BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
-
-
Ist bei der allgemeinen Untersuchung immer Fieber messen dabei?
Nein, war bei mir zumindest noch nie bei einem TA standardmäßig dabei solange nix auffällig war.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Ist bei der allgemeinen Untersuchung immer Fieber messen dabei?
Nein, war bei mir zumindest noch nie bei einem TA standardmäßig dabei solange nix auffällig war.
Bei uns auch nicht immer, nur bei der Impfung oder wenn der allgemeine Zustand beeinträchtigt ist.
Bei einer frischen Wunde oder Augenentzündung z. B. nicht.
-
Bei Impfungen ja, sonst situativ bedingt, also zumindest bei meinen TA
-
Ich habe bei meinem Haus-TA für Hd/ED Röntgen und Nabelbruch-OP unter 600€ bezahlt (finde die Rechnung gerade nicht). Fand ich in Ordnung, ich werde die Rechnung aber nicht bei der OP Versicherung einreichen, da sie wahrscheinlich eh abgelehnt würde (Nabelbruch seit Geburt an).
-
Der Analdrüsenabzess meiner Hündin ist endlich geheilt. Insgesamt 6x beim TA mit spülen, Antibiotika, Schmerzmittel und Salbe plus Laboranalyse. Macht insgesamt 549 Euro War eine schmerzhafte und teuere Angelegenheit....
-
-
Hey,
da hier ja auch Leute vom Fach dabei sind.
Ich habe einen Auszug aus der Krankenakte benötigt (wg ggf Versicherungswechsel, die wollten das haben).
Ich habe der Praxis ne Mail geschickt und kurze Zeit später habe ich den gewünschten Auszug erhalten. Es war der 'nackte' Auszug, kein Kommentar, außer 'anbei der Auszug' in der Mail.
Gestern bekam ich eine Rechnung über ~43 EUR brutto, abgerechnet GOT Nr. 89.
Dass es Zeit und damit Geld kostet, diese Daten aus dem Programm zu holen und mir zu schicken sehe ich ein und ist auch okay.
ABER:
die GOT Nr. 89 ist 'Gutachten (nicht gerichtliche Gutachten), Protokoll oder Tierarztbrief, je angefangene 15 Minuten'
Ist das üblich, dass das berechnet wird?
Ich frage mich außerdem, ob ich nicht generell ein Anrecht auf (kostenlose?) Herausgabe der Daten habe.
Ich kann ja von meinem Hausarzt auch die Herausgabe meiner Daten verlangen. Keine Ahnung, ob der dafür was berechnet.
Und, was mich am meisten ärgert, dass ich nicht im Vorfeld informiert wurde, dass es überhaupt und in welcher Höhe etwas kostet.
Zumal ich vor der Erhöhung auch schon mit dem TA telefoniert habe, Rezepte per Mail bekommen und ich dafür keine Rechnung erhalten habe.
Sprich, ich konnte (theoretisch) annehmen, dass dieser Auszug als 'Serviceleistung' kostenlos verschickt wird, da nichts gegenteiliges kommuniziert wurde.
Nochmal, dass es Geld kostet, ist nicht das Thema, aber die Art und Weise und die abgerechnete GOT Nr. stelle ich in Frage.
Da würden mich einfach mal eure Erfahrungen und ggf. auch ein Feedback von einem TA, TFA (m/w/d) interessieren.
Vielen Dank.
-
Ich frage mich außerdem, ob ich nicht generell ein Anrecht auf (kostenlose?) Herausgabe der Daten habe.
Ich kann ja von meinem Hausarzt auch die Herausgabe meiner Daten verlangen. Keine Ahnung, ob der dafür was berechnet.
Mir erscheint der Preis auch ziemlich hoch, aber ich kann Dir aus der Humanmedizin sagen, dass auch der Hausarzt etwas für die Herausgabe der Akten berechnen kann. Damit wird die Zeit entlohnt, die eine Helferin mit dem Zusammenstellen und Kopieren der Unterlagen beschäftigt ist. Die genaue Abrechnungsziffer weiß ich nicht mehr, aber in unserer Praxis wurden 50ct pro Kopie, das Porto und eine Pauschale für die Dienstleistung berechnet.
Du hast immer Anrecht auf Deine Daten, die muss man Dir zur Verfügung stellen, manche Ärzte machen das einfach so, müssten sie aber nicht.
Bei unserem alten Hausarzt haben wir sogar für diese "Kann am Sportunterricht nicht teilnehmen"-Zettelchen vom Ratiopharm-Block 5 Euro bezahlt.
Ich würd vielleicht beim Tierarzt nochmal anrufen, weil ich meine, dass man über die Kosten im Vorfeld hätte aufklären können. Vielleicht gibt es in der GOT aber auch keinen Punkt für diesen Service und man hat das Naheliegendste genommen.
-
Danke für den Input bzgl Humanmedizin.
Ich denke, dass man auch die Nr. 88 'Bescheinigung' hätte abrechnen können, dass wären 20 EUR weniger gewesen. (und tatsächlich für mich voll okay)
Ich weiß, dass tlw auch Bescheinigungen, die wir fürs Ehrenamt brauchen (ne Art Gesundheitszeugnis, den Vordruck bringen wir aber mit) bei anderen Praxen berechnet werden.
Aber auch diese Bescheinigung wurde mir jedes Jahr, inkl. diesem Jahr, kostenlos ausgestellt und das macht tatsächlich der Arzt. Daher bin ich echt ein bisschen entsetzt.
(generell, seit der Erhöhung hab ich Kanülen, Spritzen und jeden Tupfer auf der Rechnung, zzgl 20ml Desinfektionsmittel. Das sind Cent-Beträge, aber echt jetzt? Und es wird nicht zum 1,0-fachen Satz abgerechnet.)
Wie gesagt, dass da jemand hinsitzt und das macht, alles okay, aber die Höhe ohne vorherige Info finde ich daneben.
-
Ich kann nicht erkennen, dass dein geforderter Auszug nicht unter 'Teil B/Besondere Leistungen, 1. Bescheinigungen und Gutachten fällt.
Kein Plan wie spezifisch ein Auszug aus der Krankenakte eines behandelten Tieres benannt wird und/oder ob TA mit GOT Nr. 88 oder Nr. 89 abrechnen können?
Also nein, fachlich kann ich dir das nicht erklären das sollte deine TA Praxis können.
-
Ich denke, dass man auch die Nr. 88 'Bescheinigung' hätte abrechnen können, dass wären 20 EUR weniger gewesen. (und tatsächlich für mich voll okay)
Ich denke, man kann sich da über die Begrifflichkeit streiten.
Eine Bescheinigung ist ja "Hiermit bescheinige ich, dass Hund Anton aktuell frei von Parasiten ist." (so als Beispiel).
Du wolltest aber keine Bescheinigung, sondern im Prinzip das Protokoll (die Krankenakte ist ja nichts anderes, als Protokolle von bisherigen Behandlungen).
Klar, man hätte da entgegenkommen können. Aber hier im Thread wurde nun ja öfter von TFA oder TÄ geschrieben, dass ihnen wenig Handlungsspielraum bei den Berechnungen bleibt - ebenso bei Verbrauchsmaterial.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!