Woher kommt diese Abneigung gegen Leinenkontakt?

  • Hm ich hab jetzt länger überlegt ob ich da noch was zu schreibe...


    Aber ich machs und schildere dir mal von der anderen Seite wie das so mit Tut-Nix-und-will-nur-Hallo sagen laufen kann.


    Vor gut 2 Jahren (bevor ich meinem Hund hatte) wollte ich während des 1. Harten Lock-Downs mit meinem Pferd spazieren. Meinem ältern, sehr sehr strassensicheren Pferd wohlgemerkt. Ich hatte unser Hofgelände noch nicht mal verlassen als der Tut-nix uns sah und ankam - ein junger (1 jähriger) Kampfhund-Mix, unangeleint natürlich und Rückruf nicht installiert. Das ganze endete damit, dass mein Pferd sich des um ihn herumspringenden Hundes entziehen wollte indem er sich lossriss und beide (!) Über Felder, die Landstrasse und Wald rannten. Weisst du wie Scheisse es ist wenn du panisch deinem Pferd nachrennst und einfach betest? Wenn dein Tier nichtmal anhalten kann weil der Hund weiterhetzt? Wenn du weisst dass wenn jetzt ein Auto kommt....? Oder dein Pferd hinfällt und sich das Bein brechen könnte (das wars dann fürs Tier?) . Ich weiss nicht wieviele Schutzengel wir den Abend hatten...dass der junge Hund keine ernsthaften Beschädigungsabsichten hatte...mein Pferd nach einer halben Stunde wieder auf der anderen Seite auf den Hof gerannt kam wo diverse Leute nötig waren beide zu trennen.


    Ja, die Polizei war da und ich habe sie beim Ordnungsamt angezeigt. Ich weiss nicht wie hoch ihr Bußgeld ausfiel (war brut und Setzzeit, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, Sachbeschädigung) aber der Hund wurde als gefährlich eingestuft, nicht weil er per se gefährlich war, sondern weil seine ignorante Besitzerin ihn nicht verabtwortungsbewusst umd sicher geführt hat. Sie musste seine weitere Haltung beantragen und dafür nochmal Sachkunde und nen Wesenstest machen und trotzdem hat der Hund Leinenzwang und Maulkorbpflicht.

    Meine Schäden wurden komplett von ihrer Versucherung bezahlt. Meine Albträume und Ängste kann keiner wieder gut machen. Ist es echt so schwer seinen Hund einfach unter Kontrolle zu behalten und ihn umsichtig und sicher zu führen?


    Vlt müssen nicht die anderen aus ihrer Blase geholt werden sondern du aus deiner.

  • Grob gesagt ist grundsätzlich der Hund schuld der gebissen hat, es gibt wohl ganz wenige Ausnahmen.

    Dann wird man also gezwungen, aufdringliche HH wegen Nötigung sofort anzuzeigen., bevor etwas passiert. Es muss gar kein Biss sein. Ein angeblicher, erlogener Kratzer genügt.


    Wir wurden auf den Sachkundenachweis für Hundehalter hingewiesen. Dort steht es klipp und klar. Wer dagegen verstößt, gehört angezeigt.

  • ...


    Klare Frage: Wer trägt die Schuld, wenn ein aufdringlicher, unkontrollierter Hund einer/eines unverschämten oder geistig überforderten HH verletzt oder gekillt wird? Was sind die Folgen für den belästigten und genötigten Halter und seinen Hund?

    Klare Antwort: darüber zu urteilen überlasse ich Gerichten in den BL in denen so ein Fall behandelt werden muss!

  • Man kann es ironisch sehen. Es ist aber ein knallharter juristischer Sachverhalt, wurde uns erklärt. Die Behörden hinterfragen die Umstände nicht.


    Klare Frage: Wer trägt die Schuld, wenn ein aufdringlicher, unkontrollierter Hund einer/eines unverschämten oder geistig überforderten HH verletzt oder gekillt wird? Was sind die Folgen für den belästigten und genötigten Halter und seinen Hund?

    Die Haftungsfrage werden die Versicherungen unter sich klären. Das wird auf 50/50 rauslaufen, zumindest ist das häufig so.


    Wenn ein Hund tatsächlich einen anderen schwer verletzt oder gar tötet, ohne dass dieser seinerseits verletzt hat (also nur aufdringlich und lästig war, aber nicht gebissen hat), ist (wenn das angezeigt wird) damit zu rechnen, dass er Auflagen bekommt. Und das halte ich auch für sinnvoll. Denn das ist eine extreme Reaktion, die den Hund gefährlich macht.

    Wie man hier im Thread ja vorgeführt bekommt, lauern überall solche Situationen. Ein Hund, der dann so heftig reagiert, und vom Halter nicht davon abgehalten werden kann, muss gesichert werden. Da reicht dann keine Leine, da muss auch ein Maulkorb drauf. Das machen verantwortungsbewusste Halter mit so gelagerten Hunden sowieso.


    Wenn beide Hunde gleichermaßen verletzt sind, also auch der Angreifer ernst gemacht hat, sieht es evtl. wieder anders aus. Es werden ja durchaus die Einzelfälle betrachtet. Dass die Behörden die Umstände nicht hinterfragen, ist nicht richtig. Sie sehen es nur nicht immer so, wie die betroffenen Halter.


    Das eine ist also die Haftung - wer übernimmt die Kosten. Das andere ist die Gefahrenabwehr. Zwei paar Schuhe.


    Wir hatten einige vergleichbare Fälle hier im Forum in den letzten Wochen.

  • Klare Frage: Wer trägt die Schuld, wenn ein aufdringlicher, unkontrollierter Hund einer/eines unverschämten oder geistig überforderten HH verletzt oder gekillt wird? Was sind die Folgen für den belästigten und genötigten Halter und seinen Hund?

    Gefährdungshaftung nach §833 BGB ist verschuldensunabhängig.

    Wenn dein privater Hund den Tutnix packt, haftest du. Der Halter des Tutnix wird eine Mitschuld bekommen, die Höhe wird gerichtlich festgestellt und kann den Schadenersatzanspruch auf null drücken.

    Bei einem Diensthund oä haftest du in dieser Situation eher nicht.


    Ordnungsrechtlich kommt es aufs Bundesland und die Motivation des zuständigen Sachbearbeiters an. Das geht von Einstufung als gefährlicher Hund nach Aktenlage (in Niedersachsen und Schleswig Holstein z.B. möglich) bis gar nichts.

  • Aus juristischen Gründen müssen wir jegliche sogenannte Sozialkontakte grundsätzlich ablehnen.


    Es kann passieren, das jemand seinen Hund an jeden fremden Hund lässt. Der Hund wird gebissen, der Besitzer kennt nicht den Besitzer des beißenden Hundes, aber einen HH aus der Nachbarschaft, mit dem sein Hund vor zwei Tagen gebellt hat. Den zeigt er dann an und will Geld.

  • Doro, das sind jetzt aber recht konstruierte Annahmen, die so auch nicht realistisch sind. Das hat kaum mit Hunden, dafür aber viel mit Verleumdung usw zu tun. Daher ist dieser Thread nicht der richtige Ort dafür.

    Wenn dich das Thema Recht rund um den Hund interessiert, dazu gibt es hier im Forum eine eigene Rubrik, in der du auch Links zur Rechtsprechung rund um Beißereien findest.

  • Aus juristischen Gründen müssen wir jegliche sogenannte Sozialkontakte grundsätzlich ablehnen.


    Es kann passieren, das jemand seinen Hund an jeden fremden Hund lässt. Der Hund wird gebissen, der Besitzer kennt nicht den Besitzer des beißenden Hundes, aber einen HH aus der Nachbarschaft, mit dem sein Hund vor zwei Tagen gebellt hat. Den zeigt er dann an und will Geld.

    Aus juristischer Sicht, sollte man auch nicht das Haus verlassen. Irgendeiner könnte einem die Vorfahrt nehmen oder man selbst detscht mal aufm Parkplatz nen Auto an.

    =)


    Rein so von dem, was mit Hund alles passieren kann, Zoonosen, Parasiten und Co wäre es sowieso eigentlich besser einen völlig sterilen Gassitraum im Keller zu installieren.

    :sweet:



    Es gibt einfach Dinge, die können passieren. Einfach so.

    Dann gibt's aber noch diese hübschen Sachen wie fahrlässig und vorsätzlich.

    Oder tatsächlich- soll es auch geben - 2 Hunde, beide absolut verträglich - treffen sich - und ausgerechnet bei dem einen passt es dann nicht und dann gibt's ne Klopperei.


    Leben mit Hund ist noch mal 100 mal mehr Leben, einfach weil Hundis sich da nen Dreck drum kümmern, obs ne Hundeverordnung gibt, was die Nachbarschaft von einem denkt und überhaupt... :D

  • Kampfhund-Mix,

    Das tut mir leid, schreckliche Geschichte!

    Mir, als ehemalige Kaltblutbesitzerrin, waren solche Hunde immer ein Horror1


    OT:

    ABER: dieses "Kampfhund-Mix" stört mich an deiner Geschichte.

    Was ist deiner Meinung nach ein Kampfhund?

    Wir Listenhundehalter kämpfen täglich mit Vorurteilen und das Nicht Folgen und Jagen kann bei vielen Rassen und Mischlingen passieren.

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