Unangeleinter Hund greift meinen angeleinten an
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Selbstverteidigung. Der andere kam von hinten auf meinen gerannt, er stand ergo mit dem Rücken zum Angreifer, wie ich auch.
Aus Wikipedia :
"Die Regelungen des Mitverschuldens nach § 254 BGB können als allgemeiner Rechtsgedanke auf Ansprüche aus § 833 BGB angewandt werden, wenn auch die Tiergefahr eines anderen Tieres den Schaden mit verursacht hat.[18] Relevant ist dies beispielsweise für Fälle von Kämpfen zwischen zwei Hunden, bei denen einer der Halter verletzt wird.[19]"
Ich würde an deiner Stelle nicht zahlen, erst mal abwarten ob es dem Gegner bei diesem Prozessrisiko eine Klage wert ist.
Erstens ist Wikipedia keine seriöse Quelle.
Und zweitens finde ich den Ratschlag nicht zu zahlen, arschig.
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Hi
hast du hier Unangeleinter Hund greift meinen angeleinten an* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Rechtlich gesehen nicht. In Deutschland darf der Hund seine Zähne nicht einsetzen. Jetzt hat er ja gebissen.
Ich denke auch, das ist der Punkt. Als meine Faye vor gut 2 Jahren totgebissen wurde, argumentierte die Gegenseite (die nicht mal in Sichtweite war), es hätte ja sicher eine Art allgemeine Auseinandersetzung gegeben, bzw. bestimmt hätten meine Hunde "angefangen" (was nicht stimmt). Aber keinem ihrer Hunde wurde auch nur ein Haar gekrümmt, Faye dagegen war tot. (es gab tatsächlich keinen Kampf damals, der einzige meiner Hunde, der das getan hätte bei dem Angriff, war angeleint und unter Kontrolle.). Es ging nicht vor Gericht, nur über die TÄ zum Ordnungsamt, aber da tatsächlich keinerlei Verletzung an ihren Hunden war, wurde da eine "Schuld" unsererseits nie unterstellt. Bei Gerichtsverfahren mag das differenzierter gesehen werden. Aber erstmal geht es ja um die Gefährlichkeit und den angerichteten Schaden (außerhalb eines Gerichtsverfahrens). Der Schaden muss bezahlt werden, die Ungefährlichkeit sicher gestellt werden
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Hi, schade dass du keine Hundehaftpflicht hast, die hätte sich darum gekümmert, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren und gerechtfertigte zu zahlen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Der andere Halter hat auf jeden Fall kräftig Mitschuld, da er a) wusste, dass die Hunde sich nicht vertragen und ihn b) trotzdem zu deinem gesicherten Hund hinlaufen hat lassen. Du konntest ihn nicht sehen, da du mit dem Rücken zu ihm gestanden bist, wenn ich das richtig lese.
Ein Anwalt kann dir helfen, festzustellen, ob und bis zu wieviel Prozent du zahlen musst, gibt Präzedenzfälle dafür.
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Selbstverteidigung. Der andere kam von hinten auf meinen gerannt, er stand ergo mit dem Rücken zum Angreifer, wie ich auch.
Aus Wikipedia :
"Die Regelungen des Mitverschuldens nach § 254 BGB können als allgemeiner Rechtsgedanke auf Ansprüche aus § 833 BGB angewandt werden, wenn auch die Tiergefahr eines anderen Tieres den Schaden mit verursacht hat.[18] Relevant ist dies beispielsweise für Fälle von Kämpfen zwischen zwei Hunden, bei denen einer der Halter verletzt wird.[19]"
Ich würde an deiner Stelle nicht zahlen, erst mal abwarten ob es dem Gegner bei diesem Prozessrisiko eine Klage wert ist.
Ich sehs eigentlich auch ned ein weil er seinen aus meiner Ansicht auch ned 30m ohne auch nur nen Rückruf oder Pfiff auf mich zu rennen lassen kann/darf. Der andere hat auch zuerst zu gebissen, bei meinem war halt nix...
Das der andere Hund überhaupt was abbekommen hat, wurde mir erst nen Tag später berichtet. Der Besitzer hat's wohl auch erst später bemerkt.
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Du bist haftbar für die von deinem Hund angerichteten Schäden, unabhängig davon, wer diese verschuldet hat.
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Nicht arschiger, als ein Hundehalter, der seinen Hund unangeleint zu einem bekannten Erzfeind laufen lässt.
Dem scheint sein eigener Hund, der andere Hund und Mensch herzlich egal zu sein.
Aber selber ne neue Haftpflicht abschließen solltest du noch heute. Ohne geht gar nicht!
(Dein Hund schlüpft aus dem Halsband und verursacht vielleicht einen Verkehrsunfall. Da biste auch ohne Verletzte Ruck-zuck bei mehreren tausend Euro.)
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Aber selber ne neue Haftpflicht abschließen solltest du noch heute. Ohne geht gar nicht!
Hat er doch
hab natürlich jetzt wo ich das weiß ne neue abgeschlossen, hilft hierbei natürlich nix
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Schuld hin, Schuld her .... Dein Hund hat verletzt ... sei froh, wenn du nur mit dem Zahlen der Rechnung aus der Nummer rauskommst ... je nach BL ist da nämlich locker noch ne Einstufung als gefährrlicher Hund drin
der andre HH ist nicht schuld, dass du keine Versicherung hast ... genau für sowas hat man die nämlich .... damit man Verantwortung für seinen Hund übernimmt
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Aus Wikipedia :
"Die Regelungen des Mitverschuldens nach § 254 BGB können als allgemeiner Rechtsgedanke auf Ansprüche aus § 833 BGB angewandt werden, wenn auch die Tiergefahr eines anderen Tieres den Schaden mit verursacht hat.[18] Relevant ist dies beispielsweise für Fälle von Kämpfen zwischen zwei Hunden, bei denen einer der Halter verletzt wird.[19]"
Ich würde an deiner Stelle nicht zahlen, erst mal abwarten ob es dem Gegner bei diesem Prozessrisiko eine Klage wert ist.
Ich sehs eigentlich auch ned ein weil er seinen aus meiner Ansicht auch ned 30m ohne auch nur nen Rückruf oder Pfiff auf mich zu rennen lassen kann/darf. Der andere hat auch zuerst zu gebissen, bei meinem war halt nix...
Das der andere Hund überhaupt was abbekommen hat, wurde mir erst nen Tag später berichtet. Der Besitzer hat's wohl auch erst später bemerkt.
Hat er dir denn eine Rechnung zukommen lassen / eine Forderung gestellt?
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