Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • Jein. Es gilt eine gewisse Frist, innerhalb derer man gegen die illegale Bepflanzung vorgehen muss.


    Ob man es da aber auf einen Rechststreit ankommen lassen will... da weiß man nie wie das ausgeht. Kann durchaus ganz blöd ausgehen.

    Fakt ist: Man darf nun mal nicht zu nah (und zu hoch - bei Bewuchs mit mehr als 4 m Höhe muss man in vielen Bundesländer 8m Abstand halten!) an das Nachbargrundstück pflanzen.


    Man kann sich jetzt irgendwie rausreden, oder man kann sich friedlich einigen. In diesem Fall kann man auf beiden Seiten Fehler finden, aber zusammen sicher auch eine Lösung.

  • stimmt so auch gar nicht unbedingt.

    Da kommt es auf vieles an - aber grundsätzlich Bestandsschutz würde ich nicht annehmen.

  • Boah. Ich bin heute kaum zuhause. Ich hoffe wenn ich zurück bin ist nicht noch mehr weg. 🍀

    Die Hecke steht nah am Zaun. Ja. :/ Die Gärten sind hier halt auch alle ganz lang und schmal.

    Uff.

    Ich hab ihr ganz freundlich geschrieben. Ärgerlich finde ich es trotzdem.

    Dürften wir denn hölzerne Sichtschutzelemente vorne am Zaun entlang aufstellen? Sie kann uns so nun nämlich komplett in die Wohnung schauen. Es war schön keine Vorhänge zu brauchen. :/

  • Ja, Sichtschutz kannst du wohl aufstellen, da gibt es auch Regelungen, wie hoch die sein dürfen. Man darf dem Nachbar keine Wand vor die Nase setzen - ob aus Holz oder in grün...

  • Man darf dem Nachbar keine Wand vor die Nase setzen - ob aus Holz oder in grün...

    Die Hecke steht da seit Jahrzehnten. 🥴

    Ich glaube, sie hat die Wohnung nebenan nur gemietet. Macht das evtl auch noch einen Unterschied?

  • 1m Abstand ist nicht viel. Der Abstand gilt nämlich für den Stamm, nicht die Blätter.

    Auf den Fotos kann man jetzt nicht erkennen ob der eingehalten wurde oder nicht.

    Und 1m rüber greifen um Äste abzusägen ist kein Problem. Das geht ohne Probleme :ka:

  • Dürften wir denn hölzerne Sichtschutzelemente vorne am Zaun entlang aufstellen?

    Da musst du schauen, wie das im Bebauungsplan geregelt ist. Wenn dort nichts zu finden ist, gelten die Regelungen der Gemeinde oder - wenn auch nicht vorhanden - die des Bundeslandes. Bei uns darf in Wohngebieten eine Hecke oder ein Zaun bspw. maximal 1,50 m hoch sein und muss licht- und luftdurchlässig sein. Ausnahmen gibt es im Bereich von Terrassen auf einer Länge von glaub höchstens 2,50 m.

  • Man kann sich die Gemeindeordnung anschauen. Es ist nicht immer alles bis ins letzte geregelt.

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