Wie Vermittlung angehen?

  • Hallo hallo,

    vielleicht interessiert es euch ja, weshalb ich mal ein Update gebe.


    Nach dem irritierenden Telefonat (ich kann es auch nicht falsch verstanden haben, sie sagte im ungefähren Wortlaut "nein, wieso müssen sie das über ein Tierheim machen? sie können ihn auch privat vermitteln, dann müssen wir halt informiert werden"), liest sich die Antwort vom Vet.Amt schon ganz anders:


    "Es stimmt, die Abgabe ist nur an Tierschutzvereine erlaubt. Ziel ist es den Handel zu unterbinden. Sie können sich hierzu auch an andere Tierschutzvereine wenden, die bei Vermittlung behilflich sein können. Hierzu muss der Hund nicht in einem Tierheim abgegeben werden. Eine Vermittlungsgebühr erhält in dem Fall aber der eingetragenen Tierschutzverein. Falls Sie auf anderem Wege geeignete Halter finden­, können Sie mich gerne auch nochmal kontaktieren, so dass ich Wege finden kann, Ihnen zu helfen.

    Sie sind nicht an das Land Berlin gebunden, sollten jedoch dringend Bundesländer in denen die Haltung verboten ist (z.B. Brandenburg) von der Suche ausnehmen."


    Ich hätte nämlich um eine Schrift Bestätigung gebeten und auch nochmal den entsprechenden Paragraphen kopiert und erklärt, wie ich ihn lese.


    Naja,

    aber immerhin schließt sich damit die Rückgabe ins ehemalige Tierheim aus, da dies im Land Brandenburg befindet.

    Oder?

    Und die Hilfe der entsprechenden Vermittlungsseiten scheint auch rechtens zu sein.


    Liebe Grüße

  • In Brandenburg ist die Haltung untersagt, aber nicht die „Verwahrung“.

    Heißt, du kannst den Hund in ein Brandenburger TH geben, aber nicht an eine Privatperson, die dort lebt.

  • So schaut es aus. Aber das Angebot, das sie gemacht hat, ist ziemlich nett.

    Du meinst jetzt die Person vom Vet.Amt? Ja finde ich auch.


    Und ich lese die Mail vom Vet-Amt auch so, dass eine Privatvermittlung nach Brandenburg aufgrund Rasselisten keine Chance hat auf Ausnahmegenehmigung durch das Vet-Amt.


    Aber dass eine Rückgabe an das Tierheim wo du deinen Hund her hast, natürlich erlaubt ist. Da es ja keine Abgabe an Privat ist.


    Ich drücke alle Daumen!

  • Hello :)
    danke für die weiteren Hinweise und wieder einmal ein Update.


    Seit meiner Entscheidung sind drei Wochen vergangen, hat mich eben selber voll überrascht, weil es sich so viel länger anfühlt. Jedenfalls habe ich einige Vermittlungshilfen mit einschlägiger Zielgruppe kontaktiert und werde dahingehend auch Unterstützung erfahren, aber das Tierheim habe ich bisher nicht erreichen können. Habe auch eine Nachricht am AB hinterlassen. Die Mail ist nicht aktuell, da kam eine automatische Antwort, dass diese nicht vergeben sei.

    Der Vollständigkeit halber habe ich ebenfalls das TH Berlin kontaktiert, auch hier bisher keine Rückmeldungen.


    Was mich nun beschäftigt, da ich weitestgehend alles notwendige erledigt habe/mein bisher Möglichstes getan habe:
    Welche Fristen sollte ich mir setzen? Und wie sehen dann die nächsten Schritte aus?


    In meinem Kopf ist grade nämlich dieses "Was wäre wenn" - ich in 3, 4, 5 Wochen noch keine Rückmeldungen habe und nach wie vor niemanden erreicht habe?

    Ich habe gesagt, dass ich keinen Zeitdruck habe und mir bewusst bin, dass es seine Zeit in Anspruch nehmen wird, aber dass ich auf Kontaktaufnahmen bezüglich einer Hundeabgabe so überhaupt keine Reaktion bekomme, finde ich etwas irritierend. Was machen Menschen in Notsituationen? Stehen die mit dem Hund dann vor der Tierheimtür? Also, weil es sind ja mittlerweile schon auch 10 Tage...
    Ah, und ich habe unterschätzt oder vorher einfach auch noch gar nicht drüber nachgedacht, wie belastend das Gefühl ist, auf einen unbekannten Tag X zu warten...
    Ich hoffe, ihr versteht, was ich mit Frist meine.

  • Ja verstehen kann ich das schon - aber was sind die Konsequenzen wenn du deine Frist reisst? Bindest du den Hund dann vor dem Tierheim an? Letztlich dauert es so lange wie es dauert! Oder du beschliesst ab einem gewissen Punkt dass du den Hund eben doch behälst und dich wieder dem Training und der Erziehung widmest.

    Andere Alternativen fallen mir dazu nicht ein!?!

  • Wie geht's Euch denn?
    Du hast Dich emotional ja schon bissel getrennt, so wie Du es formulierst. Kommst Du zurecht?


    Die Mail ist nicht aktuell, da kam eine automatische Antwort, dass diese nicht vergeben sei.

    Frag mal Gugel, da findet sich ab und an dann die richtige Mailadresse.

    Warst Du schon mal dort? irgendwie musst Du ja reden mit den Leuten.


    Welche Fristen sollte ich mir setzen?

    Brauchst Du für Dich eine Frist?
    Vielleicht kannst Du Dir sowas wie Meilensteine setzen, dass Du bis dahin (Datum x) den Fokus bissel da drauf richtest, sei es Leinenführigkeit, Zeigen & benennen üben, Geschirrgriff, etc.
    Fällt Dir vielleicht leichter so.


    Und wie sehen dann die nächsten Schritte aus?

    Ja wie?
    Darfst Du in ein anderes Bundesland vermitteln / verkaufen?
    Ins Ausland?
    Falls das legal ist, würdest Du das wollen?
    Oder würdest Du ihn ggf. auch einschläfern lassen? Weil was wenn ihn keiner will?

    (nein das soll nicht heissen dass Du das tun sollst, ich sprech's einfach aus weil was wenn...?)

    Tierheim müsste ihn ja eigentlich zumindest auf die Vermittlungsseite stellen müssen wenn Du es privat nicht darfst, richtig?



    Andere Alternativen fallen mir dazu nicht ein!?!

    Ja ist schwierig.



    Könntest Du ihn vermitteln - also jemanden suchen der passen könnte - und das dann mit Hilfe des Tierheims regeln?
    Also dass Du selber aktiv bist und die Kandidaten dem Tierheim vorstellst?

    Dagegen dürfte ja nichts sprechen, oder?

  • Tröti

    Das TH muss idR gar nichts.

    Viele Tierheime werden von gemeinnützigen Vereinen unterhalten, sind also private Organisationen, die höchstens Verträge zur Aufnahme von Fundtieren mit der entsprechenden Stadt/Gemeinde haben.


    Und städtische Tierheime sind prinzipiell auch vor allem für Fundtiere zuständig - die/der TE ist ja nicht gezwungen, den Hund loszuwerden, er/sie will es nur gern (aus welchen Gründen auch immer).

    Wenn eine behördliche Anordnung zur Abgabe ergangen wäre, dann müsste das TH den Hund nehmen, aber so ist es hier ja nicht.

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