Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
- Helfstyna
- Geschlossen
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Arbeiten geht nicht, die wohnen in einem Dorf, indem Montag bis Freitag der Schulbus fährt. Ansonsten fährt da nix hin. Sie wollte mal arbeiten gehen, aber keine Chance was zu bekommen im möglichen Fahrradfahr-umkreis.
Und sie verzichtet ja auch bzw. Würde auf Führerschein, Klassenfahrt, neue Klamotten etc. verzichten wenn Papa dann keinen Unterhalt zahlen muss.
Grundsätzlich geht es mir auch nur um die Regelung, ob das Kind, nur weil es 18 ist, das Geld ablehnen kann um Papa einen Gefallen zu tun.
Mal ganz realistisch betrachtet: natürlich reichen die rund 400 Euro "Anteil" der Mutter für Zimmer /Strom /anteilig Essen etc. aus. Für mehr eben auch nicht, also das Geld von Papa ist für den "Luxus".
Ja, kann es ,theoretisch...
Aber die Mutter muss es nicht "ausbaden "
Ich empfehle nach wie vor ein klärendes Gespräch
Zwischen Tochter und Mutter, ggf mit fachlicher Unterstützung
Da könnte durchaus sogar ein Anwalt hilfreich sein
Beratungsgespräche sind häufig nicht so teuer wie man denkt
Und erstrecht nicht ausgerechnet auf Verluste
Unabhängig sollte sich die Mutter vielleicht an eine
Entsprechende Beratungsstelle wenden um sich über
Ihre eigenen(!) Rechte und Pflichten und mögliche Lösungen
Zu informieren
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Hi
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Das ist egal, was die Tochter will..... Kindergeldberechtigt ist nämlich nicht die Tochter, sondern die Mutter FÜR das Kind.
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Das ist egal, was die Tochter will..... Kindergeldberechtigt ist nämlich nicht die Tochter, sondern die Mutter FÜR das Kind.
Bis 18...
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Vorstellung wäre ja, dass sie ab 18 den Unterhalt vom Papa auf ihr persönliches Konto bekommt.
Ist das so, dass ab 18 das Geld bei schulpflichtigen "Kindern" auf des Kindes Konto geht?
Edit, also ich meine den Unterhalt, kein Kindergeld vom Staat
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Das ist egal, was die Tochter will..... Kindergeldberechtigt ist nämlich nicht die Tochter, sondern die Mutter FÜR das Kind.
Bis 18...
Mein Halbwissen sagt, auch über 18. Solange sich das Töchterchen den Hintern in der mütterlichen Wohnung wärmt und Mamas Kühlschrank leerfrisst UND Schülerin ist bzw. in Erstausbildung.
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Das ist egal, was die Tochter will..... Kindergeldberechtigt ist nämlich nicht die Tochter, sondern die Mutter FÜR das Kind.
Bis 18...
nein .... bis zum Ende der ersten Ausbildung, maximal bis zum vollendeten 27 Lebensjahr
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Vorstellung wäre ja, dass sie ab 18 den Unterhalt vom Papa auf ihr persönliches Konto bekommt.
Ist das so, dass ab 18 das Geld bei schulpflichtigen "Kindern" auf des Kindes Konto geht?
Keine Ahnung. Das haben Vater und Tochter so ausgemacht.
Die Mutter hat das erfahren und darauf hin war dicke Luft. Nach mehreren Gesprächen ist das immer noch die gewünschte Regelung.
Meine Freundin hat dann erst einmal im Internet recherchiert und findet dazu nichts konkretes. Nur über Regelungen, wenn das Kind auszieht und natürlich auch über grundsätzliche Unterhaltsregelungen. Aber nicht, wie es ist wenn das Kind noch zu Hause lebt und kein eigenes Geld verdient/schulpflichtig ist und in Abstimmung mit dem Vater von ihm keinen Unterhalt mehr will. Letzte Woche haben wir uns darüber unterhalten und deswegen hab ich mal hier reingefragt.
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Kindergeldberechtigt sind die Eltern, das Kind erhält es nur dann direkt, wenn es ü18 ist UND nicht mehr zu Hause lebt/keine Unterhaltsansprüche an die Eltern hat.
Und ja - Anruf beim Jugendamt, dort wird alles beantwortet.
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Vorstellung wäre ja, dass sie ab 18 den Unterhalt vom Papa auf ihr persönliches Konto bekommt. Ohne, dass Mama involviert ist. Und dieses Geld zahlt sie komplett zurück. Also umständlich gedacht. Im Endeffekt würde gar keine Zahlung stattfinden. Und Papa hätte mehr Geld.
DAS hat sich die Jugendliche ganz bestimmt nicht selbst ausgedacht. Was für eine perfide Idee, ich krieg gleich Wutpickel.
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