Probleme beim Hundekauf
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Wenn der Vermieter zB diese Info hat, wer kann ihn dann bitte nicht verstehen?
Und warum muss man sich als Hundeanfänger direkt so einen Hund holen???
Den Vermieter steht es nicht zu, die Qualitäten des Mieters als Hundeführer zu bewerten.
Er stellt Wohnraum, er entscheidet nicht über die Lebensführung des Mieters.
Und zu dem restlichen, du weißt noch gar nicht um welche Rasse es geht. Aber pauschal wird schonmal abgeurteilt…
Er entscheidet aber über SEIN Eigentum.
Und das ist zu respektieren.
Ganz einfach.
Und der Rest des Posts ging nicht an dich.
Zieh dir also nicht den Schuh an und schwing dich bitte nicht zur moralischen Foreninstanz auf.
Die TE ist erwachsen und kann mir selbst antworten, wenn sie mag.
Da andere User die Rassen schon kennen, scheint es ja kein Staatsgeheimnis zu sein.
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Und er kann über sein Eigentum entscheiden, wenn er es in Besitz hat. Da er den Besitz aber (gegen Kostenerstattung) abgetreten hat, muß er nunmal damit leben, dass seine Rechte beschnitten sind.
Der Besitzer hat natürlich erstmal weitreichendere Rechte in der Nutzung als der Eigentümer.
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Den Vermieter steht es nicht zu, die Qualitäten des Mieters als Hundeführer zu bewerten.
Er stellt Wohnraum, er entscheidet nicht über die Lebensführung des Mieters.
Und zu dem restlichen, du weißt noch gar nicht um welche Rasse es geht. Aber pauschal wird schonmal abgeurteilt…
Er entscheidet aber über SEIN Eigentum.
Und das ist zu respektieren.
Ganz einfach.
Nein, so einfach ist das eben nicht, wenn man vermietet. Ich bekomme ja eine Vergütung dafür, dass andere mein Eigentum nutzen und diese Nutzung kann ich nicht vollständig nach "meiner Nase" beschränken, weil ich damit in die Persönlichkeitsrecht eines anderen eingreife. Darüber gibt es ganz viele Streitigkeiten. Fängt bei Besuchen durch den Vermieter an, geht über Hundehaltung, Kinder kriegen, Eigennutzung, Untervermietung, etc.
Allerdings ist es nicht so, dass der Vermieter allen Parteien die Hundehaltung grundsätzlich erlauben muss! Das sind, wie gesagt, Einzelfallentscheidungen. Ich kann mich nicht darauf berufen, dass Mitpartei Müller ja auch einen Hund halten darf und deshalb muss es mir auch erlaubt werden.
Und genauso darf ich als Vermieter die Auswahl des Hundes beschränken und muss einen 25-30kg Hund nicht genehmigen.
Aber grundsätzlich verbieten darf ich Hundehaltung nicht. Das ist nicht rechtens.
Er hat ja auch in freien Stücken entschieden, dass er sein Eigentum vermieten möchte. Niemand zwingt einem zum Vermieten.
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Wir hatten dasselbe Problem: In der alten Wohnung hatten die Nachbarn einen Hund und ein bis zwei Sitting-Hunde (der Vermieter ). Als wir dann schon auf einer Züchterliste standen, für die konkrete Zusage eine Einverständnis der Vermieter brauchen, hieß es auch aus fadenscheinigen Gründen, das würde nicht gehen.
Rechtlich war das nicht in Ordnung, aber was willst du machen? Wenn die partout dagegen sind, werden sie Mist finden, den sie dir dann nachsagen.
Wir sind dann umgezogen und haben auch deshalb eine Wohnung bei einer Wohnungsbaugenossenschaft gewählt, denn die halten sich im Regelfall einfach ans Gesetz, weil sie keinen Bock auf Klageritis haben. Privatvermieter machen gerne einfach das, was ihnen gerade so in den Sinn kommt, und man muss dann gut abwägen, ob ein Umzug nicht doch mittelfristig sinnvoller ist.
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An sich ist das Thema doch nun redundant, der TE hat in einem anderen Thread zur Wohnungssuche geschrieben, dass er 3 Besichtigungen für eine Wohnung hat und diese prinzipiell kein Problem mit Hundehaltung haben.. Ebenso, dass er mit der Anschaffung des Tieres wartet bis sich dieser Punkt geregelt hat. Also genau so, wie man es auch anständig macht.
Und was der TE nächstes Jahr für Threads eröffnet oder ob er die Rasse verraten möchte, das ist ja wohl sein Ding.
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An sich ist das Thema doch nun redundant, der TE hat in einem anderen Thread zur Wohnungssuche geschrieben, dass er 3 Besichtigungen für eine Wohnung hat und diese prinzipiell kein Problem mit Hundehaltung haben.. Ebenso, dass er mit der Anschaffung des Tieres wartet bis sich dieser Punkt geregelt hat. Also genau so, wie man es auch anständig macht.
Und was der TE nächstes Jahr für Threads eröffnet oder ob er die Rasse verraten möchte, das ist ja wohl sein Ding.
Ach so, das weiß man ja nun nicht, wenn man nicht in allen Threads mitliest und der Zugriff aufs Profil ist ebenfalls eingeschränkt.
Gut, dann kann man sich die Beiträge sparen.
Einen 25-30kg Hund (was schon ganz schön viel Hund ist), der in der Haltung nicht ganz einfach ist, kann man grundsätzlich untersagen. Wenn ein kleiner, unkomplizierter Hund keine Alternative ist, dann hilft auch nur ein Umzug.
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Und was der TE nächstes Jahr für Threads eröffnet oder ob er die Rasse verraten möchte, das ist ja wohl sein Ding.
Ja, um die Threads des nächsten Jahres kümmern wir uns wenn es soweit ist. Und ich gedenke mir einen Husky zuzulegen. Das ist weder ein Listen- noch Hütehund.
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Naja, da muss ich deinem Vermieter Recht geben.
Warum es ein Husky sein soll... naja, da wir gerade wieder einen Husky-Boom erleben, erübrigt sich die Frage wohl.
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Ah, okay.
Dann um die Ausgangsfrage zu beantworten:
Nein, ich denke, dass du gerichtlich verlieren würdest. Generelle Hundehaltung, also zum Beispiel einen Zwergschnauzer, das dürfte sich gerichtlich durchsetzen lassen, aber einen Husky auf 55qm Wohnfläche, den kann dein Vermieter dir verbieten.
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Ich schreib mal kurz wegen der Verwirrtsmileys die ich (verständlicherweise) bekam.
Der TE hat mir auf meine Frage bzgl der Rassen per PN mitgeteilt um welche es geht.
Da es jedoch seine Entscheidung ist ob er diese veröffentlichen mag oder nicht, sollte es mMn auch seine Entscheidung bleiben.
Aber ich dachte dass es evtl hilft eine grobe Richtung zu geben.
Die anderen Rassen sind auch nicht viel Mietwohnungsfreundlicher, aber immerhin keine Listenhunde und keine HSH.
Sagen wir mal, es bleibt mehr oder weniger in dieser Richtung.
Also wie gesagt - Verständlich dass ein Vermieter da nicht ebenso mit macht.
Und so versteht man auch, warum ich schrieb dass ebenso ein eigenes Grundstück Sinn macht
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