Unangeleinter Hund greift meinen angeleinten an

  • Genau das finde ich auch. Moralisch finde ich es auch arschig da Geld zu verlangen, nicht andersrum. Natürlich eher unwahrscheinlich, aber rein theoretisch könnte der Hund ja auch von einem anderen Hund am nächsten Tag attackiert worden sein, wenn er da erst zu Tierarzt ist. Ich würde auch eine Rechtsberatung einholen und mich erkundigen, ob dort Leinenpflicht herrscht. Dann hätte der andere Hundebesitzer nämlich noch kleinere Brötchen zu backen.

    Es bezog sich darauf, nicht zu zahlen, nicht die Teilschuld zu sehen. Stell dir mal vor ein frecher Chi beißt deinen angeleinten Hund, deiner wehrt sich und der Chi ist schwer verletzt, und dann sagt wer als Ratschlag warte ab. Finde ich arschig. Davon abgesehen vertreibe ich unangeleinte Hunde vorher.

    Und jetzt mal ehrlich, dieser Vergleich hinkt, der andere Hund war (wahrscheinlich) kein Chi, er war auch nicht schwer verletzt, wenn es erst am nächsten Tag entdeckt wurde, und der Hund hat von hinten attackiert, als der TE den Hund wahrscheinlich gar nicht mehr auf dem Schirm hatte.

  • Bei nem Hundehalter, der

    1. seinen Hund bei der Vorgeschichte hinrennen lässt,

    und dann

    2. den anderen Hundehalter für das zahlen lassen will, was er selbst verbockt hat,


    da hilft nur rechtzeitig und möglichst spezialisiert ein Anwalt um nichts zu verpassen oder unabsichtlich schlimmer zu machen.


    Da kannst dich nicht drauf verlassen, dass der aus Nettigkeit nicht zum OA geht.

    Könnt auch sein, der denkt sich, sein Hund könnt ständig frei laufen, wenn nicht gelegentlich der angeleinte Cattle vorbei käme.


    Terri-Lis-07

    Dein Nachhacken samt Zungen-Smiley, nachdem der Irrtum längst geklärt war, war auch nicht sooooooooo sachlich, nöch? :D

  • Genau so!

  • Vor allem ist es ja gar nicht so schwer zu verstehen, warum nur einer verletzt war :ka:

    Hatte ich auch schon, mein schneller, wendiger Plüschi wird vom nicht angeleinten dicken Kurzhaar Hund angegriffen.

    Wer ne Macke hat und wer nicht ist wohl klar, trotz etwa gleicher Größe

  • Was ich mich jetzt schon die ganze Zeit frage: Nur dadurch, dass ein Dauerauftrag beendet wird, erlischt ja nicht direkt die Versicherung. Dazu muss sie von euch oder der Versicherunggesellschaft "offiziell" gekündigt werden, und bevor die Versicherung einen kündigt, schickt sie doch normalerweise erstmal eine Zahlungsaufforderung. Hast du die nicht bekommen?


    Oder gab es bisher gar keine? Vielleicht besteht die Versicherung ja noch und du kannst nachzahlen.

  • Was ich mich jetzt schon die ganze Zeit frage: Nur dadurch, dass ein Dauerauftrag beendet wird, erlischt ja nicht direkt die Versicherung. Dazu muss sie von euch oder der Versicherunggesellschaft "offiziell" gekündigt werden, und bevor die Versicherung einen kündigt, schickt sie doch normalerweise erstmal eine Zahlungsaufforderung. Hast du die nicht bekommen?


    Oder gab es bisher gar keine? Vielleicht besteht die Versicherung ja noch und du kannst nachzahlen.

    Die Versicherung lief doch auf die Freundin. Die ist in einer Klinik und die Eltern der Freundin haben die Versicherung gekündigt, ohne dem TE etwas zusagen.

  • Was ich mich jetzt schon die ganze Zeit frage: Nur dadurch, dass ein Dauerauftrag beendet wird, erlischt ja nicht direkt die Versicherung. Dazu muss sie von euch oder der Versicherunggesellschaft "offiziell" gekündigt werden, und bevor die Versicherung einen kündigt, schickt sie doch normalerweise erstmal eine Zahlungsaufforderung. Hast du die nicht bekommen?


    Oder gab es bisher gar keine? Vielleicht besteht die Versicherung ja noch und du kannst nachzahlen.

    Die Versicherung lief doch auf die Freundin. Die ist in einer Klinik und die Eltern der Freundin haben die Versicherung gekündigt, ohne dem TE etwas zusagen.

    Dort stand nur, dass die Eltern das Konto verwalten und den Dauerauftrag gelöscht haben. Ich wollte jetzt nicht detailliert nachfragen, ob der TE und seine Freundin zusammenwohnen oder nicht, wenn die Freundin ihre eigene Wohnung hat und die Versicherung auf sie lief ist es klar, dass der TE mögliche Schreiben nicht erhalten hat und dann gekündigt wurde.


    Aber falls sie zusammenwohnen und es vielleicht gar keine Zahlungsaufforderung gab (denn der wäre der TE ja sicher nachgekommen), dann besteht die Versicherung noch, trotz gelöschtem Dauerauftrag. Dann kann er einfach nachzahlen und die Versicherung übernimmt den Fall.


    Ich wollte nur sicherheitshalber darauf hinweisen, weil er nur von "gelöschtem Dauerauftrag" schrieb und es natürlich das Beste wäre, wenn er doch noch versichert ist :smile:

  • Man könnte mal bei der Versicherung anrufen oder in der Agentur vorbeikommen mit Termin und nachfragen... und den Sachverhalt freundlich darlegen und gucken, ob eine kulante Regelung möglich ist. Oft, wenn man zb noch den einen oder anderen Vertrag dort hat und einen nettem Versicherungsmenschen erwischt, geht noch was.

  • Dann gibt es den Notwehrparagraphen. Und den gibt es für ANGELEINTE Hunde eben nicht.

    Also, Notwehr hat mit Haftung ja mal gar nix zu tun.


    Und nein, wenn jemand dich nur belästigt, du den aber verletzt, dann ist das keine Notwehr.

  • Les nochmal :p

    OK, ich bin der Meinung, dass die meisten Hunde nicht gerne mal ihren Erzfeind tackern würden.

    Ich glaube, solche Hunde sind in der Minderheit.

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