Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • Ne, sorry ... ich war schief


    Ab 18 geht der Unterhald als Barunterhalt an den jungen Erwachsenen .... für das Kindergeld gilt das was ich oben geschrieben habe


    Trotzdem ist das keine "kann-Regelung", sondern eine UnterhaltsPFLICHT ...... zeitlich wie oben beschrieben

  • Eine 18 jährige wird vom Jugendamt in Sachen Unterhalt nicht mehr "betreut", sondern muss den Unterhalt selbst einfordern. Tut sie das nicht, gibt's auch keine Kohle. Ich schätze, Papa und Tochter kriegen das locker durch.

  • Eine 18 jährige wird vom Jugendamt in Sachen Unterhalt nicht mehr "betreut", sondern muss den Unterhalt selbst einfordern. Tut sie das nicht, gibt's auch keine Kohle. Ich schätze, Papa und Tochter kriegen das locker durch.

    Auch wenn die Tochter weiter bei der Mutter wohnt und die Mutter für die ganzen Lebenshaltungskosten der Tochter aufkommt?


    ich bin echt gespannt auf die "Lösung" des Falles und wiederhole meine verzweifelte Bitte an Ocarina :nicken:

  • Ich kann da nix machen, ich rufe auch für sie nicht beim Jugendamt an. Es ging ja um Ideen und Möglichkeiten.

    Unabhängig davon bin ich natürlich auch sehr neugierig und werde mitteilen, wenn es was Neues gibt. :grinning_squinting_face:

    Und wenn der Vater tatsächlich das Geld überweist und die Tochter zurück zahlt ist er ja seiner Pflicht nachgekommen.

  • Auch wenn die Tochter weiter bei der Mutter wohnt und die Mutter für die ganzen Lebenshaltungskosten der Tochter aufkommt?

    Ja, auch dann. Die Mutter ist ja auch unterhaltspflichtig und leistet das quasi durch die "unbaren" Leistungen wie Wohnen, Essen etc.


    Würde die Tochter ausziehen in eine eigene Wohnung, müssten beide Eltern Unterhalt an sie zahlen.

  • Ich hatte gehofft, dass es da eine gesetzliche Regelung gibt,

    gibt es.

    Aber als Privatperson hat man es nicht leicht, die durchzusetzen, ohne das Verhältnis zum Kind zu belasten.


    Ich denke aber, dass das Kind verstehen sollte, was die Folgen einer solchen Entscheidung sind. Vielleicht ist die Entscheidung ja grundsätzlich was gutes? Vielleicht ist es ja wirklich so, dass für den Vater der Unterhalt ein Problem ist? Dann kann das Kind sagen: ich möchte den entlasten. Aber das muss dann eben auch das Kind tun und nicht die Mutter auf Entscheidung des Kindes.

    (den Teil habe ich geschrieben, bevor ich das nächste Zitat gelesen habe und lasse es jetzt so stehen)


    Vorstellung wäre ja, dass sie ab 18 den Unterhalt vom Papa auf ihr persönliches Konto bekommt. Ohne, dass Mama involviert ist. Und dieses Geld zahlt sie komplett zurück. Also umständlich gedacht. Im Endeffekt würde gar keine Zahlung stattfinden. Und Papa hätte mehr Geld.

    Wenn das so geplant ist, und das Kind auf dieses Geld verzichten will, dann kann sie das vermutlich tun. Korrekt wäre dann, das Geld aufs Konto der Tochter zu überweisen und die gibt es dann zurück. Wenn das Geld dem Kind zur Verfügung gestellt wird, dann kann die damit auch machen, was sie will. Also kann sie es auch dem Vater zurücküberweisen.


    Das Problem dürfte jetzt sein, vernünftig mit dem Kind zu reden. Denn ich bezweifel, dass der klar ist, was es bedeutet, auf absehbare Zeit kein Geld zur Verfügung zu haben (spätestens wenn sie studiert, wird sie es sowieso brauchen). Aber das wird sie jetzt nicht (ein)sehen.

  • Anstelle der Mutter würde ich mir meinen Barunterhalt an die Tochter ausrechnen lassen. Diesen Betrag bekäme sie dann monatlich von mir aufs Konto. Im Gegenzug würde ich Miete + Nebenkosten sowie Essensgeld erheben. Kleidung, Hobbys usw. sind natürlich selbst zu finanzieren und Taschengeld ist eh hinfällig. So kann die Tochter sehen, ob sie ohne Vaters Unterhalt über die Runden kommt.


    Mein Sohn hatte auch ziemlich rosige Vorstellungen, was er mit 18 alles selbst entscheiden kann. Wir haben uns damals zu einem Gespräch über unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten zusammengesetzt. Ihm wurde dabei ziemlich fix klar, dass Mama und Papa auch schon volljährig sind und so einiges selbst entscheiden dürfen. Bei soviel Vorfreude auf das Erwachsensein gerät eben schnell mal in Vergessenheit, dass andere im persönlichen Umfeld den 18. Geburtstag ebenfalls schon hinter sich gebracht haben.

  • Ocarina


    Was eine mistige Situation. Und unglaublich schwer, da Gefühle und Faktisches zu trennen.


    Handlungsmöglichkeiten gibts Einige. Deine Freundin muss sich erstmal klar werden, was ihr am Wichtigsten ist (Frieden mit der Tochter oder gerechte Lastenverteilung oder „Einsicht“ beim Kind) bzw. wie weit sie gehen würde, um ihre Ansprüche geltend zu machen.


    Wenn das Jugendamt nicht helfen kann: Ist es denn möglich, mit dem Kindsvater vernünftig zu reden? Dann könnte eine Familienberatung z. B. bei Pro Familia angefragt werden, bei der alle anwesend sind. Oder eine nur mit Mutter und Tochter. Ggf. auch ein familientherapeutisches Gespräch, die hier beteiligten Emotionen würde ich nicht unterschätzen. Und da kann die Moderation durch eine neutrale Person, die ggf. auch ausgebildet dafür ist, die Emotionen aufzufangen, sehr helfen.


    Als Unterhaltspflichtige schuldet sie ab dem 18. mWn Barunterhalt. Sie kann, wie hier schon vorgeschlagen, dass kostenseitig veranschlagen und abrechnen, was sie als Naturalunterhalt leistet. Was ziemlich schwierig festzulegen ist, aber da könnte sie sich rechtlich beraten lassen (in Anwesenheit der Tochter, damit es dann auch keine Diskussionen gibt). Und dann entsprechend vertraglich regeln, dass die Tochter nur noch Anspruch auf den etwaigen Rest als Taschengeld hat bzw. einen etwaigen Überhang bezahlen muss. Und das dann konsequent durchhalten, egal, was da an dringlichen Anliegen käme. Was meiner Einschätzung nach äußerst schwer ist (ich würde es vermutlich nicht durchhalten), bzw. bitter für alle Beteiligten werden kann. Es hieße wirklich nichts zuschießen - nicht für Lehrmittel, Exkursionen, etwaige Auslandssemester …


    Das ist eine echt üble Kiste, die der Vater da fährt.

  • Bis 18... ;)

    nein .... bis zum Ende der ersten Ausbildung, maximal bis zum vollendeten 27 Lebensjahr

    Sorry,du hast Recht und ich habe Unterhaltszahlungen

    Gleich mit Kindergeld "verrechnet " verrechnet


    Ich habe einfach einen kaputten Fokus und vergesse immer

    das es auch die Normalität gibt mit ihren einfachen klaren

    Regeln und Lösungen


    Zuviel ü18-u25 in verschachtelten problemsituationen

    Ich war froh das es gute Sozialarbeiter gibt

    Nochmal Hut ab....

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