BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • Das ist mWn eine Vorgabe und hat nichts mit 'frech' (von der TAe) zu tun.

    Genau so ist mein Wissensstand auch. Unserer hatte es bei der neuen GOT "offiziell" am Stall gesagt, dass die anteilige Fahrtkostenabrechnung leider nicht mehr geht.

    Nein:


    "(2) Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je

    Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Werden

    auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so ist das Wegegeld anteilig zu

    berechnen."

  • OK, dann hat er Unsinn erzählt. Seit der GOT haben wir 13 € bezahlt. Egal wie viele Pferde er am Stall hatte. Anfahrt müssten ca 3 km sein.

  • Das dürfte nah am Mindestbetrag sein. Und das man irgendwann wegen sehr wenigen Euro keinen Abrechnungsaufwand betreiben mag finde ich verständlich.

  • OK, dann hat er Unsinn erzählt. Seit der GOT haben wir 13 € bezahlt. Egal wie viele Pferde er am Stall hatte. Anfahrt müssten ca 3 km sein.

    Das dürfte nah am Mindestbetrag sein. Und das man irgendwann wegen sehr wenigen Euro keinen Abrechnungsaufwand betreiben mag finde ich verständlich.

    Ich finde es nicht verständlich, Kosten in Rechnung zu stellen, die nachweislich nicht entstanden sind (z. B. 5xAnfahrt, wenn nur einmal zu 5 TH am gleichen Ort angefahren wurde).

    Und der Aufwand für die Abrechnung ist in den Beträgen bereits enthalten.

  • Das dürfte nah am Mindestbetrag sein. Und das man irgendwann wegen sehr wenigen Euro keinen Abrechnungsaufwand betreiben mag finde ich verständlich.

    Ich finde es nicht verständlich, Kosten in Rechnung zu stellen, die nachweislich nicht entstanden sind (z. B. 5xAnfahrt, wenn nur einmal zu 5 TH am gleichen Ort angefahren wurde).

    Und der Aufwand für die Abrechnung ist in den Beträgen bereits enthalten.

    Habe nachgeschaut GOT $10 (2) Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro.


    Also wurde nur der Mindestbetrag in Rechnung gestellt. Nix mit nicht erbrachter Leistung.

  • Ich finde es nicht verständlich, Kosten in Rechnung zu stellen, die nachweislich nicht entstanden sind (z. B. 5xAnfahrt, wenn nur einmal zu 5 TH am gleichen Ort angefahren wurde).

    Und der Aufwand für die Abrechnung ist in den Beträgen bereits enthalten.

    Habe nachgeschaut GOT $10 (2) Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro.


    Also wurde nur der Mindestbetrag in Rechnung gestellt. Nix mit nicht erbrachter Leistung.

    Ja, hatte ich oben schon zitiert, der Satz danach schränkt das ein:


    "(2) Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je

    Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Werden

    auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so ist das Wegegeld anteilig zu

    berechnen."


    Der Mindestbetrag wurde von den Tierärzten im Gesetz gefordert, damit sich keine Tierärzte damit ein Alleinstellungsmerkmal schaffen, indem sie für Anfahrten gar nichts berechnen.

  • Ja und da kommen wir in den Bereich. Nicht jeder hat einen Anwalt, der in allen Lebenslagen sicher berät. Ich finde diese zwei Sätze bieten durchaus Interpretationsspielraum. Teilen ja, aber trotzdem Mindestbetrag. Oder Teilen komplett und der Mindestbetrag gilt für den Gesamtbetrag.


    Bei so einem Kleinstbetrag ist es mir den Streit nicht wert. Das darf man gerne anders sehen. Aber meine Tierärzte rechnen, meiner Meinung nach, alle an der ein oder anderen Stelle nicht korrekt ab. Ehrlicherweise größtenteils zu meinem Vorteil.

    Man beachte das meiner Meinung nach, ich kann mich da durchaus irren. Bevor jetzt irgendwer den großen Betrug wittert.

  • OK, dann hat er Unsinn erzählt. Seit der GOT haben wir 13 € bezahlt. Egal wie viele Pferde er am Stall hatte. Anfahrt müssten ca 3 km sein.

    Das dürfte nah am Mindestbetrag sein. Und das man irgendwann wegen sehr wenigen Euro keinen Abrechnungsaufwand betreiben mag finde ich verständlich.

    Ich habe mich doch gar nicht beschwert oder so :ka: . Es kam die Frage auf, ich habe geschrieben wie es mein Tierarzt macht und fertig. Ganz ehrlich, mir ist da gleich wie der Satz interpretiert werden kann. Ich habe die Info bekommen, dass mit der neuen GOT so abgerechnet wird, hatte also keine unerwarteten Kosten (die mit den paar Euro für mich eh nicht ins Gewicht fallen), bin mit meinem TA sehr zufrieden und das passt für mich. Dass das so eventuell nicht OK ist wusste ich nicht-und ist mir ehrlich gesagt in dem Fall auch egal.

  • Ja und da kommen wir in den Bereich. Nicht jeder hat einen Anwalt, der in allen Lebenslagen sicher berät. Ich finde diese zwei Sätze bieten durchaus Interpretationsspielraum. Teilen ja, aber trotzdem Mindestbetrag. Oder Teilen komplett und der Mindestbetrag gilt für den Gesamtbetrag.


    Bei so einem Kleinstbetrag ist es mir den Streit nicht wert. Das darf man gerne anders sehen. Aber meine Tierärzte rechnen, meiner Meinung nach, alle an der ein oder anderen Stelle nicht korrekt ab. Ehrlicherweise größtenteils zu meinem Vorteil.

    Man beachte das meiner Meinung nach, ich kann mich da durchaus irren. Bevor jetzt irgendwer den großen Betrug wittert.

    Was ich hier geschrieben habe, ist auch nicht der Umgang, den ich mit meinem TA habe: Ich sehe mir die Rechnungen normalerweise nur sehr oberflächlich an und zahle dann sofort. Bei meiner aktuellen TÄ zahle ich im Schnitt mindestens 50 % mehr, als beim TA davor, manchmal auch noch mehr. Trotzdem ist es mir das wert, weil sie diagnostisch sehr viel besser ist.


    Nur wenn ich nachfragen würde und die Begründung anhand der GOT nicht nachvollziehbar wäre, würde das mein Vertrauen schon belasten.

  • Wir haben morgen Kontrolle. Wenn wir das Vit. B und die Folsaeure nicht checken (steht eigentlich erst Ende August an), dann sind wir wieder bei ca. 300 Euro (inkl. der schweineteuren Tabletten).

    Ich bin gut. Knapp 280 Euro waren es heute..

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