Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • Unterhaltspflicht besteht bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung, das kann auch ein Studium sein.

    Und wenn das Kind beides nie anstrebt oder erreicht?

    Ist es irgendwann älter als 27 und dann hat sich das Thema auch erledigt.

  • Und wenn das Kind beides nie anstrebt oder erreicht?

    Ist es irgendwann älter als 27 und dann hat sich das Thema auch erledigt.

    Wohl nicht. Erst, wenn ein Kind selbst für sich sorgen kann.


    Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, auch nicht mit dem 25. Geburtstag wie beim Kindergeld (OLG München, Beschluss vom 29. Februar 2016, Az. 34 Wx 19/16). Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, endet die Unterhaltspflicht.


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    https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/




  • Kurze persönliche Frage:

    Hat jemand von euch schonmal Kopfschmerzen in Verbindung mit hohem Puls gehabt und weiß was das sein könnte?


    Was hier was auslöst... ob der hohe Puls die Kopfschmerzen auslöst oder umgekehrt... weiß ich jetzt nicht.

    Blutdruck ist normal.

  • Das stimmt, ab dem 25. ( ich weiß gerade nicht ob sich das geändert hat) enfällt nur das Kindergeld.

    Die Verpflichtung den Lebensbedarf sicherzustellen entfällt nie aber das gilt auch andersrum. Auch das Kind hat eine Verpflichtung den Lebensbedarf von den Eltern sicherzustellen.

    Also die Unterhaltspflicht besteht in beiden Fällen.


    LG
    Sacco

  • Kurze persönliche Frage:

    Hat jemand von euch schonmal Kopfschmerzen in Verbindung mit hohem Puls gehabt und weiß was das sein könnte?


    Was hier was auslöst... ob der hohe Puls die Kopfschmerzen auslöst oder umgekehrt... weiß ich jetzt nicht.

    Blutdruck ist normal.

    Vielleicht zu wenig getrunken? Wenn der Puls hoch geht, pumpt das Herz ja logischerweise mehr, das tut es auch wenn man zu wenig getrunken hat weil das Blut "zäher" fließt bzw. den Zellen Wasser fehlt?


    Nicht zwangsweise muss ein Bluthochdruck einher gehen. Aber die Kopfschmerzen würden dazu passen.

  • Das stimmt, ab dem 25. ( ich weiß gerade nicht ob sich das geändert hat) enfällt nur das Kindergeld.

    Die Verpflichtung den Lebensbedarf sicherzustellen entfällt nie aber das gilt auch andersrum. Auch das Kind hat eine Verpflichtung den Lebensbedarf von den Eltern sicherzustellen.

    Also die Unterhaltspflicht besteht in beiden Fällen.


    LG
    Sacco

    Wieso kann dann jeder 25-jährige einen eigenen ALGII Antrag stellen, ohne Prüfung, wieviel Kohle die Eltern haben?

  • Es muss dazu in der Lage sein.

    Das heißt nicht, dass es das auch bereits tut! Ist das Kind einfach nur ne faule *** und hat keinen Bock auf Arbeit, endet die Unterhaltspflicht. Ist des durch nicht selbst verschuldete Umstände noch nicht in der Lage, dann kann weiter Unterhalt gefordert werden auch jenseits der Altersgrenze.

  • Die Eltern können das genauso ohne die Prüfung wie viel Kohle die Kinder haben.


    Ich kenne die Verpflichtung nur aus Erfahrungen von Freunden/Bekannten die betroffen waren, von Freunden/Bekannten die in dem Bereich arbeiten und das es da Urteile gibt.


    LG
    Sacco

  • Jain. Irgendwann gibt es auch den Punkt bspw. bei Studenten, dass sie zielgerichtet und zügig studieren müssen. Dann ist längere Unterhaltspflicht im Einzelfall möglich.


    Übrigens muss man ab 18. bis auf wenige Ausnahmen (wenige Monate bis Ausbildungsbeginn) überhaupt keinen Unterhalt zahlen, wenn das gute Kind keine Ausbildung macht.

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