Wir haben ein Problem - wir finden blöde Menschen ...

  • vor Übergriffigkeit zu schützen.

    Davor kann man sich praktisch nicht schützen. Man wird gezwungen, sich immer mehr zurückzuziehen, zum Schaden der Tiere.

    Warum nimmt der Hund Schaden wenn man sich zurückzieht? Für viele, wenn nicht sogar die meisten Hunde, ist das ein Segen, wenn sie nicht ständig unter Leute müssen......


    Der Hüterich war zu seinen besten Zeiten ein rechter Wüterich und hat in jede ungefragt tatschende Hand erstmal herzhaft reingebissen. Oder hätte es getan, wenn ich nicht wie sonstwas aufgepasst hätte.

    Im Cafe immer in die letzte Ecke, Hund immer auf der abgewandten Seite führen, wenn's voller wird Maulkorb drauf.

    Leider verführt ein MK dazu, das sich einige Leute beweisen müssen (ach, ich kann aber mit Hunden, mich mögen sie immer) - die Hand hingehalten und sich dann gewundert, wenn Zack!! der Metall-MK dann plötzlich aufs Handgelenk knallt.....


    Spätestens wenn dein Hund einmal richtig zugebissen hat lernst du, ihn vorausschauend und umsichtig zu führen (hoffentlich). Es ist anstrengend, aber das ist halt so - sonst muss der Wauz halt zu Hause bleiben.


    Das ständig wechselnde Umfeld zu erziehen ist viel schwieriger, umständlicher bzw unmöglich....

  • Das gilt theoretisch seit hundert Jahren:


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln


    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Jeder Mensch, der ein privates Grundstück verlässt, ist Teilnehmer am Straßenverkehr. Auch ohne Hund. Das Gesetz "erschließt" sich doch wohl allen Usern hier?


    Soll ich "gegenseitige" noch rot machen?


  • Hä? Du wirfst jetzt die STVO in einen Topf mit Hundeverantworung und Paragraph 19 StGB und meinetwegen noch Paragraph 2 BGB?

  • Hä? Du wirfst jetzt die STVO in einen Topf mit Hundeverantworung und Paragraph 19 StGB und meinetwegen noch Paragraph 2 BGB?

    Es gibt wohl angeblich etwa 286.000 Vorschriften in den Bundesländern. Deshalb gilt ein Gesetz für jeden Menschen in der Öffentlichkeit trotzdem. Basta.

  • Hä? Du wirfst jetzt die STVO in einen Topf mit Hundeverantworung und Paragraph 19 StGB und meinetwegen noch Paragraph 2 BGB?

    Es gibt wohl angeblich etwa 286.000 Vorschriften in den Bundesländern. Deshalb gilt ein Gesetz für jeden Menschen in der Öffentlichkeit trotzdem. Basta.

    Bevor es hier noch weiter OT wird, vielleicht magst du mir ja eine PN schreiben, denn ich verstehe dein derzeitiges Problem, was dich ja offensichtlich ins DF verschlagen hat, wirklich nicht und ich würde es gern verstehen. =)

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