Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
- Helfstyna
- Geschlossen
-
-
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Wenn ich einen Hund selbst "züchte", warum tauche ich dann mit einem 6 Monate alten Hund auf dem Hundeplatz auf, der super ängstlich ist, laut eigenen Aussagen halt einfach noch nix kennt und offensichtlich null, wirklich absolut gar nicht, an der Leine laufen kann? Also wir reden nicht von "zieht noch an der Leine" sondern von "benimmt sich als kenne er keine Leine".
Ich war ehrlich gesagt der festen Überzeugung, der Hund käme aus dem Auslandstierschutz und habe mehrfach nachgefragt...
Es gibt so viele wesensschwache "Rassehunde", die Auslandstierschutzhunden in nichts nachstehen bzw. im Gegensatz zu diesen nicht ansatzweise so gut habituieren...zumindest hier.
-
Jetzt habe ich doch mal meinem Trainer geschrieben, nachdem ich mir die Regelungen nochmal durchgelesen habe.
Laut denen dürfte ich mit Theo ja gar nicht an Veranstaltungen teilnehmen, weil er ne verkürzte Rute hat. Vibrissen kann ich ja wachsen lassen vor Veranstaltungen, indem ich einfach ein paar Wochen den Bart nicht schneide. Aber an der verkürzten rute kann ich ja nix machen. Dann dürften wir ja nichtmal ne BH laufen, wenn ich das richtig verstanden hab. Oder?
Bin gespannt was er antwortet.
-
Schon wieder mein Vermieter, ich kann langsam echt nicht mehr.
Beim Mieterschutzbund bin ich bereits, da erreiche ich am WE aber natürlich niemanden, werde auch so schnell keinen Beratungstermin bekommen und der Vermieter macht extremen Druck, deshalb kann ja vielleicht nochmal hier jemand was dazu sagen, ihr hattet bisher immer so kompetente Antworten.
Ich möchte frühzeitig aus meinem Mietvertrag und habe eine Nachmieterin gestellt, der Vermieter hat mit dieser einen Mietvertrag geschlossen, beide Seiten haben bereits unterschrieben, der Vertrag kann allerdings theoretisch noch bis zum 26.09. (Montag) seitens der Nachmieterin widerrufen werden (Fernabsatz).
Er hat mir einen Aufhebungsvertrag zugeschickt, dieser ist für mich jedoch so nicht akzeptabel und ich habe einen Gegenvorschlag gemacht, den mein Anwalt beim Mieterschutzbund für mich formuliert hat. Der Vermieter hat mir daraufhin die Pistole auf die Brust gesetzt: Wenn ich seinen Vertrag nicht bis Montag unterschreibe, wird er der Nachmieterin mitteilen, dass die für Freitag geplante Übergabe der Wohnung nicht stattfinden wird. Auch die Maklerin, die die Übergabe durchführen soll (und die ich dafür bezahlen muss und auch würde), weigert sich, den Termin fest zu vereinbaren, so lange kein Aufhebungsvertrag existiert.
Ich bin der Meinung, dass er durch den Vertragsabschluss mit der Nachmieterin bereits "zugestimmt" hat, mich aus dem Vertrag zu entlassen (konkludente Aufhebung des Mietvertrags?) und der Aufhebungsvertrag nicht zwingend nötig ist (obwohl der natürlich für beide Seiten von Vorteil sein könnte), er allerdings gleichzeitig verpflichtet ist, der Nachmieterin die Wohnung zum Mietbeginn zu beschaffen. Stimmt das, oder könnte ich Probleme bekommen? Die Nachmieterin wird den Vertrag sicherlich nicht widerrufen, ihr Umzug ist genauso bereits geplant. Ich habe dennoch Angst, dass er vielleicht am Montag dann anfangen wird, sie ebenfalls unter Druck zu setzen. Sollte sie vom Vertrag zurücktreten: Bin ich trotzdem raus?
Ich würde mich über Rückmeldung sehr freuen!
-
Ja, das ist wirklich so bei allem. Es kann irgendwo hergestellt werden und es muss in Deutschland nur eine Kleinigkeit gemacht werden und schon kann man sagen das es in Deutschland gemacht wurde. Das ist bei jedem Produkt, egal was es ist, so.
LG
SaccoJein..... Zollrechtlich muß die Verarbeitung schon nen gewissen Prozentsatz ausmachen.... Aber wenn man bügeln/Verpacken etc. dazuzählt, und 1-2 Nähte, die aus nem zugeschnittenen Stoff erst ein Shirt machen.... Keine Ahnung, ob das wirtschaftlich Sinn macht, denn gerade das Nähen ist ja personalintensiv und wird eher im Ausland gemacht.....
-
-
Beim Mieterschutzbund bin ich bereits, da erreiche ich am WE aber natürlich niemanden, werde auch so schnell keinen Beratungstermin bekommen
Und genau deshalb würde ich mir vom Vermieter auch keinen Druck machen lassen.
Teil dem Vermieter mit (bestenfalls schriftlich) dass Du seinen Vorschlag nicht binnen weniger Stunden durch einen Anwalt prüfen lassen kannst und dass die Frist für Dich deshalb zu kurz ist.
Dann schreibst Du eine Mail an den Mieterschutzbund mit dem Vermerk, dass es sich um eine wichtige Fristsache handelt, und dass Du um schnelle Rückmeldung bittest.
Ich würde mich weder unter Druck setzen lassen, noch kopflos reagieren. Dann muss der Vermieter eben mal einen Tag warten, bis er eine Antwort bekommt.
-
Elektrische Nagelfeilen für den Menschen kann man doch auch am Hund benutzen oder??
-
Frage zu Histaminintoleranz:
Bei Symptomen steht im Internet "Bauchschmerzen". Welche Art von Bauchschmerzen sind damit gemeint? Eher Magenregion oder tiefer? Oder unterschiedlich?
Hat da jemand Erfahrungen?
-
Frage zu Histaminintoleranz:
Bei Symptomen steht im Internet "Bauchschmerzen". Welche Art von Bauchschmerzen sind damit gemeint? Eher Magenregion oder tiefer? Oder unterschiedlich?
Hat da jemand Erfahrungen?
Das ist bei jeder Person unterschiedlich. Und hängt auch teils von dem nicht vertragenen Lebensmittel ab.
Bei mir ist's "gern" wirklich direkt der Magen. Wobei ich auch selten so richtig Bauchschmerzen hab - bei mir ist's eher gleich Übelkeit. Oder gar direkt eine Magenscheimhautentzündung
-
Ich möchte frühzeitig aus meinem Mietvertrag und habe eine Nachmieterin gestellt, der Vermieter hat mit dieser einen Mietvertrag geschlossen, beide Seiten haben bereits unterschrieben, der Vertrag kann allerdings theoretisch noch bis zum 26.09. (Montag) seitens der Nachmieterin widerrufen werden (Fernabsatz).
Er hat mir einen Aufhebungsvertrag zugeschickt, dieser ist für mich jedoch so nicht akzeptabel und ich habe einen Gegenvorschlag gemacht, den mein Anwalt beim Mieterschutzbund für mich formuliert hat.Die Kündigung einer Wohnung bedarf immer der Schriftform.
Da erst jetzt ein Aufhebungsvertrag gemacht werden soll, liegt diese schriftliche Kündigung ja noch gar nicht vor.
Die Wohnung ist also immer noch ungekündigt an dich vermietet, weshalb der neu abgeschlossene Mietvertrag mit der Nachmieterin keine rechtliche Grundlage hat, um diesen durchzusetzen.
Also ja, es muss diesen schriftlichen Aufhebungsvertrag geben, damit er die kurzfristig geplanten Schritte (Wohnungsübergabe) überhaupt einleiten darf.
Dass der Vermieter jetzt die Situation ausnutzt, um dich unter Druck zu setzen, ist mies.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!