Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
- Helfstyna
- Geschlossen
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Nein….wird nicht geprüft. Jeder 25-jährige kann einen Antrag stellen und es wird nicht geprüft. Auch wenn derjenige keine Berufsausbildung hat, muss der Staat zahlen und nicht die Eltern. Sogar, wenn er noch zu Hause wohnt
Nein, im Fall das die Kinder noch bei den Eltern wohnen erfolgt eine Prüfung nach §9 Abs. 5 SGBII
Kinder bzw. junge Erwachsene, die über 25 sind, stellen doch einen eigenen Antrag. Sie bilden mit den Eltern doch nur noch eine HG und keine BG
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Hi
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Bist du dir da sicher?
Eigene Erfahrung: Ich habe als Erwachsene einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt wegen zuerst Nachholung von Abitur und später dann wegen Studium.
In beiden Fällen wurde geprüft, ob eine Unterhaltspflicht der Eltern noch besteht.
Da hättest du aber auch Bafögfähige Ausbildung angestrebt. Da wird die Unterhaltspflicht geprüft
Aus eigener Erfahrung wird es da dann richtig fein.
Ich war irgendwann finanziell so ruiniert, dass ich meine Ausbildung abbrechen musste, weil man von 154€Kindergeld halt nicht leben kann. Sozialhilfe bekam ich nicht mit Verweis auf Bafög, Bafög bekam ich nicht ohne gültigen Untrrhaltstitel und das Gericht sah sich außer stande über den Unterhalt zu entscheiden, ohne einen Bafög-Bescheid.
Und Unterhalt bekam ich von keinem meiner beiden Elternteile.
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Da hättest du aber auch Bafögfähige Ausbildung angestrebt. Da wird die Unterhaltspflicht geprüft
Aus eigener Erfahrung wird es da dann richtig fein.
Ich war irgendwann finanziell so ruiniert, dass ich meine Ausbildung abbrechen musste, weil man von 154€Kindergeld halt nicht leben kann. Sozialhilfe bekam ich nicht mit Verweis auf Bafög, Bafög bekam ich nicht ohne gültigen Untrrhaltstitel und das Gericht sah sich außer stande über den Unterhalt zu entscheiden, ohne einen Bafög-Bescheid.
Und Unterhalt bekam ich von keinem meiner beiden Elternteile.
Ja, diese Prüfungen der einzelnen Ämter sind echt was für den Ars…Gerade wenn man keine betriebl. sondern eine schulische Ausbildung macht
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Vielleicht zu wenig getrunken? Wenn der Puls hoch geht, pumpt das Herz ja logischerweise mehr, das tut es auch wenn man zu wenig getrunken hat weil das Blut "zäher" fließt bzw. den Zellen Wasser fehlt?
Nicht zwangsweise muss ein Bluthochdruck einher gehen. Aber die Kopfschmerzen würden dazu passen.
Ich trink eigentlich immer genug. Zwar fast nur Kaffee, aber genug.
Koffein entzieht dem Körper Flüssigkeit MfA-Modus aus
Aber wer weiß was ist. Vielleicht war es auch nicht genug Kaffee und du hast Entzugserscheinungen
Entschuldige, ich meine das nicht böse. Das Wetter schwingt auch mal wieder um, vielleicht hängt es damit zusammen oder unterschwelliger Stress. Zu wenig Schlaf oder es ist alles bloß ein blöder Zufall.
Gute Besserung
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Ich trink eigentlich immer genug. Zwar fast nur Kaffee, aber genug.
Koffein entzieht dem Körper Flüssigkeit MfA-Modus aus
Urbane Legende. Dachte ich früher auch aber musste mich eines besseren belehren lassen.
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Koffein entzieht dem Körper Flüssigkeit MfA-Modus aus
Urbane Legende. Dachte ich früher auch aber musste mich eines besseren belehren lassen.
Ok, dann nehm ich das zurück.
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Koffein entzieht dem Körper Flüssigkeit MfA-Modus aus
Urbane Legende. Dachte ich früher auch aber musste mich eines besseren belehren lassen.
Dann müsst ich täglich Kopfschmerzen und hohen Puls haben
Ist mir nur zusammenhängend aufgefallen.
ich hab normal einen Puls von 100 wenn ich Etwas arbeite...
Aber wenn Kopfweh sinds ab 115 aufwärts...
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Nein, im Fall das die Kinder noch bei den Eltern wohnen erfolgt eine Prüfung nach §9 Abs. 5 SGBII
Kinder bzw. junge Erwachsene, die über 25 sind, stellen doch einen eigenen Antrag. Sie bilden mit den Eltern doch nur noch eine HG und keine BG
Bitte das Gesetz lesen.
Auch in der HG wird die Unterhaltsvermutung geprüft.
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Bitte das Gesetz lesen.
Hast du das wirklich gerade zu Sambo71 gesagt??
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Bitte das Gesetz lesen.
Hast du das wirklich gerade zu Sambo71 gesagt??
Pünktchen86 darf das….Leistungssachbearbeitung…..ich nur Arbeitsvermittlung
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