BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
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Ich wusste das auch nicht, aber Jins Züchterin (hat zusammen mit ihrem Chef Jin kastriert) hat bei meiner Frage sofort gesagt, dass das niemals zusammen gemacht wird, weil dadurch Schmutz und Keime in die - eigentlich sterile - Bauchwunde gelangen können, was natürlich die Gefahr für Komplikationen bis hin zur Blutvergiftung unnötig erhöht.
Da muss ich jetzt aber nochmal nachfragen: wieso kommt da schmutz in die Bauchwunde? Die kann man doch vorher verschließen bevor man dann den Zahnstein entfernt? Vielleicht nen blöde Frage aber das erschließt sich mir jetzt wirklich nicht.
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Hi
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Ich wusste das auch nicht, aber Jins Züchterin (hat zusammen mit ihrem Chef Jin kastriert) hat bei meiner Frage sofort gesagt, dass das niemals zusammen gemacht wird, weil dadurch Schmutz und Keime in die - eigentlich sterile - Bauchwunde gelangen können, was natürlich die Gefahr für Komplikationen bis hin zur Blutvergiftung unnötig erhöht.
Da muss ich jetzt aber nochmal nachfragen: wieso kommt da schmutz in die Bauchwunde? Die kann man doch vorher verschließen bevor man dann den Zahnstein entfernt? Vielleicht nen blöde Frage aber das erschließt sich mir jetzt wirklich nicht.
So war es bei meinem Rüden. Es wurde erst kastriert (ein Hoden lag im Bauchraum) und dann Zahnstein entfernt als bereits verschlossen war. Ich denke da ist das Risiko geringer das Aerosole etwas infizieren
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Da muss ich jetzt aber nochmal nachfragen: wieso kommt da schmutz in die Bauchwunde? Die kann man doch vorher verschließen bevor man dann den Zahnstein entfernt? Vielleicht nen blöde Frage aber das erschließt sich mir jetzt wirklich nicht.
Das kann ich dir nicht sicher beantworten. Vielleicht, weil es eben trotz Verschluss eine offene Wunde und damit anfälliger ist? Vielleicht auch, weil so rum die Narkose länger dauert und dadurch eine stärkere Belastung ist?
Die TAs/TFAs hier können das sicher besser beantworten.
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Ich finde diese Gebühr in dem Fall einfach unangebracht.
Es gibt möglicherweise einen Aspekt, den du nicht "auf dem Schirm" hast?
Klar, der mobile Tierarzt hat nicht die Fixkosten in Höhe eines Arztes, der sich zur Ausstattung einer Praxis (oder auch Übernahmekosten) erst mal einen entsprechenden Kredit aufnehmen muss.
Trotzdem benötigt auch der mobile Tierarzt eine medizinische Grundausrüstung, evtl. auch in seinem "Arbeitszimmer" zu Hause (bestimmte Blutuntersuchungen, wo die Auswertung durch ein Labor erfolgt, müssen trotzdem vor Versand entsprechend aufbereitet werden; Auch dafür ist medizinisches Gerät notwendig. Kühlschrank für entsprechende Medikamente. Meine Pferdetierärztin hat z. B. einen Autokühlschrank, um die Qualität der Blutprobe während des Transportes zu gewährleisten).
Ein entsprechendes (Auto-)Mobil ist notwendig - denn ohne funktionierendes Auto keine Patientenbesuche, und damit keine Einnahmen.
Ein Hauptfaktor ist aber: In einer Praxis kommen die Patientenbesitzer mit ihren Tieren ZUM Arzt, entweder ohne Termin, dafür mit Wartezeiten, oder auf Termin (mit geringeren Wartezeiten); Die Patienten werden aber ohne Unterbrechung einer nach dem anderen behandelt.
Diese "Masse" an Patienten kann ein mobiler Tierarzt nicht behandeln, weil er selber zum Patienten fahren muss, was ja deutlich zeitaufwändiger ist.
Dem Tierarzt mit Praxis, der auch Hausbesuche macht, geht es da auch nicht anders - es ist zeitaufwändiger, und in der Zeit in der er einen Patienten bei dessen Besitzern zu Hause behandelt, kann er keine Behandlung an mehreren Patienten in der Praxis durchführen.
Genau dafür gibt es jetzt diese Hausbesuchspauschale, weil Hausbesuche ein besonderer Service sind - der bisher nur nicht in Rechnung gestellt werden konnte.
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Ich kenne keinen mobilen Tierarzt, weshalb ich nur vermuten kann, wie dieser diesen zeitlichen Mehraufwand pro Patient vor der Erhöhung aufgefangen hat: Vermutlich einerseits durch eine bestimmte Anzahl an Patienten, bei denen die Behandlung nur wenig Zeit benötigt, wie z. B. Impfungen, andererseits aber eben: Überstunden, Überstunden, Überstunden.
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Es gibt möglicherweise einen Aspekt, den du nicht "auf dem Schirm" hast?
Das ist korrekt, das mit dem Kühlschrank zuhause und so habe ich nicht bedacht. Das er ansonsten natürlich eine Grundausstattung haben muss ist logisch.
Ich bleibe trotzdem dabei das ich die Gebühr für einen ausschließlich mobil arbeitenden Kleintierarzt nicht angebracht finde. Es ist für mich weiterhin einfach keine "Mehrleistung" sondern seine normale Arbeitsleistung. Weiß nicht wie ich das anders erklären soll. Bei einem "normale" TA mit Praxisräumen der zusätzlich Hausbesuche in Einzelfällen macht finde ich das was anderes. Aber im Prinzip ist das wie wenn der TA in seiner Praxis jetzt noch ne pauschale Praxisgebühr verlangen müsste. Zumindest für mich. Die Fahrtkosten sind beim mobilen TA ja abrechenbar.
Nicht falsch verstehen, es bleibt ja jedem selbst überlassen ob er einen mobilen TA wählt oder nicht. Mir geht da auch absolut nicht darum das ich dem TA das zusätzliche Geld nicht gönne oder so. Ich finde nur das System dahingehend einfach falsch. Auch wenn ein TA in der Praxis natürlich auf den Tag/Monat gesehen sehr viel mehr Patienten behandeln kann und dadurch einen Vorteil hat. Dafür hat er aber in der Regel auch einige angestellte, anderes Equippment usw.
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Genau dafür gibt es jetzt diese Hausbesuchspauschale, weil Hausbesuche ein besonderer Service sind - der bisher nur nicht in Rechnung gestellt werden konnte.
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Hausbesuche sind kein "besonderer" Service, das ist eine Leistung, kann man anbieten oder nicht.
Und auch vorher gab es schon die Möglichkeit über den Faktor den Hausbesuch in die Berechnung einzubeziehen.
Wenn man deine Beiträge so liest könnte man meinen, dass Tierärzte erst jetzt mit der Erhöhung ENDLICH MAL vernünftiges Geld verdienen können.
Durch die neuen Sätze und vor allem die neuen Positionen wird den komplexer gewordenen Behandlungen und Methoden und den allgemein gestiegenen Kosten Rechnung getragen, das ist auch vollkommem richtig so, aber du musst nun nicht so tun als wäre vorher grundsätzlich kein Tierarzt in der Lage gewesen in ausreichender Höhe abzurechnen.
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Ich bleibe trotzdem dabei das ich die Gebühr für einen ausschließlich mobil arbeitenden Kleintierarzt nicht angebracht finde. Es ist für mich weiterhin einfach keine "Mehrleistung" sondern seine normale Arbeitsleistung. Weiß nicht wie ich das anders erklären soll. Bei einem "normale" TA mit Praxisräumen der zusätzlich Hausbesuche in Einzelfällen macht finde ich das was anderes. Aber im Prinzip ist das wie wenn der TA in seiner Praxis jetzt noch ne pauschale Praxisgebühr verlangen müsste. Zumindest für mich. Die Fahrtkosten sind beim mobilen TA ja abrechenbar.
Ein TA, der rumfährt, der sitzt einen Teil der Arbeitszeit im Auto, die er nicht vergütet bekommt. Das Wegegeld deckt in der Regel kaum die Kosten, die das Praxisfahrzeug ausmacht, eher weniger. Je nach Art der Hausbesuche ist unter Umständen auch das Equipment stärker "beansprucht", als es das in der Praxis wäre. Man hat keinen fertig eingerichteten Behandlungsraum, sondern muß sich den erst herstellen.
Am Ende des Tages fährt da ein Akademiker durch die Lande, und macht am Tag, sagen wir mal, neun Besuche. In derselben Zeit könnte er in der Praxis WEIT mehr Patienten behandeln. Damit es sich dennoch rechnet, macht diese Besuchsgebühr tatsächlich dennoch Sinn.
Was dennoch diskutabel ist - wenn man beispielsweise in einen Stall fährt, und dort sieben Pferde impft - muß man als TA, wenn es sieben verschiedene Besitzer sind, auch sieben mal den Besuch berechnen. Das darf laut Aussage der Kammern nicht anteilig erfolgen. DAS finde ich tatsächlich kritisch, denn auch für den Tierarzt ist es ja von Vorteil, wenn sich Patienten so zusammen tun, ihm die Arbeit erleichern, und er so mehr Patienten schafft, als wenn er sieben Ställe anfahren muß, als Beispiel. Hier fehlt der Geschichte dann die Flexibilität. Desweiteren - fahre ich als Tierarzt in einen Stall, der fünf Minuten entfernt liegt, zahlt der Kunde mindestens 40 €. Fahre ich als TA zu einem Patienten, der 45 min entfernt ist, fallen ebenfalls mindestens diese 40 € an. Dass man hier ebenfalls nicht staffeln darf (jedenfalls nicht "nach unten", nur, wenn man es will, nach oben, indem man diese Besuchsgebühr im einfachen bis dreifachen Satz abrechnet), finde ich ebenfalls schwierig.
Warum gibt es keine Gebäudepauschale, wenn ich vor Ort bin? Die mobile Praxis spart sich ja auch Miete, Strom und weiß der Geier.
Siehe weiter oben, das finde ich tatsächlich einleuchtend, weil man gerade in der Kleintierpraxis in kürzerer Zeit unter Umständen sehr viel mehr Patienten behandeln kann, als das in einer Fahrpraxis umsetzbar ist. Es wird keine Zeit mit "herumgfahren" "verschwendet", weil die Patienten zum Tierarzt kommen und nicht umgekehrt.
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Wenn man am WE/Notdienst Entwurmmittel oder sonstiges abholt, muss man da die Notdienstgebüjr zahlen? Also ohne den TA zu sehen
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Wenn man am WE/Notdienst Entwurmmittel oder sonstiges abholt, muss man da die Notdienstgebüjr zahlen? Also ohne den TA zu sehen
Normalerweise schon. Ist eine ganz normale Notdienstleistung.
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na hoffentlich zahlt man dafür Notdienstgebühr! Wurmkur ist doch etwas, was idR problemlos bis zum nächsten regulären Arbeitstag warten kann (von wenigen, extremen TS-Fällen vllt abgesehen).
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