Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • Wer verdient schon über 100.000 Euro im Jahr


    Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen | Verbraucherzentrale.de
    Reicht bei den Eltern das Geld für die Pflege im Alter nicht, bittet der Staat bei höheren Einkommen und Vermögen die Nachkommen zur Kasse. Wir zeigen, wann…
    www.verbraucherzentrale.de
  • Ich trink eigentlich immer genug. Zwar fast nur Kaffee, aber genug.

  • Antrag stellen kann jeder, aber dann wird geprüft:

    - hat der 25jährige eine abgeschlossene Berufsausbildung? Dann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.
    usw.

  • Wer verdient schon über 100.000 Euro im Jahr

    Damit sind aber alle Kinder zusammen gemeint.

    Bei Kinderreichen Familien (meine Oma hatte 5) ist diese Grenze schnell erreicht gewesen.

  • Wieso kann dann jeder 25-jährige einen eigenen ALGII Antrag stellen, ohne Prüfung, wieviel Kohle die Eltern haben?

    Antrag stellen kann jeder, aber dann wird geprüft:

    - hat der 25jährige eine abgeschlossene Berufsausbildung? Dann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.
    usw.

    Nein….wird nicht geprüft. Jeder 25-jährige kann einen Antrag stellen und es wird nicht geprüft. Auch wenn derjenige keine Berufsausbildung hat, muss der Staat zahlen und nicht die Eltern. Sogar, wenn er noch zu Hause wohnt

  • Wer verdient schon über 100.000 Euro im Jahr

    Damit sind aber alle Kinder zusammen gemeint.

    Bei Kinderreichen Familien (meine Oma hatte 5) ist diese Grenze schnell erreicht gewesen.

    Da hast du recht……meine Eltern haben nur die durchschnittliche Kinderzahl und wir kommen nicht auf die Summe

  • Antrag stellen kann jeder, aber dann wird geprüft:

    - hat der 25jährige eine abgeschlossene Berufsausbildung? Dann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.
    usw.

    Nein….wird nicht geprüft. Jeder 25-jährige kann einen Antrag stellen und es wird nicht geprüft. Auch wenn derjenige keine Berufsausbildung hat, muss der Staat zahlen und nicht die Eltern. Sogar, wenn er noch zu Hause wohnt

    Nein, im Fall das die Kinder noch bei den Eltern wohnen erfolgt eine Prüfung nach §9 Abs. 5 SGBII

  • Antrag stellen kann jeder, aber dann wird geprüft:

    - hat der 25jährige eine abgeschlossene Berufsausbildung? Dann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.
    usw.

    Nein….wird nicht geprüft. Jeder 25-jährige kann einen Antrag stellen und es wird nicht geprüft. Auch wenn derjenige keine Berufsausbildung hat, muss der Staat zahlen und nicht die Eltern. Sogar, wenn er noch zu Hause wohnt

    Bist du dir da sicher?

    Eigene Erfahrung: Ich habe als Erwachsene einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt wegen zuerst Nachholung von Abitur und später dann wegen Studium.

    In beiden Fällen wurde geprüft, ob eine Unterhaltspflicht der Eltern noch besteht.

  • Nein….wird nicht geprüft. Jeder 25-jährige kann einen Antrag stellen und es wird nicht geprüft. Auch wenn derjenige keine Berufsausbildung hat, muss der Staat zahlen und nicht die Eltern. Sogar, wenn er noch zu Hause wohnt

    Bist du dir da sicher?

    Eigene Erfahrung: Ich habe als Erwachsene einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt wegen zuerst Nachholung von Abitur und später dann wegen Studium.

    In beiden Fällen wurde geprüft, ob eine Unterhaltspflicht der Eltern noch besteht.

    Da hättest du aber auch Bafögfähige Ausbildung angestrebt. Da wird die Unterhaltspflicht geprüft

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!