in Ausbildung/Schule ist, meines Wissens.
Und (Halbwissen meinerseits) den Unterhalt bekommt das Elternteil, bei dem das Kind lebt, da der Elternteil ja die Lebenskosten bezahlt.
Wenn die Berechnung vom Jugendamt letztes Jahr erst neu erfolgt ist, dann ist der Betrag ja klar. Dann soll die Mutter einfach beim Jugendamt anrufen (oder du rufst in ihrem Auftrag an) und den Sachverhalt schildern und dann sagt das Jugendamt, wie es rechtlich aussieht und ggf. was die Mutter tun soll (Antrag stellen etc.)
Ich denke, dass das kein Einzelfall ist.
Es ändert sich aber einiges über die Volljährigkeit
Und es gibt viele Lösungswege
Entweder man geht mit viel Fingerspitzengefühl
Erstmal die "emotionalen Fakten " an und findet eine
Für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung
Oder hält sich knallhart unemotional an die rechtlichen Fakten und Möglichkeiten
Dazu gehört auch das ein nun volljähriges Kind aus der gemeinsamen Wohnung auszieht
Und dann mit den entsprechenden gesetzlichen Unterhaltszahlungen alleine wirtschaftet
Oder schlicht und ergreifend zu dem anderen Elternteil zieht und mit diesem
Gemeinsam wirtschaftet, unterstützt durch den anderen Elternteil
Letztendlich hat das nun volljährige Kind jetzt "entscheidungskompetenz "
Aber nicht über die rechtlichen Verpflichtungen der ,in diesem Fall Mutter, hinaus
Leider Gottes ist es aber keine "gute Geschichte " einfach rechtlich möglich
Zu handeln ohne das alle 3 Parteien einen emotional haltbaren konsens finden
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Und wenn die Mama einfach mal ausrechnet was sie dem Kind mit der Unterstützung von Papa ermöglicht?
Und dann aber auch so Konsequent sein und es nicht doch bezahlen oder es dauert halt länger bis der Wunsch erfüllt wird.
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Arbeiten geht nicht, die wohnen in einem Dorf, indem Montag bis Freitag der Schulbus fährt. Ansonsten fährt da nix hin. Sie wollte mal arbeiten gehen, aber keine Chance was zu bekommen im möglichen Fahrradfahr-umkreis.
Und sie verzichtet ja auch bzw. Würde auf Führerschein, Klassenfahrt, neue Klamotten etc. verzichten wenn Papa dann keinen Unterhalt zahlen muss.
Grundsätzlich geht es mir auch nur um die Regelung, ob das Kind, nur weil es 18 ist, das Geld ablehnen kann um Papa einen Gefallen zu tun.
Mal ganz realistisch betrachtet: natürlich reichen die rund 400 Euro "Anteil" der Mutter für Zimmer /Strom /anteilig Essen etc. aus. Für mehr eben auch nicht, also das Geld von Papa ist für den "Luxus".
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Ich bezweifle stark, dass die 400€ Mama Anteil ausreichen. Der ALG2 Regelbedarf liegt bei 360€ für 18-24 jährige. Dazu kommen Bildung+Teilhabe (Schulfahrten, Schulbücher, Schulbedarf usw) und dazu noch die Wohnkosten.
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Will sie Mal studieren?
Wenn sie den Unterhalt ablehnt, hat sie viel Freunde während der Studiums.
Das Bafög-Amt wird in ihren Berechnungen nicht auf die Unterhaltszahlung verzichten....
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Ich denke, es ist privat genug, mehr mag ich nicht schreiben. Meine Freundin fand die Idee nur gut, hier mal nachzufragen, da ja auch beruflich hier ganz ganz viel unterwegs ist.
Ich denke, sie wird auf jeden Fall noch einmal das Gespräch mit der Tochter suchen und vielleicht mit dem Vater (obwohl das eher nicht klappen wird). Und das Jugendamt hatte sie gar nicht auf dem Schirm, da sie irgendwie nicht dran gedacht hat, dass die zuständig sind wenn die Tochter 18 ist. Da wird sie auf jeden Fall nachfragen.
Wenn ich dran denke und es eine Lösung gibt, kann ich ja hier reinschreiben (wenn sie einverstanden ist).
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Was spricht dagegen, wenn die Tochter den Vater über ihr Taschengeld (oder anderes eigenes Geld) unterstützt, wenn sie ihm helfen will?
Das Geld anderer ist schnell ausgegeben bzw die Zahlung abgelehnt. Aber wenn es dem Papa so schlecht geht und sie ihn unterstützen möchte, könnte sie es von ihrem eigenen Geld doch tun?
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Was spricht dagegen, wenn die Tochter den Vater über ihr Taschengeld (oder anderes eigenes Geld) unterstützt, wenn sie ihm helfen will?
Das Geld anderer ist schnell ausgegeben bzw die Zahlung abgelehnt. Aber wenn es dem Papa so schlecht geht und sie ihn unterstützen möchte, könnte sie es von ihrem eigenen Geld doch tun?
Ja würde sie ja.
Vorstellung wäre ja, dass sie ab 18 den Unterhalt vom Papa auf ihr persönliches Konto bekommt. Ohne, dass Mama involviert ist. Und dieses Geld zahlt sie komplett zurück. Also umständlich gedacht. Im Endeffekt würde gar keine Zahlung stattfinden. Und Papa hätte mehr Geld.
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Grundsätzlich geht es mir auch nur um die Regelung, ob das Kind, nur weil es 18 ist, das Geld ablehnen kann um Papa einen Gefallen zu tun.
Das kann das Kind nach meinem Kenntnisstand nicht, solange es beim anderen Elternteil lebt und noch Schülerin bzw. in Erstausbildung ist. Denn solange besteht der gesetzliche Unterhaltsanspruch.
In diesem Fall: Die Mutter erfüllt den Unterhaltsanspruch durch die "Naturalien", also Obdach, Essen etc. Der Vater muss ihn in Form von Geld nach der Düsseldorfer Tabelle erfüllen.
Wie so oft heißt, wo kein Kläger da kein Richter. Also wenn alle drei Beteiligten (Kind, Mutter, Vater) stillschweigend akzeptieren, dass Vater seinen Beitrag nicht leistet, dann wird sich, wenn das Kind volljährig ist, keine Behörde darum kümmern.
Ich kanns noch dreimal schreiben: Wenn die Mutter es nicht gut findet, dass der Vater nicht mehr zahlt, weil das Kind sagt, sie will Vaters Geld nicht mehr, dann Jugendamt anrufen und fragen, was zu tun ist.
Vielleicht wird das Jugendamt auch den Vater anschreiben, weil er seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt, ohne dass die Mutter extra einen Antrag etc. stellen muss. Aber das müsst ihr einfach beim Jugendamt klären. Wenn die nichts davon wissen, dann können die auch nichts in die Wege leiten.
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