Probleme beim Hundekauf
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Ah, okay.
Dann um die Ausgangsfrage zu beantworten:
Nein, ich denke, dass du gerichtlich verlieren würdest. Generelle Hundehaltung, also zum Beispiel einen Zwergschnauzer, das dürfte sich gerichtlich durchsetzen lassen, aber einen Husky auf 55qm Wohnfläche, den kann dein Vermieter dir verbieten.
Auf welche Referenzurteile beziehst du dich? Oder entsprechende Rechtsquellen? Oder ist das so das „Bauchgefühl“?
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Ah, okay.
Dann um die Ausgangsfrage zu beantworten:
Nein, ich denke, dass du gerichtlich verlieren würdest. Generelle Hundehaltung, also zum Beispiel einen Zwergschnauzer, das dürfte sich gerichtlich durchsetzen lassen, aber einen Husky auf 55qm Wohnfläche, den kann dein Vermieter dir verbieten.
Auf welche Referenzurteile beziehst du dich? Oder entsprechende Rechtsquellen? Oder ist das so das „Bauchgefühl“?
Laut Tierschutzhundeverordnung §5 (2) Satz 1 wird der Mindestplatzbedarf für einen Hund zwischen 50 und 65cm Schulterhöhe mit 8m² angegeben. Ich habe mit dem Tierschutz, dem Amtstierarzt, einem Mitarbeiter im Tierheim und dem Züchter gesprochen. Alle sagen, dass die Wohnungsgröße kein Problem sei, solang der Hund genug Auslauf bekommt.
Daher denke ich, es ist eher Bauchgefühl denn irgendwas anderes.
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Auf welche Referenzurteile beziehst du dich? Oder entsprechende Rechtsquellen? Oder ist das so das „Bauchgefühl“?
Laut Tierschutzhundeverordnung §5 (2) Satz 1 wird der Mindestplatzbedarf für einen Hund zwischen 50 und 65cm Schulterhöhe mit 8m² angegeben. Ich habe mit dem Tierschutz, dem Amtstierarzt, einem Mitarbeiter im Tierheim und dem Züchter gesprochen. Alle sagen, dass die Wohnungsgröße kein Problem sei, solang der Hund genug Auslauf bekommt.
Daher denke ich, es ist eher Bauchgefühl denn irgendwas anderes.
Du kannst doch problemlos klagen, wenn du dir so sicher bist.
Dabei geht es um die Mindestgröße bei Zwingerhaltung.
Der Ansprechpartner für einen erhoffen Erfolg bei Klage, wäre ein Anwalt. Und auch der wird dir nichts versprechen, denn letztendlich ist es eine Einzelfallentscheidung vor Gericht.
Weder der Tierschutz, noch der Amtstierarzt, noch der Mitarbeiter im Tierheim oder der Züchter entscheiden die rechtliche Lage. Das entscheidet sich vor Gericht.
Und Zwingerhaltung ist etwas anderes als die Nutzung eines Mietobjektes.
Aber ja, es ist letztendlich nur mein Gefühl, weil ich kein Richter bin
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Laut Tierschutzhundeverordnung §5 (2) Satz 1 wird der Mindestplatzbedarf für einen Hund zwischen 50 und 65cm Schulterhöhe mit 8m² angegeben. Ich habe mit dem Tierschutz, dem Amtstierarzt, einem Mitarbeiter im Tierheim und dem Züchter gesprochen. Alle sagen, dass die Wohnungsgröße kein Problem sei, solang der Hund genug Auslauf bekommt.
Daher denke ich, es ist eher Bauchgefühl denn irgendwas anderes.
Und Zwingerhaltung ist etwas anderes als die Nutzung eines Mietobjektes.
Aber ja, es ist letztendlich nur mein Gefühl, weil ich kein Richter bin
Und weil Du nicht richtig gelesen hast. §5 bezieht sich auf die Haltung in Räumlichkeiten. (2) Satz 1 verweist auf die Größen, die bei einer Zwingerhaltung vorgegeben sind. Das bedeutet, dass auch bei einer Haltung in Räumlichkeiten diese Größen mindestens einzuhalten sind.
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Und Zwingerhaltung ist etwas anderes als die Nutzung eines Mietobjektes.
Aber ja, es ist letztendlich nur mein Gefühl, weil ich kein Richter bin
Und weil Du nicht richtig gelesen hast. §5 bezieht sich auf die Haltung in Räumlichkeiten. (2) Satz 1 verweist auf die Größen, die bei einer Zwingerhaltung vorgegeben sind. Das bedeutet, dass auch bei einer Haltung in Räumlichkeiten diese Größen mindestens einzuhalten sind.
Nochmal: Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung bei der die Interessen mehrerer Parteien abgewogen werden. Es geht dabei nicht darum, ob bei der Haltung das Tierschutzgesetz eingehalten wird, sondern um die Nutzung des Mietobjektes.
Ich bin hier aber nun auch raus.
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Eines noch:
Wenn du eine Erlaubnis erwirken möchtest, dann brauchst du eine anwaltliche Beratung. Es ist wichtig, was im Mietvertrag steht, was bislang kommuniziert wurde, etc.
Ein Anwalt wird dann die Kommunikation mit dem Vermieter übernehmen und notfalls vor Gericht ziehen, wenn er gute Chancen sieht.
Aber das sollte er dir bereits bei einer Beratung sagen können, wie er die Lage einschätzt.
Weder Züchter, Tierschutz oder sonst wer ist dafür der richtige Ansprechpartner. Auch kein Hundeforum. Wir können hier alle nur sagen, wie unser Gefühl ist. Niemand kann hier eine rechtliche Aussage treffen!
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Es gibt tatsächlich diverse gegenläufige Urteiöe, die klarstellen: Nur weil es sein kann, dass der Hund mehr Platz braucht, eventuell laut wird, Mitmieter belästigt usw. ist ein Verbot dadurch nicht begründbar.
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Ach so, das weiß man ja nun nicht, wenn man nicht in allen Threads mitliest und der Zugriff aufs Profil ist ebenfalls eingeschränkt
Es wäre schon sehr sinnvoll, wenn der TE das hier klarstellt, weil die Haltung in seiner Wohnung nicht mehr stattfinden wird. Ein Einkopieren fremder Beiträge aus anderen Threads ist hier allerdings nicht gerne gesehen bzw nicht erlaubt
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Es gibt tatsächlich diverse gegenläufige Urteiöe, die klarstellen: Nur weil es sein kann, dass der Hund mehr Platz braucht, eventuell laut wird, Mitmieter belästigt usw. ist ein Verbot dadurch nicht begründbar.
Ja, die gibt es. Und trotzdem ist und bleibt es eine Einzelfallentscheidung. Hier kann niemand voraussehen, wie ein Gericht im konkreten Fall entscheiden würde.
Aber auf deine Frage: Ja, es ist mein Bauchgefühl. Ich persönlich würde mir eine andere Hunderasse raussuchen und nicht eine Stange Geld versenken wollen, weil es dann doch nicht zu meinen Gunsten ausgeht oder um überhaupt irgendwas zu erwirken.
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