BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
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So vor 10 Jahren rum war bei meiner TÄin zumindest das fäden ziehen umsonst. Mittlerweile nicht mehr. Früher war es aber auch gängig das man ne Rechnung bekommen hat. Jetzt bekommt man nur noch eine wenn man langjähriger Kunde ist und 35 Euro extra bezahlt. Nicht zu vertauschen mit der Quittung, die bekommt man natürlich immer wenn man die Rechnung bezahlt hat.
35€ für eine Rechnung? Ist das legal?
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So vor 10 Jahren rum war bei meiner TÄin zumindest das fäden ziehen umsonst. Mittlerweile nicht mehr. Früher war es aber auch gängig das man ne Rechnung bekommen hat. Jetzt bekommt man nur noch eine wenn man langjähriger Kunde ist und 35 Euro extra bezahlt. Nicht zu vertauschen mit der Quittung, die bekommt man natürlich immer wenn man die Rechnung bezahlt hat.
35€ für eine Rechnung? Ist das legal?
Klar. Der TA ist ja nicht verpflichtet irgendwas auf Rechnung zu machen. Nochmal, wir reden hier nicht über die Quittung (wo dann auch alle Posten einzeln aufgelistet sind) die man nach dem Bezahlen bekommt. Die muss ein TA ausstellen und die darf natürlich auch nix kosten. Wir reden von einer Rechnung die ich mit nach Hause nehme und dann erst bezahle. TA hat dadurch einen erheblichen Mehraufwand (Konto immer Prüfen usw.) und ein Risiko. Ich finds für langjährige Kunden, die seit über 20 Jahren immer alles pünktlich bezahlt habe, nicht so toll aber ist halt ihr gutes Recht. Den Mehraufwand haben sie natürlich trotzdem damit.
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Rechnung, nicht Quittung! Heisst man zahlt nicht direkt vor Ort, sondern bekommt eine Rechnung zugeschickt. Das ist ein anderer Aufwand und das kann man natuerlich bezahlen lassen.
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Rechnung, nicht Quittung! Heisst man zahlt nicht direkt vor Ort, sondern bekommt eine Rechnung zugeschickt. Das ist ein anderer Aufwand und das kann man natuerlich bezahlen lassen.
Aber in der Höhe? Klingt schon arg viel, muss doch wohl verhältnismäßig sein. Ist doch in anderen Bereichen ähnlich (Rücklastschriften etc.) … ansonsten müssen die tatsächlich Kosten nachgewiesen werden, wenn man mehr will.
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Man muss das Angebot ja nicht annehmen. Das waere was anderes (unsere TK schickt im Notdienst z.B. nur Rechnungen..da wuerd ich nix extra fuer zahlen).
Ich versteh das Problem grad nicht.
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Rechnung, nicht Quittung! Heisst man zahlt nicht direkt vor Ort, sondern bekommt eine Rechnung zugeschickt. Das ist ein anderer Aufwand und das kann man natuerlich bezahlen lassen.
Aber in der Höhe? Klingt schon arg viel, muss doch wohl verhältnismäßig sein. Ist doch in anderen Bereichen ähnlich (Rücklastschriften etc.) … ansonsten müssen die tatsächlich Kosten nachgewiesen werden, wenn man mehr will.
Es steht aber doch jedem frei ne Rechnung zu verlangen oder vor Ort zu bezahlen. Der TA muss ja keine Rechnung ausstellen, ist ja nur ein Entgegenkommen und daher spielt die Verhältnismäßigkeit auch keine Rolle. Ist ja keine Mahnung bei der ich Mahngebühren bezahlen muss. Da kann man natürlich nicht willkürliche Beträge verlangen.
Was anderes wäre es jetzt wenn der TA sagen würde er arbeitet ausschließlich auf Rechnung und verlangt dann die 35 Euro. Das wäre nicht erlaubt. So hat jeder die Wahl was er machen möchte.
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Aber man darf sich doch über die Höhe wundern, tu ich grad auch...
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Aber man darf sich doch über die Höhe wundern, tu ich grad auch...
Es geht ja nicht ums wundern. Es kam ja die Frage auf ob man das darf. Und das darf man weils ja nur ne Wahlmöglichkeit ist.
Ich finde die Höhe auch krass und hab beim ersten mal gedacht ich hab mich verhört. Da gings um die Kastration von nem Tierschutzkaninchen. Selbst für einen Verein machen sie da keine Ausnahme. Wenn die Pflegestelle das nicht direkt bei Abholung bezahlen möchten oder können dann schreiben sie gerne ne Rechnung, kostet dann aber eben die Gebühr. Gut finde ich das nicht, ist aber halt dort so mittlerweile.
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Mein Tierarzt arbeitet in der Großtierpraxis ausschließlich mit Rechnung, also die Rechnung wird irgendwann zugeschickt. Dafür wird eine Gebühr erhoben, ich weiß nicht mehr genau, in welcher Höhe, auf jeden Fall aber deutlich unter 5,-€.
Ich habe vor einiger Zeit eine Rechnung für ein Pferd gleich in der Praxis bezahlt, weil ich ohnehin mit dem Hund dort war und da wurde die "Rechnungsgebühr" vom Rechnungsbetrag abgezogen. Das hat mich verwundert, weil der Aufwand, Rechnung schreiben und verschicken, war ja da.
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Mein Tierarzt arbeitet in der Großtierpraxis ausschließlich mit Rechnung, also die Rechnung wird irgendwann zugeschickt. Dafür wird eine Gebühr erhoben, ich weiß nicht mehr genau, in welcher Höhe, auf jeden Fall aber deutlich unter 5,-€.
Ich habe vor einiger Zeit eine Rechnung für ein Pferd gleich in der Praxis bezahlt, weil ich ohnehin mit dem Hund dort war und da wurde die "Rechnungsgebühr" vom Rechnungsbetrag abgezogen. Das hat mich verwundert, weil der Aufwand, Rechnung schreiben und verschicken, war ja da.
Soweit ich weiß ist so eine Gebühr eben nur erlaubt wenn mindestens eine weitere kostenfreie Bezahlmethode parallel zur Verfügung steht.
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