BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • So gehts mir auch, ich glaub, ich hab noch nie auf ne eigene TA Rechnung geschaut, nichtmal mitgenommen.

    Es gibt durchaus TÄ da war ich nur ein Mal, aber das lag nie am zu bezahlenden Betrag, da gab es für mich dann trifftigere Gründe.

    Allerdings gibt es durchaus TÄ die höhere Sätze abrechnen die ich jetzt nicht als Haustierarzt wählen würde, aber bei speziellen Sachen unbedingt dorthin gehen würde.

    Es gibt bspw. einen der ist menschlich bissl schwierig, rechnet generell im Höchstsatz ab, manche HH erinnern sich auch nicht an die Durchführung oder Beauftragung/Absprache aufgeführte Posten... ABER der ist ein fantastischer Operateur, Kreuzband, Knie, Hüfte - würde ich sofort dahingehen.

  • Was sind für dich fiktive Leistungen?

    Nimm mal dieses Beispiel, kürzlich passiert:

    Verwurmtes Pferd wird entwurmt.

    Einige Zeit danach soll eine Kotprobe abgegeben werden, ob die WK gewirkt hat.

    Die Kotprobe wird dem Tierarzt ohne große Worte mitgegeben, als er für jemand anderes im Stall ist.

    Ergebnis wird telefonisch erfragt - immer noch leichter Befall, es soll noch einmal entwurmt werden.

    Rechnungsbetrag enthält anteilige Anfahrt, Laboruntersuchung der Kotprobe, Beratung, Porto und Verpackung.

    Betrag ca. 80,- Euro.

    Die Kotprobe selbst kostet knapp 12,- Euro.

    In welchem Verhältnis steht das denn?

    So ist das dann mit Gebührenordnungen, Pauschalen dürfen auf alles mögliche erhoben werden und Kleinigkeiten wie wirkliche Leistungen berechnet werden.

  • Dann haben wir eine unterschiedliche Auffassung von „fiktiv“. Für mich heißt das sowas wie „ausgedacht, frei erfunden, unwirklich“.


    Und fiktiv im Sinne von „ausgedacht „ sind tatsächlich einige Leistungen bisher, die wir abrechnen. In der jetzigen GOT gibt es zb keine Leistung, die das Ziehen einer Kralle betrifft. Das heißt, wir haben uns die „Leistung ausgedacht“ und einen Preis eingegeben, der dem

    Umfang der Behandlung entspricht vom Zeitaufwand, materialaufwand, können etc.


    Das wäre für mich eine fiktive Leistung - die es zb mit der neuen GOT nicht mehr geben wird, da diese Leistung enthalten ist.


    Leistungen die abgerechnet, aber nicht erbracht wurden bzw.ungerechtfertigt abgerechnet wurden sind für mich entweder versehen oder tatsächlich Betrug am Kunden.

  • Die GOT für Tierärzte hat doch absolut Nichts mit der Qualität des einzelnen Arztes zu tun.


    Bei mir gab es auch schon Leistungen, die auf der Rechnung standen und die nie stattfanden, hat man drüber geredet, sich geeinigt und gut war.


    Ich war auch schon mal mit einem Tierarzt unzufrieden und habe mir einen Neuen gesucht. Aber auch das ist doch unabhängig der GOT.

  • Eben mal mitgegeben, war eh grad da... DAS ist so ein richtiges Problem. Also man hat sich an die Leistung für andere einfach drangehängt, ungebeten, ungefragt (logo, man weiß ja genau, dass man bezahlt wenn man ihn extra dafür kommen lässt) und beschwert sich dann, dass der das nicht einfach so mitmacht.

    Ich finde das dreist.


    Alternative dazu: schickt eure Kotproben doch selber ein. Aber wenn andere sich im wahrsten Sinne im Rahmen ihrer Berufsausübung nebenher zum Selbstkostenpreis um eure Scheiße kümmern sollen hört es doch auf.


  • Was genau passt denn da für dich nicht?


    Die Beratung fand doch telefonisch statt, falls du das meinst..


    Und es ist ja auch nicht nur das (kurze) Telefongespräch.. der Arzt muss die Probe anschauen, befunden, das passende Medikament raussuchen..


    In anderen Branchen bezahlt man für ,Beratung‘ (also Sache anhören, ggf. einlesen, erklären) auch Mal nen Stundenlohn von 300 € und mehr.

  • Alternative dazu: schickt eure Kotproben doch selber ein

    Ernsthaft, SO wird das nicht noch einmal laufen.

    Wenn das nicht vorher kundgetan wird, kann man nicht wissen, was im Rahmen der GOT abgerechnet wird.

    Wenn mir der Tierarzt sagt, gib mir das nächste mal, wenn ich am Stall bin, eine Kotprobe mit und dann gucken wir mal nach, dann rechne ich nicht damit, dass das eine Rechnung von 80 Euro geben kann.


    Und genau da sehe ich auch die Gefahr der neuen Gebührenordnung.

    Hinterher bekommt man erst den Betrag gesagt. Und dann ist er schon fällig. Sofort.

    Pech für den, der das Geld dann nicht komplett hat oder nur so gerade eben.

    Der wird sich den nächsten Tierarzt-Besuch dreimal überlegen.

  • Nachdem du das Beispiel selbst gebracht hast, wo ist denn da der Unterschied zu jetzt?


    Will ich wissen, wie viel etwas kostet, muss ich vorher fragen. Ansonsten muss ich mich von der Rechnung überraschen lassen und trotzdem zahlen.

  • Bei allen Sachen, die über eine Allgemeinuntersuchung und Kleinkram wie Krallenschneiden etc. hinaus gehen, kann bei uns jederzeit ein Kostenvoranschlag ausgedruckt werden. (Operationen, Zahnstein etc.)

    Bei Sachen die akut dran sind in dem Moment im Behandlungsraum, wie Blut oder Röntgen, werden immer die nächsten Schritte vorgeschlagen und es wird erst auf das ok vom Besitzer weiter gemacht. Und auch in dem Moment kann man schnell die zu erwartenden Kosten eingeben und mitteilen.

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