Zwingerhaltung Australian Shepherd

  • Moin moin in die Runde,


    habe hier "100 Jahre" nicht geschrieben (aber den Hund auf dem Profilbild gibt es immernoch und mittlerweile geht sie hart auf die 17 zu :relieved_face: ).


    Folgendes Problem:

    Wir (Schleswig-Holstein) leben in einer Reihenhaussiedlung und unsere direkten Nachbarn haben in ihrem Garten aus dem Nichts für ihren etwa 10 Monate alten Australian Shepherd einen Zwinger gebaut.

    Das Teil ist schon sehr groß (unsere Gärten recht überschaubar mit rund 150m²)...aber mir geht einfach nicht in die Birne, warum man seinen Hund da über Stunden wegsperren "muss"! :face_with_steam_from_nose:


    Die Halter sind recht jung, völlig uneinsichtig und absolut dämlich.


    Letzte Woche ist es hier eigentlich echt eskaliert, da das Tier über 7 Stunden eingesperrt war und akustisch Vollgas gegeben hat.

    Die Nachbarn versammelten sich vor dem Garten und man kam zu dem Ergebnis, einen Schiedsmann zu beauftragen.

    Der wurde informiert und hat das ganze nun dem Ordnungsamt und dem vet'amt übermittelt.


    Wie lange dauert es, bis die mal in die Pötte kommen?

    Was kann man sonst unternehmen??


    Mir blutet echt das Herz, wenn ich diesen jungen, schlauen und völlig vernachlässigten Hund da permanent drin rumtigern sehe, jaulend und bellend (der Hund kennt sonst auch kaum was ausser den garten...dafür aber reichlich Schimpfe und bösartige Maßregelungen).


    Kann da irgendwas beschleunigt werden??


    LG

  • Ich denke, wenn der Zwinger den gesetzlichen Anforderungen entspricht, dann wird man da wenig machen können.


    Gegen die Lautstärke kann man natürlich gesondert vorgehen, das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.


    Zwingerhaltung ist halt nicht verboten, unterliegt aber Regelungen.

  • Ich weiß von einem Fall, da wurde ebenfalls das Vet-Amt informiert. Der Zwinger wurde gemessen und auf die gesetzlichen Anforderungen überprüft. Diese waren erfüllt, also war alles Tutti. Gegen die Lautstärke tut der Besitzer etwas... dessen Vorgehen ist aber nicht unbedingt die Einsicht, die ihr euch erhofft, sondern es wurde eben zu entsprechenden Mitteln gegriffen, um den Hund abzuschalten. Nein, das Mittel war kein vernünftiger Zwingeraufbau.

  • Selbst wenn ihr gegen die Zwingerhaltung nichts machen könnt, könnt ihr denen wegen Lärmbelästigung Probleme machen.

    Würde ich an eurer Stelle auch tun, vllt wird denen die Hundehaltung dann zu "unangenehm"

  • Die Zwingerhaltung ist erstmal per se nicht verboten. Wenn sich an die gesetzlichen Regelungen gehalten wird, kann man da erstmal wenig machen.

    Die Lautstärke ist ein anderes Thema. Da kann gesondert gegen vorgegangen werden.

  • Für Lärmbelastung ist auch nicht das Vetamt zuständig, sondern das Umweltamt/Ordnungsamt auch wenn der "Lärm" von einem Tier verursacht wird.

  • Ich weiß von einem Fall, da wurde ebenfalls das Vet-Amt informiert. Der Zwinger wurde gemessen und auf die gesetzlichen Anforderungen überprüft. Diese waren erfüllt, also war alles Tutti. Gegen die Lautstärke tut der Besitzer etwas... dessen Vorgehen ist aber nicht unbedingt die Einsicht, die ihr euch erhofft, sondern es wurde eben zu entsprechenden Mitteln gegriffen, um den Hund abzuschalten. Nein, das Mittel war kein vernünftiger Zwingeraufbau.


    Ich kann mir einfach so schwer vorstellen, dass es rechtens sein kann, einen jungen(!) Hund einfach nach draußen in einen Zwinger zu verfrachten und dass die Umwelt jetzt einfach damit zu leben hat, dass der halt über Stunden bellt und jault.Vom stresspegel des tieres mal ganz abgesehen.


    Der Hund wurde nie an diesen Zwinger gewöhnt und wird mittels eines Halsbandes versucht, in Schach zu halten.

    Wenn die Besitzer mal da sind und sich genervt fühlen, tuts neuerdings auch mal ein gefüllter Wassereimer zur kurzzeitigen "ruhepause".


    Macht mich echt mega stinkig, das ganze Thema.


    Weiss jemand zufällig, ob man gewisse Dinge auch per foto/video dokumentieren darf?

    Oder ist das auch schon wieder übergriffig im Bezug auf Datenschutz usw?

  • Für Lärmbelastung ist auch nicht das Vetamt zuständig, sondern das Umweltamt/Ordnungsamt auch wenn der "Lärm" von einem Tier verursacht wird.

    An das Vetamt ist das wohl direkt weiter gemeldet worden, weil der Nachbar (der es dem schiedsmann gemeldet hat) angab, dass der Hund rein gar nichts in seinem Zwinger hatte...von einem zerfetzten Kissen mal abgesehen....kein Napf, gar nichts.

  • Also emotional kann ich deine Unzufriedenheit mit der Situation zu 100% nachvollziehen! Das ist echt unmöglich!


    Zwingerhaltung ist halt nicht verboten, aber Lärmbelästigung natürlich durchaus! Ich würde auf jeden Fall anfangen, ein Lärmprotokoll zu führen. In wie weit es euch hilft/ es erlaubt ist, den Einsatz der entsprechenden Mittel zu filmen, weiß ich nicht.


    Ein Gespräch mit den Nachbarn darüber, dass er den Zwinger vernünftig aufbauen muss, gab es vermutlich? Vielleicht könnt ihr Hilfe beim Aufbau anbieten? Das würde denke ich dem Hund am meisten nützen, wenn der Nachbar dafür überhaupt zugänglich ist...

  • Für Lärmbelastung ist auch nicht das Vetamt zuständig, sondern das Umweltamt/Ordnungsamt auch wenn der "Lärm" von einem Tier verursacht wird.

    An das Vetamt ist das wohl direkt weiter gemeldet worden, weil der Nachbar (der es dem schiedsmann gemeldet hat) angab, dass der Hund rein gar nichts in seinem Zwinger hatte...von einem zerfetzten Kissen mal abgesehen....kein Napf, gar nichts.

    Das geht natürlich nicht. Und es gibt auch Mindestmaße.

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