-
-
Hallo.
Ich melde mich mit einer Frage zu einem heiklen Thema, dass mich sehr beschäftigt.
Vor einem Monat war ich mit meiner 3 Jahre alten Tochter unterwegs. Wir sind einen Weg gegangen, den wir oft wählen in die Richtung eines Parks mit Spielplatz. Es ist eine ruhige Straße an der viele Häuser stehen, wo auch Hunde wohnen. Normalerweise gab es nie Probleme.
An diesem Tag stand ein älterer Herr mit seinem Jack Russel am Gehweg und hat sich mit einer Dame unterhalten. Da der Jacky nicht angeleint war, haben wir die Straßenseite gewechselt. Alles ganz normal. Als wir etwa 10 Meter weiter waren auf der anderen Seite beißt der Jacky meiner Tochter ins Bein. Er kam von hinten angerannt und ich habe es leider nicht rechtzeitig gesehen.
Der Herr hat nicht einmal bemerkt, dass sein Hund abgehauen ist und hat fröhlich weiter gequatscht. Es war zum Glück kein tiefer Biss, aber es waren deutliche Zahnabdrücke zu sehen und die Haut hat oberflächlich geblutet. Meine Tochter hat natürlich geweint und geschrien. Der Herr war uneinsichtig, meinte, dass das nicht stimmen kann. Die Frau mit der er sich unterhalten hat war auf seiner Seite. Leider gab es sonst keine Zeugen. Der Herr wollte seine Daten nicht hergeben. Ich habe die Polizei gerufen. Es ging auch eine Anzeige an das Ordnungsamt.
Tja, Konsequenzen gab es keine für den Herrn. Sein Hund läuft immer noch leinenlos durch die Gegend und auf meine Nachfrage bekam ich die Antwort, dass eine Verwarnung ausgesprochen wurde.
Ein Hund hat ein Kind gebissen und es gab eine Verwarnung!
Ich wette wenn es ein großer Hund gewesen wäre, sehe die Sache ganz anders aus. Aber nein, ist ja nur ein Kleiner, was soll der schon tun. Mich ärgert das unheimlich.
Gibt es etwas, dass ich tun kann? Es ist auch ein Kindergarten am Ende der Straße, es sind dort also oft kleine Kinder unterwegs. Ich muss jetzt jedes Mal einen Umweg gehen, weil meine Tochter nicht mehr an der Straße lang will. Ich will nicht, dass sowas noch einmal passiert. Habt ihr Ideen was man tun kann? Von mir aus auch privat, falls ihr Vorschläge habt wie man mit uneinsichtigen Leuten am besten reden kann, was überzeugend sein könnte. Aber auch rechtlich, gibt es irgendwas?
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Meine Tochter wurde gebissen. Keine Konsequenzen für den Hundehalter. Was kann ich tun?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Hast du Kontakt mit dem OA aufgenommen und gefragt, ob eine Leinenpflicht ausgesprochen wurde? Wenn ja, dann ist der Halter verpflichtet, seinen Hund anzuleinen, ansonsten wäre das eine Ordnungswidrigkeit.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hund nach einem Beissvorfall immer noch frei herumlaufen darf.
Wart ihr beim Arzt? Vllt. kann man auf zivilrechtlichem Weg Ansprüche geltend machen und dem Herrn zeigen, dass es angebracht ist, den Hund künftig anzuleinen.
-
Das zu lesen tut mir echt leid, das ist schrecklich. Geht es deiner Tochter gut? Ich hoffe, sie hat jetzt nicht Angst vor Hunden generell, das ist einfach nicht schön. Ich hoffe, ihr könnt das Thema gut aufarbeiten und sie kann bald wieder selbstbewusst durchs Leben stiefeln.
Ich fände es auch sehr seltsam, wenn es da gar keine Auflagen gegeben hätte, vor allem, da deine Tochter ja sichtbare Verletzungen davongetragen hat und die Polizei anwesend war.
Ich würde auch noch einmal beim OA nachfragen, den Fall wie in deinem letzten Absatz schildern und mich erkundigen, ob es Auflagen gab, mitteilen, dass deine Tochter Angst hat, vom nahen Kindergarten erzählen ...
-
Das deine Tochter gebissen wurde, tut mir sehr leid. Da, wo deine Tochter gebissen wurde, besteht mit Sicherheit Leinenpflicht. Ist ja anscheinend innerorts in einer normalen Wohngegend. Ich würde also jedesmal das OA oder die Polizei anrufen, wenn ich den Herrn sehe würde, wenn der Hund nicht angeleint ist.
-
Das deine Tochter gebissen wurde, tut mir sehr leid. Da, wo deine Tochter gebissen wurde, besteht mit Sicherheit Leinenpflicht. Ist ja anscheinend innerorts in einer normalen Wohngegend. Ich würde also jedesmal das OA oder die Polizei anrufen, wenn ich den Herrn sehe würde, wenn der Hund nicht angeleint ist.
Da muß man sich aber vorher schlau machen, in München zb gibts keine generelle Leinenpflicht.
-
-
Das deine Tochter gebissen wurde, tut mir sehr leid. Da, wo deine Tochter gebissen wurde, besteht mit Sicherheit Leinenpflicht. Ist ja anscheinend innerorts in einer normalen Wohngegend. Ich würde also jedesmal das OA oder die Polizei anrufen, wenn ich den Herrn sehe würde, wenn der Hund nicht angeleint ist.
Da muß man sich aber vorher schlau machen, in München zb gibts keine generelle Leinenpflicht.
Echt? Bei uns in Duisburg ist überall, wo Freilauf nicht ausdrücklich erlaubt ist, Leinenpflicht.
-
Erstmal gute Besserung an deine Tochter! Vielleicht könnt ihr noch ein positives Erlebnis mit einem Hund schaffen in nächster Zeit, ist sehr unangenehm mit Angst vor Hunden rumzulaufen weil es einfach so viele davon gibt (falls sie jetzt Angst hat, das wäre ja verständlich).
Sowas geht echt garnicht, ich finde es ohne Kind und nur mit Hund dabei schon immer sehr unangenehm, wenn Leute ihren Hund nicht unter Kontrolle haben.
Du kannst ihn auf jeden Fall anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung, da der Hund nicht angeleint und nicht unter Kontrolle war. Ein Hund gilt ja als Gegenstand. Das kann auch vor Gericht landen und bis zu 3 Jahre Haftstrafe nach sich ziehen, wobei es in diesem Fall wohl deutlich geringere Konsequenzen hätte.
Da ja ein Kindergarten in der Nähe ist und keine Einsicht vorzuliegen scheint, würde ich es ausnahmsweise hier wirklich in Erwägung ziehen mit der Anzeige, sollte das OA weiterhin untätig bleiben.
-
Bitte unbedingt zum Arzt! Auch wenn es oberflächlich aussieht kann die Wunde tiefer sein und sich fies entzünden!
Wichtig ist ebenfalls dass es auch entsprechend aufgenommen wird, damit ihr es beweisen könnt und was in der Hand habt.
-
Echt? Bei uns in Duisburg ist überall, wo Freilauf nicht ausdrücklich erlaubt ist, Leinenpflicht.
ja echt. Nur irgendwie ganz im Innenstadtbereich für große Hunde, aber sonst kann in München im Grunde alles frei laufen, außer es steht extra anders da
-
Das deine Tochter gebissen wurde, tut mir sehr leid. Da, wo deine Tochter gebissen wurde, besteht mit Sicherheit Leinenpflicht. Ist ja anscheinend innerorts in einer normalen Wohngegend. Ich würde also jedesmal das OA oder die Polizei anrufen, wenn ich den Herrn sehe würde, wenn der Hund nicht angeleint ist.
Wie schon gesagt wurde, hier gibt es innerorts auch keine Leinenpflicht. Und auch nicht während der Brut und Setzzeit.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo
schau mal hier: Meine Tochter wurde gebissen. Keine Konsequenzen für den Hundehalter. Was kann ich tun?* .
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!