Probleme beim Hundekauf
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Sie/Er hat nicht gesagt, dass das immer die Schuld des Vermieters war.
Naja, der Vermieter hat von heute auf Morgen die Fahrradständer vor dem Haus entfernt, ohne vorher darüber zu informieren. Die Fahrräder standen dann auf einmal auf der Wiese. Wenn es regnet habe ich ständig Wasser in der Küche und im Bad, mein Vermieter ist informiert, tut aber nichts dagegen. Der Hauswart meint, das liegt am verstopften Abfluß am Fenster (ich weiß nicht mal das Fenster ein Abfluß haben...), da soll ich mal mit einem Bohrer ein neues Loch reinbohren, das löst das Problem. Selbst wenn es das täte beschädige ich doch nicht das Eigentum des Vermieters. Am Ende darf ichs komplett ersetzen....Als ich renoviert habe hat er Laminat verboten, wäre zu laut. Die Erneuerung des verlegten Lenoliums hat er auch verboten, und ich wohne hier seit 12 Jahren und die Abnutzungserscheinungen sind entsprechend. Bei Reparaturen schreibt er vor, welche Firmen ich beauftragen muss. Bezahlen muss ich die natürlich selbst und das ist nicht immer das günstigste. Also ja, hier gibts immer mal Kleinigkeiten an denen wir uns reiben.
Ich finde diese Heimlichtuerei bzgl. der Rassen auch einfach nur lächerlich.
Wieso Heimlichtuerei? Ich habe dem Vermieter gesagt welche Rasse es werden soll. Er hat übrigens auch einen 45cm kleinen Mischling abgelehnt, den ich aus dem Tierheim adoptieren wollte bei dem die Rasse unbekannt ist. Auch hier habe ich geschrieben, etwa 55 bis 60cm und 25 bis 30kg. Da gibts nicht soviel Möglichkeiten.
Aber es ist kein Listenhund, die Rasse gilt als zutraulich, friedlich und familienfreundlich aber auch etwas schwierig in der Haltung. Ich hatte selbst vorher keine eigenen Hunde, meine Eltern hatten einen dt Schäferhund als ich noch klein war. Ich gehe allerdings mit Hunden aus dem Tierheim regelmäßig aus. Auch den Züchter habe ich schon besucht. Ich habe Bücher zur Hunde- und Welpenerziehung gelesen, Youtubetutorials angesehen...das übliche halt.
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Wenn das "Nein! Willkür ist, die nicht von Argumenten sondern persönlichem Befinden geleitet wird, würde mir auch die Akzeptanz fehlen.
Wobei das wir ja nicht so wirklich wissen.
Der/die TE empfindet es als Willkür, die Argumente und Beweggründe der anderen Partei haben wir (ungefiltert) ja nicht gehört.
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Wenn das "Nein! Willkür ist, die nicht von Argumenten sondern persönlichem Befinden geleitet wird, würde mir auch die Akzeptanz fehlen.
Wobei das wir ja nicht so wirklich wissen.
Der/die TE empfindet es als Willkür, die Argumente und Beweggründe der anderen Partei haben wir (ungefiltert) ja nicht gehört.
Stimmt, in diesem Fall wissen wir das nicht, weil wir ja nur die eine Seite kennen.
Ich bezog mich aber auch nur auf die pauschale Aussage, warum man das "nein" eines Vermieters nicht einfach akzeptieren kann, weil der Vermieter eben der Eigentümer der Immobilie ist.
Genau dieser Willkür wirken Gesetze entgegen, die auch dem Mieter Rechte einräumen.
Das Recht auf Tierhaltung z. B.
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Der Vermieter darf ja durchaus Einschränkungen tätigen. Die Größe des Hundes zum Beispiel. Dafür braucht man aber keine so absurden Fragen wie "können Sie sich den Hund überhaupt leisten?".
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Wir sind auch Vermieter (weil wir eine kleine Wohnung als Altervorsorge haben) Und gleichzeitig Mieter.
Da unsere Wohnung nur 60 qm ist, würden wir bei Anfragen von Mietern auch eine Begrenzung vorgeben.
Wir haben bei unserem VM gleich mit offenen Karten gespielt. er hatte und bei der Genehmigung die Einschränkung gemacht, Nicht Größer als 45 cm. Als wir dann Neo fanden, war klar dass er über den 45 cm liegt.
Ich hab dann den Vermieter gleich angerufen und ihn das gesagt. Er musste schwer atmen. Aber ich habe gleich klar gemacht, dass wir ehrlich sind und Neo nicht in Frage käme, wenn er ein Problem damit hätte.
er hat es genehmigt.
Meinen Eltern zum Beispiel hat der Vm 25 Jahre erzählt, dass Hunde kein Problem sind und nun da sie wegen Rente sich einen anschaffen möchten, macht er auch dicht.
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Die Rasse ist "etwas schwierig in der Haltung"?
Was ist das denn für eine Rasse? Klingt nach HSH oder Wolfshund.
Wenn der Vermieter zB diese Info hat, wer kann ihn dann bitte nicht verstehen?
Und warum muss man sich als Hundeanfänger direkt so einen Hund holen???
(Rassebeschreibungen sind IMMER geschönt - wenn darin schon steht, dass die Haltung etwas schwierig ist, dann gute Nacht)
Ich sehe schon die Posts vor mir, die dann im nächsten Jahr kommen werden.
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Wenn der Vermieter zB diese Info hat, wer kann ihn dann bitte nicht verstehen?
Und warum muss man sich als Hundeanfänger direkt so einen Hund holen???
Den Vermieter steht es nicht zu, die Qualitäten des Mieters als Hundeführer zu bewerten.
Er stellt Wohnraum, er entscheidet nicht über die Lebensführung des Mieters.
Und zu dem restlichen, du weißt noch gar nicht um welche Rasse es geht. Aber pauschal wird schonmal abgeurteilt…
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Warum ist die Rasse denn plötzlich relevant? Der Vermieter stimmt keinem Hund zu, egal welcher Rasse und dazu war die gesamte Fragestellung. Bisher hat der TE keine Rasseberatung erbeten, also kann man dieses "durch die Blume" befragen doch eigentlich lassen. Tut nix zum Thema, würde nur mal wieder den Threadrahmen sprengen.
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Sag uns doch die rassen oder gewünschten Eigenschaften und man könnte vielleicht nach Alternativen für dich schauen 😊
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Es liegt ja oft ein Gap dazwischen, was man als fair empfindet und was die rechtliche Grundlage vorgibt. Ich kann es nur wiederholen: selbst der hundefreundlichste Vermieter garantiert keine freie Entfaltung bei der Hundehaltung.
Und auch bei Eigentum gibt es Regeln und man darf nicht machen was man möchte, sondern muss sich anpassen - siehe Diskussionen rund um Kiesgärten oder Hundegebell im Garten. Im Bereich "Wohnen" gibt es einfach ganz viele Kompromisse verschiedenster Parteien.
Der Vermieter darf die Hundehaltung nicht grundsätzlich verbieten, er kann sie aber beschränken! Für Schäden durch die Hundehaltung gibt es ja auch eine Hundehalterhaftpflicht. Ängste, Lärmbelästigung oder Geruchsbelästigung können Gründe sein, dass die Hundehaltung trotz Genehmigung gefährdet sein kann. Genauso sind als gefährlich geltende Hunde was anderes.
Auch die Größe der Wohnung ist relevant. In kleinen Wohnungen kann man Hunde um die 30 kg (was ich nicht mehr als mittelgroß empfinde!) durchaus verbieten, weil man die Wohnung dafür zu klein findet. Auch "besonders schwierige Rassen in der Haltung" dürften sich nach meinem Verständnis sehr wohl verbieten lassen.
Wenn ich vermiete, dann bin ich mir sehr, sehr sicher, dass ich die Haltung von HSH, Wolfshunden oder anderen anspruchsvollen Rassen verbieten darf. Wohingegen sich der Zwergschnauzer nicht pauschal verbieten lässt. Das sind eben auch alles Einzelfallentscheidungen.
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