Unangeleinter Hund greift meinen angeleinten an
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Ein Biß als Maßregelung zu geil, ich schmeiß mich weg. Und niemand außer dir Gandorf redet hier ständig vom Erzfeind. Und davon abgesehen, wenn ich weiß da läuft der Erzfeind durch die Gegend passe ich entsprechend auf.
Und hellsehen, bei 600 Euro TA Rechnung um die es hier wohl geht. Lustig.
Für die Rechnung hab’s keinen Beleg, für den Rest empfehle ich das Lesen der frühen Beiträge.
Über Hundeverhalten und Psychologie spekulierst nur du, und tut auch nichts zur Sache.
Aber ein MENSCH der mehrfach erlebt, wie sich zwei Hunde aus Distanz angiften, und dann seinen frei hinlaufen lässt, handelt fahrlässig, wenn nicht sogar mutwillig.
Niedlich .
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Für die Rechnung hab’s keinen Beleg, für den Rest empfehle ich das Lesen der frühen Beiträge.
Über Hundeverhalten und Psychologie spekulierst nur du, und tut auch nichts zur Sache.
Aber ein MENSCH der mehrfach erlebt, wie sich zwei Hunde aus Distanz angiften, und dann seinen frei hinlaufen lässt, handelt fahrlässig, wenn nicht sogar mutwillig.
Niedlich .
Also halten wir fest du Gandorf redest von Erzfeinden, obwohl der TE selber nur von Giften sich an schrieb!
Du redest von rassetypischen Verhalten (reaktionsschnelligkeit beim cattle)
Der TE schrieb selber von 600 Euro TA Kosten, die laut Halter im Raum stehen. Klar kann man sagen ohne Rechnungsbeleg glaub ich das nicht. Aber in meiner Welt hätte ich dann wenn ich sowas sage die Belege.
Und fahrlässig und mutwillig alles Jacke wie Hose, denn auch wenn du es nicht verstehen willst oder kannst, gibt es eine Teilschuld.
Und noch etwas, fahrlässig handelt hier auch der TE, wenn er weiß da rennt ein Hund frei, den sein Hund nicht abkann und nicht den freilaufenden Hund hindert zu seinem Hund zu gelangen.
Moralisch mag das alles Scheiße sein, aber ein Hund hat nicht zu beißen.
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Moralisch mag das alles Scheiße sein, aber ein Hund hat nicht zu beißen.
Aber in meiner Welt
In deiner Welt...?
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Ohne alles gelesen zu haben. Wir wurden vor 4 Jahren auf dem Hof von einem unangeleintem Hund angegriffen. Meine Hunde waren an der Leine, ich habe versucht den Angreifer abzuwehren, was mehr schlecht als recht gelang. Zum Glück war der aber jetzt auch nicht sooo super mutig, dass es nicht zu einer richtigen Beißerei gekommen ist (meine Hündin habe ich ja festgehalten). Trotzdem hat es meine Hündin geschafft den Hund so zu verletzen, dass er in Vollnarkose geflickt werden musste. Die Behandlungskosten hat meine Versicherung anstandslos übernommen.
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Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB
§ 833Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Die Tierhalterhaftung ist eine Spezialform der Gefährdungshaftung, nach der Halter eines Tieres grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die sein Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters ein. Die Haltereigenschaft definiert sich – unabhängig vom Eigentum – nach der Sachherrschaft über das Tier und einem eigenen Interesse an der Verwendung oder der Gesellschaft des Tieres.Diese Gefährdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr, die sich verwirklicht, wenn das Tier unberechenbar reagiert.
1.Tier
Tiere aller Art, unerheblich ob gezähmt, wild, bösartig.
Auch Nutztiere, die dem Erwerb des Halters dienen, fallen grundsätzlich hierunter. Allerdings hat der Halter die Exculpationsmöglichkeit gem. § 833 S. 2 BGB (Sorgfalt der Beaufsichtigung oder Schädigung auch bei gehöriger Aufsicht). Da es sich bei § 833 S. 2 BGB um eine Haftung für vermutetes Verschulden handelt, obliegt es dem Halter, den Exculpationsbeweis zu erbringen.-Mitverschulden und Haftungsausschluss-
2. Realisierung der tierspezifischen Gefahr
Der Schaden muss gerade auf die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens (= tierspezifische Gefahr) zurückzuführen sein. Ein solches unberechenbares Verhalten liegt auch dann vor, wenn ein äußeres Ereignis auf Körper oder Sinne des Tieres anreizend wirkt, z. B. Motorengeräusche oder rennende Menschen.
3. Anspruchsgegner ist Halter des Tieres
Tierhalter ist, wer an der Haltung des Tiers ein eigenes Interesse, eine, auch mittelbar und grundsätzlich nicht nur vorübergehende Besitzstellung und die Befugnis hat, über Betreuung und Existenz des Tieres zu entscheiden (OLG Hamm VersR 1973, 1054). Wer ein Tier mietet oder entleiht wird dadurch nicht zum Halter, sondern zum Hüter und haftet nach § 834 BGB.
Laut Text des TE ist der unangeleinte Hund aus weiter Entfernung zu seinem angeleinten Hund gerannt, OBWOHL der Halter wusste, dass die beiden Rüden Erzfeinde sind.
Das Gesetz ist die eine Sache, aber das ist echt schreiende Ungerechtigkeit.
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Moralisch mag das alles Scheiße sein, aber ein Hund hat nicht zu beißen.
Aber in meiner Welt
In deiner Welt...?
Ach weißt du Zitate nur halb oder ohne Zusammenhang zu zitieren ist schon lustig.
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Soweit ich weiß, hat die/der HH des nicht angeleinten Hundes für gewöhnlich Teilschuld und die Versicherungen der/des HH des angeleinten Hundes welcher geschädigt hat übernehmen dann nur die Hälfte der Kosten.
Ohne Versicherung würde ich der/dem anderen HH also genau das anbieten - die Hälfte. Sollte er/sie sich weigern und die volle Summe wollen, böte sich der Gang zum Anwalt.
Ich hatte einmalig mit Freki so einen ähnlichen Fall - aber die andere HH war eine gute Bekannte, sah die Schuld nur bei ihrem Hund und hat von mir nichts verlangt (bei ihr hätte ich aber tatsächlich auch bei Bedarf alles bezahlt weil wie gesagt gute Bekannte).
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Ich wette die meisten Hunde kennen mindestens einen anderen Hund, den sie ohne zu zögern tackern würden, sollte sich eine entsprechende Begegnung ergeben.
Äh, nein.
Also, nicht dass ich das bewerten will (Hund der sich wehrt, ist böse oder so) - aber die Aussage stimmt nicht.
Nicht einmal bei einem Angriff, schon gar nicht "bei Gelegenheit".
Wie gesagt, nicht dass ich das werten möchte, aber nicht jeder Hund beisst zu, wenn er belästigt wird. (Das war ja hier der Fall, eine grobe Belästigung, aber der Angreifer hat ja nicht gebissen.) So einfach ist das auch nicht.
Les nochmal
Diese Zickereien nerven!
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Mensch kommt anderem Menschen zu nahe (was ich selbst extrem nervig fände) und kassiert eine Tracht Prügel, die ihn ins Krankenhaus befördert.
Dann gibt es den Notwehrparagraphen. Und den gibt es für ANGELEINTE Hunde eben nicht.
Ein Hund darf sich nicht wehren, wenn ein anderer Hund auf ihn ohne Leine zukommt. Und zwar so nah, dass überhaupt gebissen werden kann.
Ich verstehe, dass es das Gesetz nicht hergibt, dass anders zu lösen, aber meine Moral wäre so, dass ich als Halter des unangeleinten Hundes ganz kleine Brötchen backen würde.
Meine Hunde dürfen sich ausdrücklich gegen das Gesetz wehren! Aber vorher steh ich da.
Das Gesetz ist so scheixxx, das der Sheltie Faye einfach so mal von freilaufenden Hunden getötet wird….
Es muss viel mehr angeleinten Hunde Schutz zugebilligt werden!
Denn wenn JEDER nur hörende Hunde ablehnen würde, dann würde man einen Hund eben einfach anleinen, wenn er im Begriff ist andere zu belästigen/ anzugreifen.
Das ist doch Punkt, die Vollspacken, machen was sie wollen und dann wird noch am Ende die verschuldete Bisswunde bezahlt.
Und ich würde hier auch zum Anwalt tendieren. Is natürlich sehr ungünstig, dass die Versicherung nicht bezahlt wurde. Ich würde die alte Versicherung anrufen und fragen, ob sie bei Zahlung der ausstehenden Summe, den Fall übernehmen könnten.
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Also wer rechtlich haftet, ob komplett oder nur teilweise, ist wohl klar.
Aber viele Kommentare hier kann ich echt nicht nachvollziehen.
Es war offenbar beiden HH bekannt, dass die Hunde sich blöd finden, der andere überlegt sich jetzt aber, seinen einfach mal ohne Leine hinterherzuschicken, klang hier nach Absicht.
Jetzt rennt der andere Hund also auf den drauf und beißt zu.
Warum auch immer gab es keine Verletzungen, der andere hatte halt doch welche.
Ganz ehrlich, ich würde absolut nicht einsehen, da zu bezahlen und finde es absolut daneben, falls die andere Seite das verlangt oder sogar anzeigt.
Auch wenn man dann vielleicht doch zahlt, um sich gut zustellen.
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